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Wien Nebengebäude Teil des Badezimmer und begeh Gard [W]

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  •  mycastle
  •   Gold-Award
  •  [W]
  •  [Wien]
11.10. - 15.10.2023
8 Antworten | 3 Autoren 8
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BK I,ein Teil soll Nebengebäude werden, weil ich dort über 5,4 Länge den Seitenabstand auf 2 M zum Nachbarn reduzieren will.
Achtung in Wien darf ein Nebengebäude kein Aufenthaltsraum sen ( = kein WZ, Kein Unterrichtsraum) (NÖ ist anders, dort darf es kein notwendiger Raum sein!!)
Raum ist jeder 3 Seitig umschlossener Raum.
Ich beziehe mich auf § 79 (3) und § 82 Wr. BO
natürlich wird jener Teil des Nebengebäude nur 250 cm hoch.
https://www.vwgh.gv.at/rechtsprechung/aktuelle_entscheidungen/2015/2012050058.pdf?92tano

Kann mir in der Bib gerade nicht den aktuellen Geuder oder Moritz ausborgen

  •  Karl10
  •   Gold-Award
12.10.2023  (#1)

zitat..
mycastle schrieb: (NÖ ist anders, dort darf es kein notwendiger Raum sein!!)

Stimmt so nicht! Wo hast das denn her?

zitat..
mycastle schrieb: Kann mir in der Bib gerade nicht den aktuellen Geuder oder Moritz ausborgen

Was soll das heißen????




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  •  mycastle
  •   Gold-Award
12.10.2023  (#2)
Zur Zeit kann ich mir in der Bibliothek keinen aktuellen Kommentar zur Wr. Bauordnung ausborgen, weder aus dem ManzVerlag von Moritz, noch aus dem Lindeverlag Geuder, es sind z.Z. nur die Auflagen aus 2014 verfügbar gewesen.
Ich fand eine VWGH Entscheidung aus 2015, da war das Schwimmbad und ein Pflanzenbecken als Nebengebäude zu prüfen. Diesen Link habe ich eingefügt

Mir geht es ja um ein Nebengebäude in Wien, oftmals bekomme ich die Auslegung für NÖ.. In Wien konnte der "Wohnungsnachbar" die Küche und die WC s als Nebengebäude errichten. Bloß hat er auf die 10% freizuhaltende Fläche vergessen, diesen Punkt haben wir in der zweiten Instanz erst gewonnen. Aber Bauklassenkonform konnten die Küche und das WC als Nebengebäude in den Abstandsflächen errichtet werden, da dies i.S. der Wr. Bauordnung keine Aufenthaltsräume sind.

Da ich mein Gebäude nicht zu lang nach Süden erstrecken will, gibt es eine Variante mit einem Vorsprung für Badezimmer und Begeh. Garderobe. Diesen Teil möchte ich in die 6 M Abstandsfläche setzten und vor der halben Gebäudehöhe. Das kann man nur als Nebengebäude.

2023/20231012868592.png Zur Erläuterung:
Das Gebäude hat nur tw einen zweiten Stock um ein altersgerechtes Wohnen im EG zu ermöglichen. Daher ist nur der Teil über dem Stiegenaufgang 2 stöckig,  mit einer Gebäudehöhe von 6,65 M. Der Teil mit Badezimmer/ Garderobe und SZ sind nur als EG, und einer Gebäudehöhe von 3,5 M. Dahinter liegen die anderen Aufenthaltsräume usw.
Daher meine Frage ob ich einen Teil des Badezimmer und der Garderobe als Nebengebäude mit 2,5 M Gebäudehöhe errichten kann, und bis max. 2 M an die Nachbargrenze bauen darf.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
12.10.2023  (#3)
Aha, Kommentare von Geuder und Moritz sind das...kannte ich nicht.

Meine Korrektur zu deinem Hinweis auf NÖ hab ich gemacht, weil hier ja auch Niederösterreicher mitlesen und keine falsche Info aufschnappen sollen. Auch in NÖ darf so wie in Wien ein Nebengebäude keinen Aufenthaltsraum beinhalten. Wien und NÖ unterscheiden sich allerdings, dass in NÖ ein Nebengebäude tatsächlich ein eigenständiges, getrenntes Gebäude sein muss. In Wien dagegen kann auch ein " gesondert in Erscheinung tretender Teil eines Gebäudes" als Nebengebäude gelten (was in NÖ keinesfalls geht).
Ein weiterer Unterschied ist, dass in NÖ ein Nebengebäude auch ohne Hauptgebäude auf einem Bauplatz errichtet werden kann, in Wien muss es zwingend auch ein Hauptgebäude am Bauplatz geben.
Soweit die wesentlichen Unterschiede (im Detail gibts noch weitere).....

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  •  PhilippG
  •   Bronze-Award
12.10.2023  (#4)
was mich interessieren würde (ich hatte vor einiger zeit mal danach gesucht in der wr bauordnung und nix gefunden): darf man nebengebäude überhaupt in die abstandsflächen bauen?

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  •  mycastle
  •   Gold-Award
13.10.2023  (#5)
in wien § 79 Abs 3  sehr lang und verschachtelt

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  •  PhilippG
  •   Bronze-Award
13.10.2023  (#6)

zitat..
mycastle schrieb:

in wien § 79 Abs 3  sehr lang und verschachtelt

Achso ja, den kenne ich :)

Ich meine ob man, wie ja bei Dir, über die 3m (bzw halbe Gebäudehöhe) hinaus ein Nebengebäude hinstellen kann?

zB Gartenhütte an die Grundgrenze? Garage darf man ja auch an die Grenze setzen.


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  •  mycastle
  •   Gold-Award
13.10.2023  (#7)
Gartenhütte ja, aber ich will ja das BAdezimmer bzw einen Teil davon als Nebengebäude hier checken.

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  •  PhilippG
  •   Bronze-Award
15.10.2023  (#8)

zitat..
mycastle schrieb:

Gartenhütte ja, aber ich will ja das BAdezimmer bzw einen Teil davon als Nebengebäude hier checken.

Ja klar. Ich hatte selbst zu Gartenhütte nichts eindeutiges gefunden, aber vielleicht hatte ich nicht genau genug geschaut...


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