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Einige ja, aber in relevanten Mengen - nein. Für die Meisten ist das was hieroft vorbildlich in der Forumsblase vorexerziert wird schwarzer Voodoo. Schau dir mal wie lange es dauert dass ein Softwareupdate auf ein Wechselrichter kommt. Ganz zu schweigen davon ein Heimspeichersystem automatisiert für die Anforderungen der Netzdienlichkeit von Max Mustermann fit zu machen. Und dann kommt noch der psychologische Faktor dazu: "es könnte ja am Vormittag Stromausfalls sein - was mache ich da mit leerem Speicher?" Oder auch: "Niemand pfuscht mir in meinen Speicher, schon gar nicht der böse ÜNB/VNB!". Geld ist da noch lange nicht alles, vor allem da Speicher immer noch eher über Gefühle verkauft werden als über Rationalität. |
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Klar, der ÜNB/VNB darf mir gerne einen speicher in den keller stellen - dann darf er ihn auch "betreiben" bzw "steuern" wenn er mir die entstehenden wirkungsgradverluste ebenfalls vergütet welche nicht von mir beautragt sind ich verstehe nicht, warum privates eigentum von wem anderen "genutzt" werden sollte, nur weil dieser jemand den netzausbau verschlafen hat das ist ja wie wenn jemand von dem verbrenner diesel/benzin rausnimmt, und ihn später wieder zurückleert (und dabei immer etwas verschüttet, speicher hat ja nur ~85% gesamtwirkungsgrad) aber klar - es gibt viele autos die nachts vollgetankt rumstehen während andere gerade nicht fahren können wenn der tank leer ist und die tankstelle geschlossen ist kommt aber niemand auf die idee von nem fremden eigentum etwas zu entnehmen oder nächstes mal greif ich in den kühlschrank des Nachbarn wenn das bier aus ist |
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Als HANDWERKER liebt man es FREIZEITJURIST sein zu muessen dass man weiss wie man das handwerkliche, juristisch richtig verkaufen darf 🤢 |
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Hallo Fani, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Aus für Mehrwertsteuer auf PV |
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Nein, der stellt bei relevanten Überschüssen einfach einen Quartierspeicher auf die Mittelspannungsschiene und/oder baut die Netzkapazitäten aus, je nachdem was wirtschaftlich in relevanten Zeiträumen sinnvoller ist. Es ging hier darum ob es Sinn macht Speicher explizit zu fördern. Die Netzdienlichkeit ist kein Argument dafür. |
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Es war von Anfang an klar, dass das erst seit kurzem geltende EAG nicht komplett über Bord geworfen werden kann. Den Nullsteuersatz dort aufzupropfen ist auch kein einfaches Unterfangen. Was Vergleichbares gibt es in DE nicht, auch wenn man über die Details der BMF-Umsetzung absolut diskutieren kann. Vielleicht dämmert es jetzt einigen vehementen Fordereren des Nullsteuersatzes, dass es doch nicht so eine gute Idee war bei einem soweit halbwegs eingespielten Förderregime das BMF ins Boot zu holen. Das ist nämlich die klare Konsequenz wenn man die Steuer angreift. |
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Irgendwie war ja wohl klar, dass die kindliche Vorstellung, das Gesetz mit dem Kauf einer einzelnen Pv Platte aushebeln zu können, nicht so funktionieren würde,oder? |
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JEIN - weils bis dato ja ging im "Alten Fördersystem" |
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Das Problem in AT AT [Außentemperatur] hat man sich dem Konstrukt der unselbständigen Nebenleistungen bemueht. Fuer den Laien nicht zu durchschauen, selbst fuer die Haendler schwierig. Man haette sehr wohl das Umsatzsteuergesetzt wie in DE anpassen koennen, so das alle Leistungen mir Nullsteuersatz taxativ aufgeführt sind. Hätti wari, jetzt müssen wir mal damit leben. |
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In DE ist die Lieferung einer PhotovoltaikANLAGE begünstigt, in AUT die Lieferung von PhotovoltaikMODULEN. Das ist der Knackpunkt, auch das eine nachträgliche Lieferung in DE begünstigt ist. In AUT wurde eine nachträgliche Speichererweiterung ohne Module offiziell und bewusst ganz aus dem Spiel genommen. Erwünscht ist nur die Begünstigung (Förderung) neuer Anlagen. In DE hat sich das BMF auch bemüht die wesentlichen Komponenten genauer zu definieren, etwas wovor sich das hiesige BMF scheut: Aus: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/2023-02-27-nullsteuersatz-fuer-umsaetze-im-zusammenhang-mit-bestimmten-photovoltaikanlagen.pdf?__blob=publicationFile&v=1 <snip> W e s e n t l i c h e K o m p o n e n t e n (8) Neben den Solarmodulen und dem Batteriespeicher (auch nachträglich eingebaute Speicher) unterliegen „wesentliche Komponenten“ dem Nullsteuersatz. Wesentliche Komponenten sind die Gegenstände, deren Verwendungszweck speziell im Betrieb oder der Installation von Photovoltaikanlagen liegt oder die zur Erfüllung technischer Normen notwendig sind. Zu den wesentlichen Komponenten gehören jene, die geliefert und installiert werden, um Photovoltaikanlagen zu errichten und zu betreiben, insbesondere die photovoltaikanlagenspezifischen Komponenten wie z. B.: - Wechselrichter, - Dachhalterung, - Energiemanagement-System, - Solarkabel, - Einspeisesteckdose (sog. Wieland-Steckdose), - Funk-Rundsteuerungsempfänger - Backup Box und der Notstromversorgung dienende Einrichtungen. Auch die (nachträgliche) Lieferung einzelner wesentlicher Komponenten und deren Ersatzteile, sowie deren Installation unterliegen dem Nullsteuersatz, wenn diese Teil einer Anlage sind, die die Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG erfüllt. </snip> |
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D.h. unterm Strich sollte man vielleicht bei Speichererweiterung auf eine etwaige KPC Förderung warten? Schon spannend wie wir uns in AT AT [Außentemperatur] selbst im Weg stehen. |
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Im Burgenland gibt es zum Glück noch eine Förderung dafür |
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KPC, Landesförderungen (u.a. Wien, Tirol, Burgenland, Kärnten, ...) oder bei Anlagen über 35 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung]: EAG-Investitionszuschuss PV+Speicher (Verordnung für 2024 liegt noch nicht vor - ja, dort geht erweitern um ein Modul + Speicher). |
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geht aber nur 1x den Speicher später nochmal erweitern ist auch dort ein no-go. Also... wer einen Speicher will, sollte nicht Klein anfangen.. sondern am Besten gleich 100kWh+ hinstellen 🤔 wehe, der soll erst später vergrößert werden 🧐 |
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Also lieber gleich Keller voll als Dach voll? 😁 Beim EAG-Investitionszuschuss kann man theoretisch schon bei jedem Call ein Modul dazubauen und den Speicher erweitern. Aber da stösst man dann vermutlich an andere Grenzen. |
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EAG lässt eine Speicherförderung nur "einmal" zu. Das meinte ich. Also Speicher "Neuerrichtung" entweder bei PV-Neubau, oder bei PV-Erweiterung. Aber Speicher-Erweiterung gibts nix... Deswegen: Wer Speicher-Fördergeld will: |
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In Wien darf der Speicher auch nachgerüstet sein. Also Förderung bekommt man trotzdem. Nur Nullsteuersatz bekommt man wohl nicht bei Nachrüstung. Dh "doppelte" Förderung geht nur bei Neubau/gröberer Erweiterung |
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In Wien sind gem. Infoblatt Speichererweiterungen vollständig von der Förderung ausgeschlossen, dafür ist eine Kombination mit dem Nullsteuersatz möglich. Allerdings auch nur Speicher bis 10 kWh und nach 300 Anlagen könnte Schluss sein. Auch die Landesförderungen sind nicht immer ganz einheitlich, das stimmt schon. In Tirol wird ja auch eine Erweiterung bis 10 kWh ja gefördert. |
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Also hier steht explizit daß auch nachrüsten gefördert wird https://www.wien.gv.at/amtshelfer/bauen-wohnen/energie/alternativenergie/speicheranlagen.html#:~:text=Die%20F%C3%B6rderh%C3%B6he%20betr%C3%A4gt%20200%20Euro,nach%20dem%20EAG%20ist%20ausgeschlossen. |
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Nachrüstung zu einer bestehenden PV-Anlage: Ja Erweiterung eines bestehenden Speichers: Nein https://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/energie/pdf/foerderbedingungen-stromspeicher.pdf unter Pkt. 5: nicht förderfähig sind: Eigenbauten Erweiterungen Gebrauchte Speichersysteme Prototypen Anlagen ohne Netzanschluss Leistungen oder Lieferungen, die vor Einlagen des Ansuchens bei der Förderstelle in Auftrag gegeben, erbracht oder bezogen worden sind. |
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Achso, ich dachte du beziehst dich auf Erweiterung einer bestehenden Anlage um einen Speicher. Ja reine Erweiterung eines bereits bestehenden Speichers geht wohl nicht. |
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Wir sehen und aktuell ein bisschen um da wir geplant haben einen BYD HVM 11 zu installieren, Deadline dieses Jahr. Leider benötigen wir aber keine Module, und die Mwst unsinniger Weise abzudrücken, nur weil Ö die EU Richtlinine anders interpretiert als D, liegt mir auch fern. Dabei wurde uns auf willhaben ein (für mich nicht ganz durchsichtiges) Angebot unterbreitet, bei dem ich mir nicht ganz sicher bin wer hier im Endeffekt haftbar ist, wenn "überraschender Weise" doch ewas nicht 100% im Sinne der Finanz verläuft. Vl. haben ein paar Profis eine Meinung dazu wer hier belangt werden könnte, mWn ist es in Ö ja der Elektriker der sicherstellen muss dass alles regelkonform läuft. Da er sich dann nochmal gemeldet hat dachte ich mir fühl ich doch mal nach 😁 Gelaufen ist das ca so: Einmal Privat, dann direkt vom Hersteller, dann mit Rechnung und Gewährleistung ... Dass wir das nicht annehmen muss ich wohl nicht erwähnen 😑 Mich interessiert nur der Sachverhalt. Und wie ich ev. an einen Speicher ohne Mwst komme 👻 |
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