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Balkonkraftwerk

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  •  altenberg
  •   Gold-Award
25.10.2023
2 Antworten | 2 Autoren 2
2
1. Frage: In einem Mehrparteienhaus möchte meine Bekannte ein Balkonkraftwerk installieren. Der Balkon ist von keiner der anderen Wohnungen einsichtig. Muss trotzdem die Genehmigung der anderen Mitbewohner eingeholt werden?

2. Frage: Bis 800W muss das BKW ja nur gemeldet werden. Wenn mehr als 800W "erzeugt" werden, gilts dann als "große" PV-Anlage?

  •  ck
25.10.2023  (#1)
zu Frage 2.
Ja, 800W ist die Grenze, aber es zählt die Nennleistung des Wechselrichters (also die Wp der Module ist egal).

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  •  Solarbuddys
  •   Gold-Award
25.10.2023  (#2)
zu 1: 
Hängt von dem Mehrparteienhaus ab und wie dieses die Dinge handhabt bzw dem zugrundliegenden WEG 

Bei dem einen darfst ne SAT machen und die darf übern Balkon drüberschaun, bei dem anderen eine SAT ja aber darf NICHT über den Balkon drüberschaun bei dem nächten gar keine SAT 

Deine Bekannte muss dass ja nur bei der zuständigen HV erfragen 

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