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2023 noch Anlage bauen?

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  •  Lisa24
25.10. - 27.10.2023
5 Antworten | 3 Autoren 5
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Kommendes Jahr soll bekanntlich die Umsatzsteuer wegfallen. Was wenn ich heuer noch eine errichte und dann die Umsatzsteuerbefreiung nur für Anlagen ab 01.01.24 gilt.

Lg 

  •  wiwi
25.10.2023  (#1)
Der genaue Modus einer eventuellen Rückerstattung der Mwst oder ob wirklich Netto mit 0% bezahlt werden kann ist noch nicht bekannt.

Wenn bereits ein Ticket+Förderzusage vorhanden ist, dann ist es vermutlich ratsamer die Anlage wie geplant zu bauen. Alleine schon weil der Betrag der Mwst. niedriger sein dürfte als der Förderbetrag. Heuer gibt es eh keine Fördercalls mehr.

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  •  BGR
  •   Bronze-Award
26.10.2023  (#2)
Denkst du das bei einer Rechnung ohne MWST dann die Förderung verfällt? Ich denke dann eher an beides ... ?

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  •  wiwi
Preisauskunft 26.10.2023  (#3)
Nein, ich kann mir vorstellen dass die Rechnung mit (!) Mwst. bei der Ömag einzurechnen ist und dann der Betrag der Mwst. erstattet wird (von der Ömag oder vom FA). Ist da ein bestehendes Ticket offen gibt es zwei Möglichkeiten: a) das Ticket verfällt automatisch b) wenn sie nett sind fragen sie dich was du Anspruch nehmen willst. Beides wird nicht gehen. Sollte die Variante mit der 0% Mwst. auf der Rechnung kommen wird die EAG-Förderstelle/Ömag das berücksichtigen und maximal die Differenz zu einer bestehenden Förderzusage auszahlen.

Den "deutschen" Weg mit sehe ich mich nach derzeitigem Kenntnisstand aber nicht beschreiten, bisher gab es auch nur eine Pressekonferenz und keine Entwürfe zu Verordnungen oder Gesetzesänderungen.

Die Empfehlung der EAG-Förderstelle lautet auch ganz konkret bei einer bestehenden Förderzusage damit wie geplant zu bauen. Dem schließe ich mich an.

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  •  Christi4n
  •   Bronze-Award
27.10.2023  (#4)

zitat..
BGR schrieb:

Denkst du das bei einer Rechnung ohne MWST dann die Förderung verfällt? Ich denke dann eher an beides ... ?

Nein, wurde bereits ausgeschlossen. Entweder Förderung oder UST-Befreiung
Siehe z.B. hier: https://www.bmk.gv.at/themen/klima_umwelt/energiewende/erneuerbare/foerderungen/pv/foerderung2024.html

"Eine Doppelförderung durch Inanspruchnahme von Investitionsförderung und Umsatzsteuersenkung ist nicht geplant. Ein Zuwarten mit der Errichtung bringt also keinen finanziellen Vorteil."

Auf der Seite ist auch zu sehen, das an der Übergangslösung noch gearbeitet wird.

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  •  wiwi
27.10.2023  (#5)
Was mich ein wenig stutzig macht wie sichergestellt wird dass das Zeug nur in Anlagen bis 35 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] verbaut wird. Theoretisch muss ich ja bei einer 100 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] Anlagen keinen Förderantrag stellen wo das kontrolliert werden könnte. Bin gespannt welchen Spagat die Übergangsregelung und die wirkliche Regelung dann beinhalten. Das BMFV hat dann doch wie so oft auch noch ein gewichtiges Wörtchen mitzureden.

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