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Ja da wird die EVN aber keine Freude haben bzw. das auch nicht zulassen. Ist ja schon je nach Bundesland mWn grenzwertig bei mehreren Wohneinheiten und einer PV ob nur ein EVU-Zähler zulässig. Was du suchst ist eine Energiegemeinschaft (EAG)- ihr seid ja jedenfalls auf der niedrigsten Netzebene verbunden. |
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Hallo, Freude mit der EVN hab ich auch keine, also kratzt mich das umgekehrt auch nicht sonderlich. Will auch verhindern, dass irgendjemand mitschneidet. lg |
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was du suchst, heißt Peer-to-Peer Energieaustausch. Kommt mit der nächsten Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes. |
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aha, hört sich interessant an. Wird also vielleicht technisch realisierbar. Danke! |
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Das ist keine Technik, sondern ein Prozess. Dien Bruder und du vereinbaren, daß ihr eure jeweilgen Erzeugungsmengen und Verbrauchsmengen in einen gemeinsamen Topf werft. Quasi wie eine Energiegemeinschaft für 2, aber ohne den Overhead einer Energiegemeinschaft (Verein gründen, etc ...) Die beiden "Töpfe" Erzeugung und Verbrauch werden alle 15min zusammengezählt und am Ende des Tages werden alle 96 15-Minuten Perioden zusammengezählt. Schau dir an wie Energiegemeinschaften Energie "zuteilen". Das Gleiche, nur in einfach. Du mußt halt nur warten, bis das Parlament den Gesetzesentwurf verabschiedet. Dann ist es rechtlich erlaubt und die Netzbetreiber stellen das zur Verfügung. |
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@PVAndyE Funktioniert das Peer-to-Peer dann auch, wenn nur einer der beiden Produzent ist? |
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So wie es erklärt wurde, ist mein Verständnis: Ja. Das Ziel ist, das typische Szenario möglichst einfach (und rechtskonform) zu haben: zBsp: Du hast auf deinem Haus eine PV Anlage und die Eltern, die ums Eck in einem eigenen Haus wohnen, sollen mitpartizipieren können. Bisher nicht erlaubt ein Kabel rüberzulegen und eine Energiegemeinschaft dafür zu machen ist halt ein unverhältnismäßig großer Aufwand. Aber die EGs mussten zuerst kommen, denn dafür musste die Infrastruktur für Energiezuweisungen aufgebaut werden. Nachdem das jetzt erledigt ist, kann das Gesetz nachziehen und die rechtlichen Grundlagen schaffen, daß auch ein einfaches Szenario leichter abbildbar ist. Mit anderen Worten: Mit Peer-to-Peer kommt zu Energiegemeinschaften, was das Balkonkraftwerk bei PV Anlagen ist. (meine derzeitige Interpretation) |
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Danke für die kompetente Info! Genau das wäre mein Szenario. Mal schauen, was da kommt. War schon kurz davor einen Verein zu gründen, auch wenn der Vorstand dafür größer wär, als die Anzahl der Einwohner der beiden Häuser. 🤣 |
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Wenn du es eilig hast, mach halt einen Verein. Die kleinste Größe ist 2 Personen |
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Nein, absolut keine Eile. Wenn schon, denn schon: Obmann + Stv., Schriftführer + Stv., Kassier + Stv., Nachwuchsbeauftragter, 2 Kassaprüfer, Ehrenpräsident ... das wärs, glaub ich! 😉 |
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Alles viel zu kompliziert. Max. 2 Personen, fokussierte Vereinsstatuten mit PowerObmann sowie geplanten Mitgliedermangel. Schon läuft der Laden effizient, ohne Gegenstimmen und mit 5min Hauptversammlungen inkl. 100% Kontrolle über die Tagesordnungspunkte. Sowie permanente und garantierte 100% Zustimmung für die strategische Vereinsausrichtung der nächsten 25 Jahre, die du für deine PV Anlage sowieso brauchst. Oder willst du dein restliches Leben im Vereinslokal verbringen, nur damit dein Bruder seine Waschmaschine mit deinem PV Strom betreiben kann ? Oder willst du eine Hauptversammlung einberufen müssen, damit die detaillierte Projekt- und Kostenverantwortlichkeit geklärt wird, weil ein Mitglied die eine Glühbirne auf der gemeinsamen Straßenlaterne jetzt auf LED wechseln möchte ? Keep it simple, life is too short. 😀 |
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👍 |
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So is, gleichzeitig bleibt bei der Jahreshauptversammlung mehr Zeit zum Bier trinken |
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Wo kann man den Gesetzesentwurf ansehen? Bzw. woher hat @PVAndyE den Screenshot? |
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Meines Wissens ist der Entwurf noch nicht öffentlich aufgelegt weil er noch in der Abstimmung zwischen den Ministerien ist (zumindest war er das im November nicht). Den Screenshot habe von den Folien zu einem entsprechenden Vortrag des BMK auf einer Konferenz zu Energiegemeinschaften die ich besuchte. Die Zusatzinfo habe ich vom Beamten der für das ElWG zuständig ist, da ich mit ihm in den Pausen geplaudert habe und mich auch andere Neuerungen interessieren. 1 |
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