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Wie alt ist deine Anlage? Hab da was gefunden. https://pvaustria.at/faq/ MUSS ICH MEINE PHOTOVOLTAIK-ANLAGE REGELMÄSSIG ÜBERPRÜFEN LASSEN? Da steht 5 Jahre bei öffentlichen und gewerblichen Anlagen, 10 Jahre im Privatbereich. Allerdings nicht gesetzlich sondern als Norm. |
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Die Norm 8001 ist 2021 abgelaufen und wurde durch 8101 ersetzt. Wenn dein PV Installateur nicht mal die Grundlage seiner Überprüfung kennt, ist die Überprüfung vielleicht doch nicht so wichtig wie er sie darstellt 😃 Vor allem hättest du dann gegen Einwurf kleiner Münzen einen Stempel unter einem Dokument, das mittlerweile irrelevant ist. |
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Wobei unter anderem die 8101 in der Elektrotechnikverordnung als verbindlich erklärt wurde. Das ist also nicht einfach nur der dokumentierte Stand der Technik, sondern rechtlich verbindlich. "Gesetzlich vorgeschrieben" trifft also zu, der FAQ ist eigentlich nichts hinzufügen. https://www.ove.at/ove-news/details/etv-2020-rechtssicherheit-bei-anwendung-der-ove-e-8101-1/ |
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Nein, eigentlich nicht, die 8101 ist kundgemact aber nicht verbindlich. Elektrotechnische Sicherheitsvorschriften § 3. (1)In Anhang I gelistete rein österreichische elektrotechnische Normen und elektrotechnische Referenzdokumente werden für verbindlich erklärt. Davon nicht umfasst sind darin enthaltene Rechtsbelehrungen, Verweise auf andere Regelwerke, Einleitungen, Fußnoten, Anmerkungen sowie informative Anhänge. (2)In Anhang II werden nicht verbindliche Bestimmungen gemäß § 3 Abs. 4 ETG 1992 für die Elektrotechnik kundgemacht, bei deren Anwendung die Anforderungen des § 3 Abs. 1 und 2 ETG 1992 als erfüllt angesehen werden. Sie werden im Folgenden als „kundgemachte elektrotechnische Normen“ bezeichnet. https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011222 |
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Ja genau. Leider! Wenn sie verbindlich wäre müsste sie nämlich mit dem Gesetz frei mitveröffentlicht werden. Das war dem ÖVE schon bei der 8001 ein Dorn im Auge, weil sie dann nix damit verdienen. Deshalb wurde das jetzt leider geändert. |
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Das stimmt, sorry für die Falschinfo. Sie wurde nicht direkt als verbindlich erklärt, sondern bei der Anwendung der 8101 wir davon ausgegangen, dass die Anforderungen des Elektrotechnikgesetzes § 3 Abs. 4 ETG 1992 erfüllt werden. In der Praxis bedeutet dass ich mich trotzdem an die 8101 halten muss, weil ich mich ja auch an die Anforderungen des ETG halten muss. Die PV-Austria FAQ trifft hier zu und die 10 Jahre für "Private" sind sowieso etwas schwammig, weil der Stromverkauf eine Erwerbstätigkeit ist. Eine Überprüfung im EFH-Bereich sollte idR, wenn alles passt, an einem Nachmittag möglich sein, inklusive Dokumentation und Bericht. |
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Heißt jetzt zusammengefasst was? 😅 Ist eine Prüfung gesetzlich zwingend notwendig im Privatbereich oder ist es eher ein, wennst willst? |
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Das ist wie mit dem FI-Prüftaster, macht auch niemand 2x im Jahr. Solange alles funktioniert und nix passiert kräht kein Hahn danach. Wenn was passiert wird eben genauer hingeschaut. Bei den derzeitigen kurzen Produktlebenszyklen ist eine Änderung an der Erzeugungsanlage mit einer Prüfung nach OVE E 8101 wahrscheinlicher als dass 10 Jahre vergehen. Ich würde zumindest einmal im Jahr im EFH Bereich in der Anlagendokumentation eine Sichtprüfung der Anlage in einem Satz vermerken (Isowiderstand, MPP-Spannung, ev. Leerlaufspannung, Ertrag, Auffälligkeiten, Warnhinweise, Info...). Alles was man am WR WR [Wechselrichter] oder in der App ablesen kann. |
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Was der FI fällt bei euch net 2x im Jahr, weils irgendeinen scheiß gemacht habts, quasi eine automatische Prüfung 🤣 Aber danke, werds mir aufschreiben und mit den Solateuren mal abklären wie ma das künftig handhaben |
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Auszug aus dem ETG 1992 |
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Ja, unentgeltliche Einsicht kann man nehmen (Stellen sind meist in den Wirtschaftskammern und ein paar Unis). Die E8001 war aber verbildlich erklärt und musste deshalb mit dem Gesetz veröffentlicht werden -> war kostenfrei über das RIS herunterzuladen. |
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Ich muss gerade etwas schmunzeln, denn wir haben in diesem Thread dankenswerterweise jede Menge Sachkompetenz anwesend und nicht mal diese Akteure können das in einer Zeile beantworten: Genau dies ist vorgeschrieben zu tun: bam bam bam. Punkt. Nicht falsch verstehen, ich checke meine Anlage selber weit öfter als ich müsste, aber dieser Vorschriftendschungel, der dann eigentlich ein Empfehlungendschungel ist, weil nicht verbindlich, ist schon wieder sehr österreichisch. |
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Ich wüsst jetzt keine Norm die besagt, das man als privater ein wiederkehrende Prüfung machen muss. Auch auf der Tüv Schulung habens nix gesgst |
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Ich mach auch immer eine Überprüfung durch Praxiseinsatz, ganz selten aber doch teste ich auch wie lange es einen herbeitelt bis er fällt. 🤣 |
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🤣 steht das auch im Duden |
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Sie ist jetzt 10 Jahre alt geworden. Mir ist immer noch nicht klar, ob das eine "nice to have" Sache ala Wartung der WPWP [Wärmepumpe] oder Entkalkungsanlage ist oder eine verpflichtende Sache ala der Rauchfangkehrer muß alle 2 im Jahr das Abgasrohr der Gastherme kontrollieren. |
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