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Das hat grundsätzlich einmal nichts mit dem LG350 zu tun sondern gilt allgemein auch für andere Anlagen. Vorfilter: Ist nicht unbedingt erforderlich, aber durch externe Filter können die Wechselintervalle der Gerätefilter verlängert werden bzw. überhaupt nicht benötigt werden. Externe Taschenfilter haben längere Wechselintervalle und sind deutlich günstiger als die Gerätefilter. Schalldämpfer: Sind erforderlich, hier gibt es unterschiedliche Qualitäten. Isolierung: Eigentlich Dämmung, die Außenluft- und Fortluftleitungen müssen gedämmt werden. Nach Möglichkeit sollten diese Leitungen kurz sein und mit einer dicken Dämmung versehen werden. Die Dämmung muss diffusionsdicht sein (z.B. Armaflex). Die Verrohrung von Zu- und Abluft. Nach Möglichkeit sind hier wieder kurze Strecken sowie große Querschnitte anzustreben. Aber sieh dir einfach nachfolgenden Link an. https://www.xn--komfortlftung-3ob.at/ |
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Danke dir! Wie groß ist ausreichend groß? Wie realisiere ich kurze Strecken? KWL steht im EG Norden Schlafzimmer zB im OG Süden... |
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Dazu müsste man wissen wie deine Verrohrung umgestzt wird, Baum oder Sternstruktur? Siehe https://www.xn--komfortlftung-3ob.at/einfamilienhaus/was-ist-eine-komfortlueftung/baum-oder-sternstruktur/ |
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Ok, das muss ich erfragen. Und bzl. Querschnitt? |
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Die Systeme sind so unterschiedlich, da kann man außer es werden beide Systeme beschrieben keine allgemeine Aussage treffen. Aber du kannst einen Auszug des Angebots reinstellen, dann sieht man eh wo die Reise hingeht. |
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Wenn ich nur schon eines hätte... Ich stelle es rein, sobald ich es habe. Danke!! |
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Na dann bist ja eh nicht an deinen Insti gebunden und kannst dich nach alternativen Anbietern umsehen. |
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Die restl. Installateurarbeiten sind schon an ihn vergeben und eine Teilung der Gewerke lässt unser GU nicht |
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@leitwolf hier aus dem Forum plant solche Anlagen, wenn er Zeit hat, würde ich das Geld in die Hand nehmen und mir die Anlage planen lassen. Der erste große Unterschied ist aus meiner Sicht mal, obs Spiro in einer abgehangenen Decke oder Kunststoffrohre im Fußboden werden. Kurze Wege, große Querschnitte, Möglichkeit der Reinigung ist Spiro eindeutig im Vorteil. Aber wenn dir das Gerät schon vorgeschrieben wurde, klingt es für mich so, als hättest du eigentlich keinen Einfluss mehr drauf. |
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Decke wird bei uns nicht abgehangen. Dann nehme ich an, es werden Kunststoffrohre im Boden. Wenn ich sage, ich möchte da und dort einen Schalldämpfer, wird er ihn auch einbauen (müssen). |
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Du wirst die Ausführung der Anlage voraussichtlich nicht wesentlich beeinflussen können. Der Zug ist abgefahren. Ich habe schon ein paar Bauherren begleitet, die Mängel vermeiden wollten und die Lüftung über den GU nachbessern wollten (zusätzliche Schläuche, Schalldämpfer, andere Rohrführung). Dabei wurde mit Verlust der Gewährleistung gedroht, überhöhte Sonderwunsch-Angebote gemacht und alles versucht meine konstruktiven Vorschläge zu diskreditieren. Du kannst es jedenfalls probieren, aber ich würde mir nicht allzuviel Hoffnungen machen. |
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Zu welchem Zeitpunkt wäre der Zug noch nicht abgefahren gewesen? Was sollte ich deiner Meinung nach probieren umzusetzen? Wie macht man das mit diesem Vorfilter, damit der Systemfilter nicht so oft getauscht werden muss? Was ist der Vorteil bei Spiro Verrohrung in abgehängten Decken gegenüber Verrohrung im Boden? |
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Vielleicht muss man den Spieß einfach umdrehen und auf die Einhaltung der Normen und OIB pochen. Es gibt mMn eh nur vier relevante Punkte, die zu prüfen wären (notfalls mit externem Sachverständigen). 1. Lüftungswärmeverluste (sind im EA EA [Energieausweis] angegeben und daher mMn Vertragsbestandteil) 2. Energieverbrauch der Anlage (sind im EA EA [Energieausweis] angegeben und daher mMn Vertragsbestandtei) 3. CO2-Wert (Normativ geregelt 800 bzw. 1000 ppm). 4. Schall (Normativ geregelt und möglicherweise auch in der OIB) Diese Info würde ich dem Insti geben und das die Abnahme durch einen externen Sachverständigen erfolgt. |
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Danke dir, berhan. ad 2: Welche Anlage? Die KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung]? Als der EA EA [Energieausweis] ausgestellt wurde, wusste man noch nicht welche Anlage kommt. Steh ich aufn Schlauch? ad 4: Du meinst, wie lauf die KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung] sein darf? |
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@berhan Die Problematik dabei ist, - dass die Norm auch höhere CO2 Werte, als 1000ppm zulässt (siehe ÖNORM H 6038), wenn die Anlage ungeregelt läuft, d. h. keine Bedarfsregelung über CO2 oder ähnliches verfügt. - Die Schallwerte für Schlafräume bei Nennlüftung meiner Erfahrung nach zu hoch angesetzt sind - der energetische Mindeststandard bezüglich SFP-Wert (spezifische Leistungsaufnahme der Ventilatoren) ebenfalls sehr hoch angesetzt ist. - andere wesentliche Aspekte, wie "Langlebigkeit, Reinigbarkeit, Flexiblität der Volumenströme, Qualität der Ausführung, etc." sich nicht normativ abbilden lassen - du jemanden finden musst, der sich mit dem Thema gut auskennt und bereit ist für wenig Geld ein Gutachten zu machen |
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Lies dich am Besten hier einmal in die Thematik ein: https://www.xn--komfortlftung-3ob.at/einfamilienhaus/ |
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Vielleicht hilft dabei auch die "Richtlinie zur Bewertung der Luftqualität von Innenräumen" des BMK weiter, nachdem es einen normativen Charakter hat. https://www.bmk.gv.at/themen/klima_umwelt/luft/innenraum/rl_luftqualitaet.html https://www.bmk.gv.at/dam/jcr:e791f304-7dcf-4783-bc5a-af25daa8afb3/Richtwert_CO2_2023_BMK.pdf Kohlenstoffdioxid – CO2 als Lüftungsparameter,Seite 47 In Innenräumen, die für den dauerhaften Aufenthalt von Personen vorgesehen sind und in denen geistige Tätigkeiten verrichtet werden bzw. die zur Regeneration dienen (bspw. Schul- und Unterrichtsräume, Vortragsräume, Büros, Schlafräume, Hotelzimmer), sollte der arithmetische Mittelwert der Momentanwerte im jeweiligen Beurteilungszeitraum nicht über dem Wert von 1.000 ppm CO2 absolut (Raumklasse A) liegen. Beurteilungszeitraum, Seite 24f Dieser Beurteilungszeitraum sollte repräsentativ für die übliche Nutzung des Raumes sein. Diese übliche Nutzung ist bei Innenräumen unter anderem durch die Personenbelegung, die Intensität der Nutzung, die typische Aktivität und die Belüftung (Art und Luftwechsel) charakterisiert. Der Beurteilungszeitraum ist durch die Probenahmen möglichst weitgehend abzudecken. Jedenfalls sind typische Phasen, wie Zeiträume der maximalen Belegung oder Lüftungsperioden, zu erfassen. Naturgemäß können derartige relevante Phasen innerhalb eines Beurteilungszeitraumes – wie z. B. die maximalen Konzentrationen vor der Lüftung einer Schulklasse – getrennt ausgewertet werden. Nur bei gleichbleibenden Konzentrationen oder regelmäßig wiederkehrenden Phasen können die Zeiträume der Probenahmen eingeschränkt werden. Für Messungen in Schulklassen kann der Beurteilungszeitraum die Dauer des Unterrichtes an einem durchschnittlichen Tag, jedoch auch einer Schulstunde (ohne Pausen) sein. Bei Büros ist der Beurteilungszeitraum in der Regel ein durchschnittlicher Arbeitstag von Betriebsbeginn bis Betriebsschluss. Für Wohnungen kann der Zeitraum der durchgehenden Belegung relevant sein, im Schlafzimmer die Nachtstunden. |
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Gemäß OIB Richtlinie 5 wäre dieser zumindest bei 25dB festgelegt, ich kann jetzt nicht beurteilen ob dieser Pegel noch störend ist https://www.oib.or.at/de/oib-richtlinien/richtlinien/2019/oib-richtlinie-5 2.6.2 Sofern eine mechanische Lüftungsanlage in der eigenen Nutzungseinheit vorhanden ist, dürfen für Aufenthaltsräume mit dem Schutzziel Schlaf (z.B. Aufenthaltsräume in Wohnungen, ausgenommen Küchen) die Geräusche dieser Anlage, bezogen auf die lufthygienisch mindesterforderliche Betriebsart, einen äquivalenten Anlagengeräuschpegel LAeq,nT von 25 dB, für Aufenthaltsräume mit dem Schutzziel Konzentration (z.B. Klassenräume) von 30 dB nicht überschreiten. |
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Ja, da stimme ich dir zu, die Latte ist nicht recht hoch aber vielleicht hat der Planer einen geringeren Wert im EA EA [Energieausweis] angegeben. Lt ÖNORM H 5057 Absatz 7.1.1 wären das 500 - 750 Ws/m³ pro Lüfter, wären dann bei mir 2*750Ws/m³*200m³= 300.000 Ws bzw. 83,3 Wh. Ich liege bei 26,5 Wh bei 200m³/h (inkl. Regelung der Lüftungsanlage), aber zumindest gibt es Grenzwerte. Die ÖNORM H 5057 ist in manchen Bundesländern gesetzlich verbindlich und auch in der OIB6 abgebildet. |
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Stimmt sicher, aber vermutlich reicht es schon wenn ich in der Planungsphase den Insti einen wink gebe, auf was ich als Bauherr achten werde, vielleicht bewegt sich der Insti oder der GU dann aber doch. |
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Man muss auch wissen, an welchen Schrauben man drehen muss, damit man das Ziel erreicht. Und dieses Wissen geht immer mehr verloren, da die Verantwortung an die Systemanbieter ausgelagert wird. Wenn der Kunde etwas reklamiert, wird er gleich als Querulant verdächtigt, da alle anderen Kunden so zufrieden sind. 1 |
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