Wie sieht es mit Besteuerung bei komplexeren Einkommenssituationen aus?
Hintergrund: Ich habe einen Angestelltenjob und nebenbei ein kleines Handelsgewerbe (mit UID und USt).
Neben dem EFH haben wir eine kleines Nebengebäude errichtet, dass als Betriebsstätte dient.
Circa 30% bzw je nach Aufwand fließen Baurechnungen und Stromrechnungen ( Nebengebäude ist auch mit WPWP [Wärmepumpe] beheizt) in die Buchhaltung.
Wenn ich jetzt eine PV am Haus installiere, dann reduzieren sich meine Stromkosten, somit auch der Anteil den ich über die Firma absetzen kann.
Natürlich bekommt man die PV gefördert, aber eigentlich möchte ich die auch als Investitionsgut auf X Jahre zu 30% abschreiben. Weiß jemand ob das für die Finanz koscher ist?
Nur weil es sich rechtlich ok anhört, muss es ja nicht sein. Sonst lasse ich die Finger von PV.
Bei mir ist es ähnlich - ich bin sowohl in einem Angestelltenverhältnis tätig als auch Freelancer/EPU. Und als bei mir das Thema PV schlagend wurde (April 22), hatte ich sogar einen Steuerberater hinzugezogen - nur um 3 Monate später vor die Tatsache gestellt zu werden, dass alles für die Katz war.
Nach allen Infos die ich habe und soweit ich weiß ist jener Anteil der PV, der nicht nachweislich als Vebrauch in dein EPU EPU [eintragungsfähige Pfandurkunde] fließt (=Einnahmen durch Einspeisen und Privatverbrauch), reines Privatvergnügen (bis 12,5MWh, 30kWp) . Die Einnahmen aus Einspeisung sind von der Einkommenssteuer befreit und laut SVS auch nicht sozialversicherungspflichtig, im Gegenzug sind die Ausgaben (Afa) für diesen Anteil mit 0 anzusetzen. Und es besteht _KEINE_ Wahlmöglichkeit (falls doch, bitte unbedingt um Hinweise!)
Für mich war es ein ziemlicher Reinfall - ich habe sehr teure Module bestellt in der Annahme, dass mir die teure PV die Steuerlast reduziert (und ich im Gegenzug die europäische PV-Industrie unterstützen kann). Schlussendlich ist es ein reines Privatvergnügen, ohne Wahlmöglichkeit - jetzt kann ich nur hoffen, dass die Module tatsächlich 30 Jahre halten ^^
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Hallo ceisserer, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen,
geht schnell und spart viel Geld.
Hast du dir den Steuerleitfaden der ÜV Austria schon mal angesehen. Ich glaube die AfA geht schon auch.
Ja hätte ich: https://pvaustria.at/wp-content/uploads/Steuerratgeber-fuer-den-Betrieb-von-PV-Anlagen-Auflage-7.pdf
Beispiel C: 25Mwh werden produziert, 20Mwh eingespeist, davon sind 12,5Mwh steuerfrei und nur 7,5Mwh müssen versteuert werden. D.h. nur 30% der gesamt produzierten Energie (7,5 von 25Mhw) wird steuerpflichtig eingespeist - und genau deswegen darf nur 30% Afa angesetzt werden ( AfA (25.000 / 20 Jahre * 30 %))