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Ich bin zwar kein Jurist aber Du willst ja etwas von dem Bauträger. Warum willst Du dem Sachverständigen keinen Zutritt gewähren? Das versteh ich jetzt nicht, muss es aber auch nicht verstehen. Irgendwer muss ja feststellen ob es sich wirklich um einen Mangel handelt. Wenn'st nicht mit dem Gutachten einverstanden bist kannst ja selbst ein 2. Gutachten beauftragen und dann evtl. gerichtlich versuchen durchzusetzen. |
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Sehe ich auch so. Für eine allfällige Mangelbehebung wirst du ja auch jemandem Zugang gewähren müssen. Was befürchtest du von der Begutachtung?
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