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EVN ändert Sonnenstromtarif aufgrund EEG

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  •  neuhier0815
10.2. - 17.2.2024
29 Antworten | 12 Autoren 29
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Beitritt, ist dass auch schon jemandem passiert?
Hatte den 1:1 Tarif und mit der Jänner Abrechnung hatte ich "nur" noch 9,.. ct
Daraufhin habe ich angerufen und die EVN erklärte mir,dass dies aufgrund des Beitritts zu einer EEG passiert,ein Witz wie ich finde
Jetzt überlege ich als langjähriger Kunde der EVN den Rücken zu kehren,ich habe den EVN Optima smart Natur mit Bindung bis 31.08.,habe ich da eine überhaupt eine Chance vorher rauszukommen?

mir würde die Option smart energy + ömag am besten gefallen

  •  cete8
10.2.2024  (#1)
Wenn du gebunden bist, keine Chance. Ich habe es selbst schon versucht. Die können dich kündigen, du aber nicht emoji .

Bin ebenfalls vermutlich sicher ab Ende Juli bei SmartEnergy und einspeisen bleibe ich so oder so bei ÖMAG.

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  •  wiwi
10.2.2024  (#2)
Es wäre eventuell einen Versuch Wert sich auf die Grundversorgung nach §77 ElWOG zu berufen:

https://www.evn.at/home/grundversorgung

Dass der Antrag einen Nachweis der Ablehnung eines anderen Energielieferanten beinhalten muss geben mMn weder das ElWOG noch die AGBs der EVN her. Ich kann mich aber auch täuschen.

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  •  cete8
10.2.2024  (#3)

zitat..
wiwi schrieb:

Es wäre eventuell einen Versuch Wert sich auf die Grundversorgung nach §77 ElWOG zu berufen:

https://www.evn.at/home/grundversorgung

Dass der Antrag einen Nachweis der Ablehnung eines anderen Energielieferanten beinhalten muss geben mMn weder das ElWOG noch die AGBs der EVN her. Ich kann mich aber auch täuschen.

Wenn man gebunden ist geht gar nichts.


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  •  cutcher
10.2.2024  (#4)

zitat..
cete8 schrieb:

──────..
wiwi schrieb:

Es wäre eventuell einen Versuch Wert sich auf die Grundversorgung nach §77 ElWOG zu berufen:

https://www.evn.at/home/grundversorgung

Dass der Antrag einen Nachweis der Ablehnung eines anderen Energielieferanten beinhalten muss geben mMn weder das ElWOG noch die AGBs der EVN her. Ich kann mich aber auch täuschen.
───────────────

Wenn man gebunden ist geht gar nichts.

Ich dachte immer mit umändern der anlage auf anderen namen (zB gemeinsam mit frau) beim netzbetreiber kommt man immer raus

dann wird der bestehende vertrag vom netzbetreiber gekündigt und man muss einen neuen vertrag abschließen (man darf den alten gar nicht weiterlaufen lassen oder übernehmen)


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  •  neuhier0815
11.2.2024  (#5)

zitat..
cutcher schrieb: Ich dachte immer mit umändern der anlage auf anderen namen (zB gemeinsam mit frau) beim netzbetreiber kommt man immer raus

Danke,auf die Idee wäre ich nicht gekommen,ich hab eine mail an meinen Netzbetreiber mit Namensänderung geschickt,bin gespannt,ob es funktioniert


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  •  cete8
11.2.2024  (#6)

zitat..
cutcher schrieb:

──────..
cete8 schrieb:

──────..
wiwi schrieb:

Es wäre eventuell einen Versuch Wert sich auf die Grundversorgung nach §77 ElWOG zu berufen:

https://www.evn.at/home/grundversorgung

Dass der Antrag einen Nachweis der Ablehnung eines anderen Energielieferanten beinhalten muss geben mMn weder das ElWOG noch die AGBs der EVN her. Ich kann mich aber auch täuschen.
───────────────

Wenn man gebunden ist geht gar nichts.
───────────────

Ich dachte immer mit umändern der anlage auf anderen namen (zB gemeinsam mit frau) beim netzbetreiber kommt man immer raus

dann wird der bestehende vertrag vom netzbetreiber gekündigt und man muss einen neuen vertrag abschließen (man darf den alten gar nicht weiterlaufen lassen oder übernehmen)

Hmm das wusste ich nicht....


zitat..
neuhier0815 schrieb:

Danke,auf die Idee wäre ich nicht gekommen,ich hab eine mail an meinen Netzbetreiber mit Namensänderung geschickt,bin gespannt,ob es funktioniert

Bin gespannt was du hier für eine Antwort erhalten wirst. 




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  •  fruzzy
  •   Gold-Award
11.2.2024  (#7)
Meine Erfahrung : als ich das Haus meines Opas geerbt habe und ich evn bekannt gab das ich der rechtmäßige Erbe bin wurde ich drauf hingewiesen das ich dadurch seinen Vertrag erbe und mich auch an die Bindungen halten muss.

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  •  cutcher
11.2.2024  (#8)

zitat..
fruzzy schrieb:

Meine Erfahrung : als ich das Haus meines Opas geerbt habe und ich evn bekannt gab das ich der rechtmäßige Erbe bin wurde ich drauf hingewiesen das ich dadurch seinen Vertrag erbe und mich auch an die Bindungen halten muss.

Ich kenne 7 fälle von hauskäufen wo 3 innerhalb der familie waren und 4 fremdkäufe

keiner!! durfte den vertrag übernehmen, was mich am meisten wunderte: nicht mal ein sohn durfte von seinen eltern (trotz vorherigem nebenwohnsitz an der adresse) den vertrag übernehmen sondern musste ebenfalls einen neuen vertrag machen


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  •  ck
11.2.2024  (#9)

zitat..
fruzzy schrieb:

Meine Erfahrung : als ich das Haus meines Opas geerbt habe und ich evn bekannt gab das ich der rechtmäßige Erbe bin wurde ich drauf hingewiesen das ich dadurch seinen Vertrag erbe und mich auch an die Bindungen halten muss.

Bei der EVN?
Meine Schwiegermutter hat (vor kurzem) bei der EVN beim Tod des Schwiegervaters genau umgekehrte Erfahrungen gemacht (dilettantisches und menschenunwürdiges Theater, aber das ist eine andere Geschichte)


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  •  andi102
  •   Bronze-Award
11.2.2024  (#10)
Erbschaft und verkauf ist etwas anderes

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  •  fruzzy
  •   Gold-Award
11.2.2024  (#11)

zitat..
ck schrieb: Bei der EVN?

Ja.
Durch die Einantwortungsurkunde übernimmt man als Erbe ja die Rechte und Pflichten.


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  •  ck
11.2.2024  (#12)

zitat..
fruzzy schrieb:

Ja.
Durch die Einantwortungsurkunde übernimmt man als Erbe ja die Rechte und Pflichten.

https://www.evn.at/home/verlassenschaft


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  •  fudi6489
  •   Silber-Award
12.2.2024  (#13)

zitat..
neuhier0815 schrieb: Daraufhin habe ich angerufen und die EVN erklärte mir,dass dies aufgrund des Beitritts zu einer EEG passiert,ein Witz wie ich finde

Das ist in meinen Augen nachvollziehbar.
Durch die EEG verkaufst du der EVN in erster Linie dann deinen Strom wenn wenig Abnehmer verfügbar sind.
Die EVN muss dann eventuell zu Zeiten wo deine EEG Strom von dir abnimmt selbst zukaufen, und in Zeiten wo du an die EVN verkaufst diesen billig weiterbringen.


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Hallo neuhier0815,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: EVN ändert Sonnenstromtarif aufgrund EEG

  •  wiwi
12.2.2024  (#14)
Ist das das Tarifblatt zur neuen Varianten dieses Tarifs?
https://www.evn.at/getmedia/a10cbf60-cff6-4d72-b7c7-db2ea3ebc4ac/B920_Preisblatt-SonnenStrom_Monat_ab_2024-02-01.pdf

Dann wandert man vom Ausgangswert P0 für Haushalt/Landwirte automatisch zu Gewerbe, Industrie usw.


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  •  Altromondo
  •   Bronze-Award
12.2.2024  (#15)

zitat..
fudi6489 schrieb: Das ist in meinen Augen nachvollziehbar.
Durch die EEG verkaufst du der EVN in erster Linie dann deinen Strom wenn wenig Abnehmer verfügbar sind.

Steht nicht in irgendeinem Gesetz dass einem durch die Teilnahme an einer EEG kein Nachteil entstehen darf, oder so?


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  •  ck
12.2.2024  (#16)

zitat..
fudi6489 schrieb:

Das ist in meinen Augen nachvollziehbar.
Durch die EEG verkaufst du der EVN in erster Linie dann deinen Strom wenn wenig Abnehmer verfügbar sind.
Die EVN muss dann eventuell zu Zeiten wo deine EEG Strom von dir abnimmt selbst zukaufen, und in Zeiten wo du an die EVN verkaufst diesen billig weiterbringen.

Wenn man einen Akku nachrüstet, kann sich ein ähnlicher Effekt ergeben, das ist aus meiner Sicht kein Grund. Würde mich interessieren ob Vertrag oder AGB das hergeben.


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  •  fudi6489
  •   Silber-Award
12.2.2024  (#17)

zitat..
ck schrieb:

das ist aus meiner Sicht kein Grund.

Ja sicher ist es ein Grund. Bei der EVN bleibt weniger Marge hängen. Alternativ werden halt alle Veträge schlechter gestellt, wovon auch niemand etwas hat.
Wenn massiv viele Leute einen Speicher nachrüsten, tritt genau das selbe Phänomen ein, und auch da wird die EVN die Berechnung neu gestalten. Nur ist dies eben ein eher schleppender Prozess, bei den EEG tritt dies apprupter ein. Vermutlich will man auch ein wenig vorm Zugang zur EGG abschrecken.

Bin aber kein Sprecher der EVN, aber es ist doch nur logisch das sie Geld verdienen wollen, und da ist mehr besser.


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  •  ck
12.2.2024  (#18)

zitat..
fudi6489 schrieb:

Ja sicher ist es ein Grund. Bei der EVN bleibt weniger Marge hängen. Alternativ werden halt alle Veträge schlechter gestellt, wovon auch niemand etwas hat.

Das ist der Grund warum EVN das ein Dorn im Auge ist, das ist klar, meine Ausgage bezog sich darauf, ob das vertraglich/rechtlich gedeckt ist.


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  •  wiwi
12.2.2024  (#19)
Wenn das Tarifblatt der 9,x-Cent Einspeiser wie das zuvor gepostete aktuelle ausschaut, dann, IANAL, ist das rechtlich gedeckt. Diskriminierend oder überraschend ist es auch nicht, da die Bedingungen ja vorher bekannt waren, es gilt Vertragsfreiheit.

Ansonsten bei der E-Control oder auch bei der AK nachfragen, die AGBs und Tarife gehen sowieso durch die Hände der E-Control.

Für die EVN werden die per 1:1 Tarif gehandelten Mengen überschaubar und eher untergeordnet sein, persönlich bin ich auch der Meinung dass es sich bei der Umstufung zum Gewerbe um einen unfreundliche Geste Richtung EEGs handelt.

Interessanter wäre ob der notwendige Nachweis einer Ablehnung eines alternativen Energieanbieters für die Inanspruchnahme der Grundversorgung rechtlich gedeckt ist. MMn ist dem nicht so und das wäre ein Ausweg aus der Misere.

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  •  scarpej
  •   Bronze-Award
12.2.2024  (#20)

zitat..
wiwi schrieb: IANAL

lol ... was? emoji

Sorry für OT OT [Off Topic] emoji


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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
12.2.2024  (#21)

zitat..
wiwi schrieb:
Wenn das Tarifblatt der 9,x-Cent Einspeiser wie das zuvor gepostete aktuelle ausschaut, dann, IANAL, ist das rechtlich gedeckt. Diskriminierend oder überraschend ist es auch nicht, da die Bedingungen ja vorher bekannt waren, es gilt Vertragsfreiheit.


fyi


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