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Wenn du gebunden bist, keine Chance. Ich habe es selbst schon versucht. Die können dich kündigen, du aber nicht . Bin ebenfalls vermutlich sicher ab Ende Juli bei SmartEnergy und einspeisen bleibe ich so oder so bei ÖMAG. |
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Es wäre eventuell einen Versuch Wert sich auf die Grundversorgung nach §77 ElWOG zu berufen: https://www.evn.at/home/grundversorgung Dass der Antrag einen Nachweis der Ablehnung eines anderen Energielieferanten beinhalten muss geben mMn weder das ElWOG noch die AGBs der EVN her. Ich kann mich aber auch täuschen. |
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Wenn man gebunden ist geht gar nichts. |
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Ich dachte immer mit umändern der anlage auf anderen namen (zB gemeinsam mit frau) beim netzbetreiber kommt man immer raus dann wird der bestehende vertrag vom netzbetreiber gekündigt und man muss einen neuen vertrag abschließen (man darf den alten gar nicht weiterlaufen lassen oder übernehmen) |
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Danke,auf die Idee wäre ich nicht gekommen,ich hab eine mail an meinen Netzbetreiber mit Namensänderung geschickt,bin gespannt,ob es funktioniert |
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Hmm das wusste ich nicht.... Bin gespannt was du hier für eine Antwort erhalten wirst. |
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Meine Erfahrung : als ich das Haus meines Opas geerbt habe und ich evn bekannt gab das ich der rechtmäßige Erbe bin wurde ich drauf hingewiesen das ich dadurch seinen Vertrag erbe und mich auch an die Bindungen halten muss. |
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Ich kenne 7 fälle von hauskäufen wo 3 innerhalb der familie waren und 4 fremdkäufe keiner!! durfte den vertrag übernehmen, was mich am meisten wunderte: nicht mal ein sohn durfte von seinen eltern (trotz vorherigem nebenwohnsitz an der adresse) den vertrag übernehmen sondern musste ebenfalls einen neuen vertrag machen |
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Bei der EVN? Meine Schwiegermutter hat (vor kurzem) bei der EVN beim Tod des Schwiegervaters genau umgekehrte Erfahrungen gemacht (dilettantisches und menschenunwürdiges Theater, aber das ist eine andere Geschichte) |
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Erbschaft und verkauf ist etwas anderes |
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Ja. Durch die Einantwortungsurkunde übernimmt man als Erbe ja die Rechte und Pflichten. |
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https://www.evn.at/home/verlassenschaft |
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Das ist in meinen Augen nachvollziehbar. Durch die EEG verkaufst du der EVN in erster Linie dann deinen Strom wenn wenig Abnehmer verfügbar sind. Die EVN muss dann eventuell zu Zeiten wo deine EEG Strom von dir abnimmt selbst zukaufen, und in Zeiten wo du an die EVN verkaufst diesen billig weiterbringen. |
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Hallo neuhier0815, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: EVN ändert Sonnenstromtarif aufgrund EEG |
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Ist das das Tarifblatt zur neuen Varianten dieses Tarifs? https://www.evn.at/getmedia/a10cbf60-cff6-4d72-b7c7-db2ea3ebc4ac/B920_Preisblatt-SonnenStrom_Monat_ab_2024-02-01.pdf Dann wandert man vom Ausgangswert P0 für Haushalt/Landwirte automatisch zu Gewerbe, Industrie usw. |
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Steht nicht in irgendeinem Gesetz dass einem durch die Teilnahme an einer EEG kein Nachteil entstehen darf, oder so? |
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Wenn man einen Akku nachrüstet, kann sich ein ähnlicher Effekt ergeben, das ist aus meiner Sicht kein Grund. Würde mich interessieren ob Vertrag oder AGB das hergeben. |
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Ja sicher ist es ein Grund. Bei der EVN bleibt weniger Marge hängen. Alternativ werden halt alle Veträge schlechter gestellt, wovon auch niemand etwas hat. Wenn massiv viele Leute einen Speicher nachrüsten, tritt genau das selbe Phänomen ein, und auch da wird die EVN die Berechnung neu gestalten. Nur ist dies eben ein eher schleppender Prozess, bei den EEG tritt dies apprupter ein. Vermutlich will man auch ein wenig vorm Zugang zur EGG abschrecken. Bin aber kein Sprecher der EVN, aber es ist doch nur logisch das sie Geld verdienen wollen, und da ist mehr besser. |
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Das ist der Grund warum EVN das ein Dorn im Auge ist, das ist klar, meine Ausgage bezog sich darauf, ob das vertraglich/rechtlich gedeckt ist. |
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Wenn das Tarifblatt der 9,x-Cent Einspeiser wie das zuvor gepostete aktuelle ausschaut, dann, IANAL, ist das rechtlich gedeckt. Diskriminierend oder überraschend ist es auch nicht, da die Bedingungen ja vorher bekannt waren, es gilt Vertragsfreiheit. Ansonsten bei der E-Control oder auch bei der AK nachfragen, die AGBs und Tarife gehen sowieso durch die Hände der E-Control. Für die EVN werden die per 1:1 Tarif gehandelten Mengen überschaubar und eher untergeordnet sein, persönlich bin ich auch der Meinung dass es sich bei der Umstufung zum Gewerbe um einen unfreundliche Geste Richtung EEGs handelt. Interessanter wäre ob der notwendige Nachweis einer Ablehnung eines alternativen Energieanbieters für die Inanspruchnahme der Grundversorgung rechtlich gedeckt ist. MMn ist dem nicht so und das wäre ein Ausweg aus der Misere. |
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lol ... was? Sorry für OT OT [Off Topic] |
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fyi 1 |
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