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Doppelgarage Standort

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  •  Lpm1991
20.2. - 12.5.2024
7 Antworten | 5 Autoren 7
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Hallo,

wir planen gerade nachträglich eine Doppelgarage auf unserem Grundstück.


_aktuell/20240220431512_th.jpg


das Gelbe sollte die Garage darstellen.
beide Grundstücke + Häuser gehören uns.
muss ich hier trotzdem einen Abstand zur Grundgrenze beachten ?

Oder würdet Ihr die Garage ganz wo anders bauen?

geplant wäre die Garage mit ca 10x6.m 
Danke !

  •  Lpm1991
20.2.2024  (#1)


_aktuell/202402201733_th.jpg

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  •  rocko567
21.2.2024  (#2)
ich finde man kann sich auf dem plan gar nichts vorstellen. die garage ist einfach unmotiviert irgendwo platziert. ^^
ich würds eher an die grundgrenze stellen (3m hoch allseits).

aufgrund der sichtbaren straßenbezeichnung habe ich herausgefunden, dass es in NÖ ist.
für welches haus ist die garage? welches haus bewohnt ihr?

ich find die kernfrage des threads lässt sich nicht beantworten.

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  •  Lpm1991
21.2.2024  (#3)

zitat..
rocko567 schrieb:

ich finde man kann sich auf dem plan gar nichts vorstellen. die garage ist einfach unmotiviert irgendwo platziert. ^^
ich würds eher an die grundgrenze stellen (3m hoch allseits).

aufgrund der sichtbaren straßenbezeichnung habe ich herausgefunden, dass es in NÖ ist.
für welches haus ist die garage? welches haus bewohnt ihr?

ich find die kernfrage des threads lässt sich nicht beantworten.

Also ich finde beim Kommentar sieht man die Garage sowie die Grundgrenze 😅

ja ist in Nö, das größere mit der PV. 
Steht eher mittig lt Bild da da hier ein kleiner Schuppen ist der auf Google Maps nicht eingezeichnet ist.

schliesst aber dort eigentlich an


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  •  Landei
  •   Gold-Award
22.2.2024  (#4)

zitat..
Lpm1991 schrieb: geplant wäre die Garage mit ca 10x6.m

Innenmaß? ich würder eher auf 10x7m wenn nicht sogar 10x8m gehen.

Auf den ersten Blick würde ich sagen sollte die Garage parallel zum Haus mit PV gebaut werden. Also das Rechteck auf Bild 1 etwas weiter rauf und links. Aber ich denke das müsste man sich sowieso in Natura vor Ort ansehen.


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  •  Ego1
23.2.2024  (#5)
Da das Bauvorhaben in NÖ geplant ist, wird nur die Frage der Pflichtstellplätze relevant sein,  diese Rechtsfrage wird die Baubehörde zu prüfen haben.

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  •  Lpm1991
24.2.2024  (#6)

zitat..
Ego1 schrieb:

Da das Bauvorhaben in NÖ geplant ist, wird nur die Frage der Pflichtstellplätze relevant sein,  diese Rechtsfrage wird die Baubehörde zu prüfen haben.

Was meinen Sie mit Pflichtstellplätzen?🤔


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  •  Karibu
12.5.2024  (#7)
Bleibt der Schuppen künftig ? Für so Dinge wie Rasenmäher und Co? Weil wir haben unsere mit 7x6,5 Außenmaß wohl zu klein dimensioniert.. momentan stehen die Autos draußen und der Krempel drin 🙈 Nachbar hat s gescheiter gemacht und sich ne 100m2 Garage hingestellt 😉

Wir sind übrigens auch in NÖ und durften unsere Garage direkt an die Grundgrenze stellen. Beachten mussten wir den Abstand zur vorderen Grundgrenze (Einfahrt) von 5m mindestens, Höhe max. 3m, keine Fenster an der Grundstücksgrenze und bei umliegenden Gebäuden gibts da auch was mit nem Abstand falls du da ein Fenster haben willst, das hat bei uns allerdings der Baumeister berechnet da kenn ich mich nicht aus.


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