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·gelöst· WEG - Änderung Wohnungseigentumsobjekt - Zustimmung Eigentümer [OÖ]

  
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  •  rabaum
  •   Gold-Award
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
19.4. - 28.10.2024
6 Antworten | 3 Autoren 6
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Hallo in die Runde,

hat von euch schon jemand eine Zustimmung aller Eingentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft eingeholt, um eine Änderung am Wohnungseigentumsobjekt durchzuführen?

Alle theoretischen Aspekte habe ich mir bereits durchgelesen bis hin zu den jeweiligen Paragrafen im WEG. Meine Frage zielt mehr auf Tipps aus der Praxis ab. Wie seid ihr vorgegangen, gibt es Stolpersteine, was kann man leicht übersehen. Wie kommt man unbürokratisch zu den Adressen der anderen Eigentümer, ohne gegen Datenschutz zu verstoßen.

Danke schon mal.

  •  xilinx
  •   Bronze-Award
19.4.2024  (#1)
Hallo,

ja, bei uns hat das erstaunlicherweiße gut funktioniert (Balkon Anbau):

Meine Erfahrungen:

- vorher mit allen reden, erst dann was schriftliches aufsetzten

- bei uns hat es geholfen, extra anzuführen, dass den anderen Miteigentümern keine Kosten entstehen

- Quid pro quo - vielleicht brauchen die anderen ja auch was: Wir haben z.b. allen schriftlich zugesagt, einem möglichen Balkonausbau ebenfalls zuzustimmen

- Die Adressen muss, soweit ich weiß, die Hausverwaltung bereitstellen - da greift der Datenschutz nicht

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
19.4.2024  (#2)
Danke für deine ausführliche Antwort!
Wann hast du das genau gemacht? Es hat sich ja beim Abstimmungsmodus etwas verändert.

zitat..
xilinx schrieb: vorher mit allen reden

Das wäre schwierig, unsere WEG hat 38 Einheiten. Einige davon in der Hand einer Firma, aber dennoch eine zu große Anzahl für Einzelgespräche.

zitat..
xilinx schrieb: Quid pro quo

Guter Punkt, das kann in unserem Fall wirklich so werden.

zitat..
xilinx schrieb: Die Adressen muss, soweit ich weiß, die Hausverwaltung bereitstellen

Gut zu wissen, dann werde ich dort auch mal anklopfen.

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  •  xilinx
  •   Bronze-Award
19.4.2024  (#3)
das war schon 2016/2017 - soweit ich weiß hat sich der Modus (Zustimmungsfiktion) aber nur für besondere Änderungen geändert (siehe z.B. https://www.ovi.at/recht/wohnungseigentum/aenderungen-am-wohnungseigentumsobjekt punkt Zustimmungsfiktion)

Was ich für sowas empfehlen kann ist eine Mitgliedschaft bei der GDW (https://www.gdw.at/) - dort bekommt für einen recht geringen Mitgliedsbeitrag ausgezeichnete Beratung rund ums WEG - v.a. wie diverse Verfahren ablaufen

Um welche Änderung geht es genau?

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
21.4.2024  (#4)

zitat..
xilinx schrieb: Um welche Änderung geht es genau?

Geht um eine dezentrale KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung] mit Durchdringung der Außenmauern. 


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  •  alv123
  •   Bronze-Award
22.4.2024  (#5)
Ich kann nur vom Gegenteil berichten wie es NICHT durchgeht:

- wenn ein Miteigentümer finanzielle Nachteile fürchtet (jetzt oder in der Zukunft)
- wenn man die Miteigentümern in einer Eigentümerversammlung kurzfristig damit überrumpelt

Ich weiß nicht wie sehr sich das Gesetz geändert hat, aber vor der WEG Novelle brauchte man mWn die Zustimmung von allen.

Die GDW kann ich auch nur empfehlen.

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
28.10.2024  (#6)
Zu diesem Thema möchte ich noch schnell einen Status liefern. Ich habe mit der Gebäudeverwaltung Kontakt aufgenommen und die Lage bzw. den Wunsch nach einer Lüftung geschildert. Wie alle Fakten am Tisch waren, habe ich auch noch einen 2-Seiter als Projektvorstellung verfasst und vorab übermittelt. Wir haben den Punkt in die Eigentümerversammlung als Tagesordnungspunkt mitgenommen, wo ich das Projekt den anderen Eigentümern nochmal kurz vorgestellt habe. Das Interesse für mögliche Nachahmer war groß, Gegenstimme gab es keine.

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