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Hallo, ja, bei uns hat das erstaunlicherweiße gut funktioniert (Balkon Anbau): Meine Erfahrungen: - vorher mit allen reden, erst dann was schriftliches aufsetzten - bei uns hat es geholfen, extra anzuführen, dass den anderen Miteigentümern keine Kosten entstehen - Quid pro quo - vielleicht brauchen die anderen ja auch was: Wir haben z.b. allen schriftlich zugesagt, einem möglichen Balkonausbau ebenfalls zuzustimmen - Die Adressen muss, soweit ich weiß, die Hausverwaltung bereitstellen - da greift der Datenschutz nicht 1 |
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Danke für deine ausführliche Antwort! Wann hast du das genau gemacht? Es hat sich ja beim Abstimmungsmodus etwas verändert. Das wäre schwierig, unsere WEG hat 38 Einheiten. Einige davon in der Hand einer Firma, aber dennoch eine zu große Anzahl für Einzelgespräche. Guter Punkt, das kann in unserem Fall wirklich so werden. Gut zu wissen, dann werde ich dort auch mal anklopfen. |
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das war schon 2016/2017 - soweit ich weiß hat sich der Modus (Zustimmungsfiktion) aber nur für besondere Änderungen geändert (siehe z.B. https://www.ovi.at/recht/wohnungseigentum/aenderungen-am-wohnungseigentumsobjekt punkt Zustimmungsfiktion) Was ich für sowas empfehlen kann ist eine Mitgliedschaft bei der GDW (https://www.gdw.at/) - dort bekommt für einen recht geringen Mitgliedsbeitrag ausgezeichnete Beratung rund ums WEG - v.a. wie diverse Verfahren ablaufen Um welche Änderung geht es genau? |
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Geht um eine dezentrale KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung] mit Durchdringung der Außenmauern. |
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Ich kann nur vom Gegenteil berichten wie es NICHT durchgeht: - wenn ein Miteigentümer finanzielle Nachteile fürchtet (jetzt oder in der Zukunft) - wenn man die Miteigentümern in einer Eigentümerversammlung kurzfristig damit überrumpelt Ich weiß nicht wie sehr sich das Gesetz geändert hat, aber vor der WEG Novelle brauchte man mWn die Zustimmung von allen. Die GDW kann ich auch nur empfehlen. |
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