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Sicherlich hast du die Baubehörde (Gemeinde) schon gefragt. Was sagt die den dazu? In OÖ gibt es hier diesbezüglich keine Einschränkung, ich habe meinen Pool (betoniert) direkt an die Grundgrenze gebaut. Würde mich wundern wenn dies in Kärnten anders wäre. |
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bei uns in NÖ auch so wie in OÖ. unter 50m3 ist es bewilligungs- und anzeigenfrei und damit kann ich das platzieren, wo ich möchte. |
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Nein, habe ich noch nicht...wollte mich eben gerne mal einlesen und informieren. Ich hoffe, ihr habe Recht, dass es keine Abstandsbestimmungen gibt. lg |
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Vielen Dank für die Info. Befindet sich nach der Grundstücksgrenze auch gleich ein Nachbar? Danke! lg |
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jap... der ist gleich daneben mit seiner pergola und dem klettergerüst fürs kind. (mittlerweile ist da auch ein sichtschutz zwischen ihm und uns) |
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Ok super, danke!! Hab nur das gefunden: https://www.zangl-gartengestaltung.at/blog/baugenehmigung-teich-oder-pool/ Aber Kärnten ist nicht dabei!🙈 Lg |
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Das heimische Bauamt ist grundsätzlich schon ein ganz gutes Medium um sich dort zu informieren. Die sollten in der Regel wissen was in ihrem Bundesland bzw. in ihrer Gemeinde machbar ist und was nicht. Ich bin mir sicher, mit einem kurzen Anruf bekommst du in kürze alle Infos die du dazu benötigst. 1 |
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Kärntner Bauordnung, §7 Ziffer 6: (1)Absatz einsMitteilungspflichtig sind: die Errichtung, die Änderung und der Abbruch von . . . 6.Ziffer 6 Wasserbecken bis zu 80 m3 Rauminhalt, wenn sich diese nicht innerhalb von Gebäuden befinden, sowie dazugehörige Abdeckungen für das Schwimmbecken bis zu einer Gesamthöhe von 2,5 m; . . . Ich würds mal riskieren, nen einfachen Plan (den kannst selber erstellen, bei solchen G´schichten brauchst keinen Planverfasser) zeichnen, bei der Behörde abgeben (Erhalt natürlich bestäigen lassen) und dann abwarten und Tee trinken... 1 |
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Danke! So werde ich das jetzt auch machen. Danke euch allen für die Antworten!! Lg, Sunshine |
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War bei uns, Raum Klagenfurt, nur anzeigepflichtig. Pool (45m3) ist bei uns 1m neben der Grundstücksgrenze zum Nachbarn. Dazwischen ein Holzzaun und eine Eibenhecke. Technik ist alles in einem Schacht. Der Nachbar hört davon gar nichts. Nur Überlaufpool haben wir keinen gemacht, da der Nachbar diesbzgl. empfindlich ist und wir ihm zuliebe einen Highskimmerpool gemacht haben. Rechtlich hätten wir es aber können. |
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