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[Steiermark] Vorschriften Sicherheitsglas bei Fenstern

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  •  StefanLehner
4.7. - 5.7.2024 1
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Hallo Zusammen!

Ich und meine Frau haben vor das Haus meiner Schwiegermutter abzukaufen.
Dabei hat sich heruasgestellt, dass das Haus so wie es gebaut wurde nicht ganz bewilligt wurde (Standort am Grundstück) und für diverse Anbauten (Carport, Wintergarten), erst gar keine Baubewilligung eingeholt wurde. Eine Benutzungsbewilligung des Haupthauses und der nbauten gibt ed demzufolge auch nicht.

Wir haben jetzt in einem langwierigen Prozess nochmals eine Baubewilligung für das gesamte Haus inkl. aller Anbauten beantragt und nach dem nachfreichen diverser Gutachten diese Baubewilligung auch endlich bekommen.

Der von uns beauftragte Baumeister hat den ganzen Prozess gut durchgeführt und uns die Fertigstellungsanzeige nach erhalt der Baubewilligung zugesagt.

Jetzt ist es nun soweit und er meinte nun, dass die Fertigstellungsanzeige kein Problem sei er bräuchte nur noch ein Gutachten, dass die Scheiben aus Sicherheitsglas sind.

Wir sind jetzt etwas verunsichert, da wir das zum ersten Mal hörten und haben uns nun verucht schlau zu machen.

Ich habe die Bauordnung Steiermak durforstet und auch die OIB Richtlinen durchgesehen, ebenso habe ich das Forum hier durchsucht. Ich bin aber kein Exerte.

Ich glaube herausgefunden zu haben, dass bodentiefe Fenster und Türen aus Sicherheitsglas gefertigt sein müssen.
Ebenso habe ich im Forum gelesen, dass Fenster mit einer Parapethöhe < 95cm ein Sicherheitsglas benötigen. Das alle Fenster ein Sicherheitsglas benötigen konnte ich aber nicht finden.
Ebenso dürfen von Fentsern in der Ausenfasade ab einer gewissen Höhe keine Splitter mögliche Personen darunter verletzen können (awas bei uns aber kein Problem darstellt, da sich unter allen Fenstern im Obergeschoss nun bewilligte Carbort-, Terassen- oder Winmtergaten-Überdachungen befinden.

Alle Angaben im Oberen Absatz sind aber nur zusammengatragenes Laienwissen - ich würde daher gerne Wissen, stimmt das so?

Weitere Angaben zum Objekt:
- Standort: Stieremakr
- ursprünglicher Baubeginn: 2000
- ursprüngliche Fertisgtellung: 2001
- nachträgliche Baubewilligung erhaklten: 06. 2024

Wenn Ihr weitere Fragen habt, dann bitte fragen!

Danke und liebe Grüße!
Stefan

  •  Krautla
5.7.2024  (#1)
Kurz zusammengefasst: Ganzglastüren und vertikale Verglasungen entlang begehbarer Flächen ohne absturzsichernde Funktion sind gem. OIB 4 Pkt. 5.1, jene mit absturzsichernder Funktion gem. OIB 4 Pkt. 4.2.6 und geneigte Verglasungen gem. OIB 4 Pkt. 5.3 auszuführen.

https://www.oib.or.at/de/oib-richtlinien/richtlinien/2019/oib-richtlinie-4

Im Grund betrifft das Balkontüren aus Glas, Glastrennwände, Fenster mit niedrigen Parapet, Absturzsicherungen aus Glas (Balkon, Stiegenhaus), Dachflächenfenster, Glasdach Carport/Wintergarten.

Am einfachsten wäre wahrscheinlich, du fragst deinen Baumeister, für welche Glasfläche dieses Gutachten erforderlich ist.

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