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Kosten Wasser und Kanal bei aufgeschlossenen Grundstück (NÖ)

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  •  bauDino
19.7. - 11.11.2024
4 Antworten | 3 Autoren 4
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Liebes Forum,

ich bin langsam mit meinem Latein am Ende und irgendwie kann/will mir niemand Auskunft bzgl. der Kosten für Kanal und Wasseranschluss geben.

Ich bin aktuell in folgender Situation:
Wir haben bereits mit dem Bau unseres Hauses gestartet und jetzt geht es darum an Wasser und Kanal anzuschließen. Strom ist schon erledigt - da kam einfach die EVN und hat alles gemacht und wir haben dann ein paar k € bezahlt.
Folgendes hätte ich verstanden - ist das richtig oder sind da die gefundenen Informationen online falsch?
- Soweit ich verstanden habe, muss die Gemeinde einen Kanal und Wasseranschluss bis zur Grundgrenze legen - das ist ja über die Aufschließung bzgl. Kosten gedeckt? Bedeutet die Gemeinde muss auch für etwaige Aufgrabungskosten aufkommen?
- Ich trage dann die Kosten für die Leitungen, die auf meinem Grundstück verlaufen
- Dann habe ich noch gefunden, dass man eine initiale Einmündungsabgabe (Kanal - Gemeinde) und den initialen Anschluss ans Wasser (Wasserwerk) bezahlt - das berechnet sich ja dann basierend auf der Wohnfläche - also das könnte ich mir ja dann noch ausrechnen. 

Gefunden habe ich hier folgendes:
wiener-neustadt.at/de/service/kanaleinmuendungsabgabe
wiener-neustadt.at/de/service/wasseranschlussabgabe

Unsere Situation geht dann aber noch ein bisschen weiter - hinter meinem Grundstück gibt es ein weiteres Grundstück welches durch ein Servitudrecht zur öffentlichen Straße kann - hier müssten dann auch die Leitungen durchgeführt werden (da ist mir klar, dass die Kosten von der hinteren Partei getragen werden). Für das hintere Grundstück gibt es aktuell keine Pläne, dass es bebaut wird, jedoch sollen im Zuge der Arbeiten für meinen Grund auch gleich die Anschlüsse für den hinteren Grund vorbereitet werden, wodurch Kosten entstehen. Und hier steige ich dann komplett aus:
- Die Kosten für die Leitungen bis zur Grundgrenze und das notwendige Aufgraben trägt doch die Gemeinde?
- Die Leitungen nach hinten (die jetzt natürlich nicht gemacht werden, weil dort niemand baut) müssen dann von der hinteren Partei getragen werden
- Die Anschluss und Einmündungsabgabe benötigen ja ein Haus und einen Plan ?
-> Jetzt verstehe ich nicht von welchen Kosten da immer gesprochen wird und so ganz genau kann mir das keiner sagen.

Vielleicht kennt sich hier irgendjemand aus und kann mir dazu input geben.

Vielen Dank und LG
Dino


  •  Lu1994
  •   Bronze-Award
19.7.2024  (#1)
Das Fahnengrundstück soll hald wenn schon aufgegraben wird genug Leerrohre in die Zufahrt legen und idealerweise einen Schacht an jedem Ende setzen, dann könnens beim Hausbau easy anschließen und auf der Straßenseite das gleiche und wenn's irgendwann bauen stellens hald den Antrag bei der Gemeinde und zahlen dann die Gebühren, außer sie sehen das sofortige Bezahlen der Gebühren als Vorsorge weil die mit den Jahren im Preis steigen werden

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  •  bautech
  •   Gold-Award
19.7.2024  (#2)
Servus Dino...
Antworten im Zitat fett geschrieben:

zitat..
bauDino schrieb: - Soweit ich verstanden habe, muss die Gemeinde einen Kanal und Wasseranschluss bis zur Grundgrenze legen - das ist ja über die Aufschließung bzgl. Kosten gedeckt? Bedeutet die Gemeinde muss auch für etwaige Aufgrabungskosten aufkommen? Nein... Die Aufschließung deckt die Kosten der Straßenerrichtung lt. NÖ BO (mMn 3m Fahrbahn + 1,25m Gehsteig entlang deiner Parzelle) - hat aber nix mit Wasser und Kanal zu tun. 
- Ich trage dann die Kosten für die Leitungen, die auf meinem Grundstück verlaufen Ja, genau
- Dann habe ich noch gefunden, dass man eine initiale Einmündungsabgabe (Kanal - Gemeinde) und den initialen Anschluss ans Wasser (Wasserwerk) bezahlt - das berechnet sich ja dann basierend auf der Wohnfläche - also das könnte ich mir ja dann noch ausrechnen. Ja, und mit dieser Anschlussgebühr (oder Anschlussabgabe) refinanziert der Leitungsträger die Errichtungskosten deiner Hausanschlussleitung

Wenn du in WN vorhast zu bauen kriegst du die Anschlüsse noch an die Grundgrenze gelegt, was nicht überall so sein muss...


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  •  bauDino
11.11.2024  (#3)
Um dieses Thema abzuschließen - Leitungen gehen bis zur Grundgrenze - hier zahlt man nichts, ab der Grundgrenze gehört einem alles selbst.

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  •  Lu1994
  •   Silber-Award
11.11.2024  (#4)

zitat..
bauDino schrieb:

Um dieses Thema abzuschließen - Leitungen gehen bis zur Grundgrenze - hier zahlt man nichts, ab der Grundgrenze gehört einem alles selbst.

Ist auch unterschiedlich, ich bekomm das Wasserleitungsrohr bis zum Haus von der Gemeinde und den Druckminderer ebenfalls, nur Kanalrohre muss ich selbst zahlen


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