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·gelöst· NÖ Wohnbauförderung und Eigenleistung

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  •  christoph1703
17.8. - 19.11.2024
8 Antworten | 3 Autoren 8
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Hallo,
ich bin beim Durchlesen der "Broschüre Wohnbauförderung Eigenheim" auf folgenden Satz gestoßen:

Da Sie öffentliche Fördermittel
beantragen, sind für alle Arbeiten befugte
Gewerbetreibende heranzuziehen.

Jetzt stelle ich mir die Frage, was mit "alle Arbeiten" gemeint ist. Die Kinderzimmermöbel wird man ja hoffentlich selber aufbauen dürfen.

Telefonisch habe ich nur die Auskunft bekommen, dass im Normalfall eh keine Rechnungen verlangt werden und Eigenleistung kein Problem sein sollte. Stichprobenprüfungen kann es aber schon geben.

Jetzt würde ich gerne auf Nummer sicher gehen und nicht Gefahr laufen, dass die Förderung zurückgefordert wird. Hat jemand in letzter Zeit mit WBF gebaut und kann mir sagen, ob das mit den Rechnungen stimmt? Oder wie das Thema Eigenleistung da generell zu sehen ist, bzw. worauf sich "alle Arbeiten" bezieht?

  •  christoph1703
2.9.2024  (#1)
Ich hol das nochmal rauf, in der Hoffnung, dass doch noch jemand ein paar Infos hat.
Hat irgendwer von euch in letzter Zeit die WBF ausbezahlt bekommen und kann mir sagen, wie das mit Belegen und Abrechnung in der Realität abläuft?

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
2.9.2024  (#2)

zitat..
christoph1703 schrieb: Telefonisch habe ich nur die Auskunft bekommen, dass im Normalfall eh keine Rechnungen verlangt werden und Eigenleistung kein Problem sein sollte.

zitat..
christoph1703 schrieb: Stichprobenprüfungen kann es aber schon geben.

Da geht es nicht um den Selbstaufbau der Kinderzimmermöbel, sondern darum, dass die Arbeiten sachgemäß von einem befugten Gewerbetreibenden und nicht im Pfusch ausgeführt werden.
Da "stichprobenartig" überprüft wird, kann du zocken. Ich würde es nicht machen, da bei mir eine Überprüfung stattgefunden hat - und das bei meinem Bau vor über 12 Jahren.




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  •  christoph1703
2.9.2024  (#3)
Das ist mal eine gute Info, danke! Von Pfusch rede ich gar nicht, aber es gibt doch einige Dinge, die wir selber erledigen wollen. Dass die Wände von einer Firma aufgestellt werden müssen, ist ja schon gesetzlich vorgeschrieben. Beim Innenausbau gibt es aber weniger Vorschriften.

Deswegen versuche ich rauszufinden, was davon jetzt für die Förderung relevant ist. Was wurde bei dir genau geprüft? Welche Arbeiten sind da angeschaut worden?

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  •  christoph1703
2.9.2024  (#4)
Um das klarzustellen, falls es noch nicht klar war: Mir geht es um die Entscheidung, ob wir mit WBF und alles(?) machen lassen günstiger aussteigen als ohne WBF und mit mehr Eigenleistung.

Deshalb will ich rausfinden, wo die Förderstelle bei dieser Anforderung die Grenze zieht. Mir geht es nicht darum, irgendwelche krummen Dinger abzuziehen.

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
2.9.2024  (#5)

zitat..
christoph1703 schrieb: Was wurde bei dir genau geprüft? Welche Arbeiten sind da angeschaut worden?

Bei mir wurde in der Rohbauphase, ziemlich genau beim Status Fenstereinbau, Rechnungen und die WBF-relevante Ausführung geprüft.


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  •  christoph1703
19.11.2024  (#6)
Man muss nur oft genug nachfragen, dann bekommt man irgendwann eine eindeutige Antwort 😃 Diese Rückmeldung habe ich zuletzt von der Förderstelle bekommen:

Sie können natürlich sämtliche Arbeiten in Eigenleistung durchführen. Für den Abschluss des Förderungsantrages ist innerhalb von 5 Jahren ab Darlehensbewilligung das Endabrechnungsformular (Bauvollendungsmeldung) vorzulegen. Dieses Formblatt beinhaltet eine gemeindeamtliche Bestätigung, dass das geförderte Objekt konsensmäßig errichtet wurde und gemäß der NÖ Bauordnung benutzt werden darf.

Scheint also so, als wäre die Formulierung in der Broschüre tatsächlich nur ein Hinweis darauf, dass Schwarzarbeit verboten ist. Für mich ist die Sache jedenfalls geklärt.


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  •  Lu1994
  •   Silber-Award
19.11.2024  (#7)

zitat..
christoph1703 schrieb:

Das ist mal eine gute Info, danke! Von Pfusch rede ich gar nicht, aber es gibt doch einige Dinge, die wir selber erledigen wollen. Dass die Wände von einer Firma aufgestellt werden müssen, ist ja schon gesetzlich vorgeschrieben. Beim Innenausbau gibt es aber weniger Vorschriften.

Deswegen versuche ich rauszufinden, was davon jetzt für die Förderung relevant ist. Was wurde bei dir genau geprüft? Welche Arbeiten sind da angeschaut worden?

Welches Gesetz besagt, dass die Wände der Baumeister aufstellen muss 🤔

Man braucht den Baumeister für die Einreichung und die Fertigstellungsanzeige, alles dazwischen kann theoretisch selbst gemacht werden, sofern man einen Baumeister findet der dafür den Kopf hinhält, ähnliches gilt bei der Elektrik 


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  •  christoph1703
19.11.2024  (#8)

zitat..
Lu1994 schrieb: Welches Gesetz besagt, dass die Wände der Baumeister aufstellen muss 🤔

Du hast recht, das habe ich ungenau formuliert. Es muss eine dazu befugte Firma überwachen und wie du sagst den Kopf hinhalten.
Im Gegensatz dazu steht über die Sanitärinstallation oder die Innentüren nichts im Gesetz.


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