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Kann man Katastrophen eigentl vernünftig versichern?

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  •  alv123
  •   Bronze-Award
16.9. - 19.9.2024
18 Antworten | 12 Autoren 18
18
Bei Abschluss meiner EH/HH waren meines Wissens die meisten Versicherung im Katastrophenfall immer gedeckelt. Standardmäßig mit 10T Euro, einige höher, bei 15 oder 30% der Vers.summe war meistens Schluss.

Hat sich am Markt inzwischen was getan oder ist es immer noch so?

  •  Rurouni
  •   Bronze-Award
16.9.2024  (#1)
Es gibt extra Elementarversicherungen, die sind halt ziemlich teuer (vor allem wenn du in einem gefährdetem Gebiet wohnst).

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
16.9.2024  (#2)
Global gesagt: Weil die Schadenseintrittswahrscheinlichkeit gepaart mit den Schadenshöhen steigt, wird es immer teurer bis hin zur Unversicherbarkeit, weil sich das Risiko nicht mehr abbilden lässt.

Ansonsten muss man sich das ganz im Detail ansehen, weil das Risiko sehr individuell sein kann.

Auch noch ein Detail, das gerne übersehen wird: Bei vergangenen Hochwässern war es oft so, dass reihenweise Keller betroffen waren, die wie ein Lagerkeller nur mit Kellerkram versichert waren. Wenn dann jemand den Keller als vollwertigen Wohnraum wie Fitness, Sauna, Heimkino, Stüberl usw. nutzt, ist er auch als solcher zu versichern, sonst gibt es am Ende nur eine kleine Deckungssumme und lange Gesichter.

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  •  alv123
  •   Bronze-Award
16.9.2024  (#3)
Ich kann mich nicht erinnern dass je ein Makler uns so genau angesehen hat. Wohnen in keiner Hochrisikozone. Was es sonst noch an Risiken gibt, kA. Jedenfalls waren die Aussagen meistens 10T Deckel oder 15-30% der Vers.Summe. zB bei Hochwasser.

Welche Versicherung handhabt das anders? 

Bei mir steht zB
"Für Schäden, die aus ein und derselben Ursache im zeitlichem Zusammenhang (Kumulschaden) anfal-len, gilt im Rahmen der Katastrophendeckung (Hochwasser, Überschwemmung, Vermurung, Erd-beben, Lawinen und Lawinenluftdruck) für alle bei der *** abge-schlossenen bzw. bestehenden Verträge ein Betrag von EUR 5.000.000,00 als Höchstgrenze der Versi-cherungsleistung."

"Die Höchstentschädigung der Katastrophen-deckung beträgt für versicherte Gebäude pro Schadensfall und Versicherungsort EUR 10.000,00 auf 1. Risiko." bzw die Katastrophenabdeckung wurde auf 15% der Versicherungssumme erhöht

"Sollte bei der *** Versicherung der Woh-nungsinhalt und das Gebäude versichert sein, gilt für die Naturgefahren-Katastrophendeckung ein Summenausgleich als vereinbart. Die daraus folgende Summe bildet dann zusammen die gemeinsamen Ver-sicherungssumme für Schäden am Woh-nungsinhalt und am Eigenheim."


>>> Sind 5 Mio. Leistung nicht etwas wenig? Ich habe keine Ahnung wieviele Kunden eine Vers. hat, aber bei 1.000 Betroffenen sind das 5.000€. Das ist doch wenig?


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  •  bautech
  •   Gold-Award
16.9.2024  (#4)
Ich meine mal dass hier kumulierte Verträge unter einem versichertem Objekt bzw Versicherungsnehmer gemeint sind... so sollte mMn eine Doppel - und Dreifachnutzung der Versicherungsleistung für einen Versicherungsnehmer ausgeschlossen werden 

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  •  csblack
  •   Silber-Award
16.9.2024  (#5)
Der durchschnittliche Vertrag hat eine Deckung im Rahmen des Katastrophen-Schutz (z.B eben auch bei Hochwasser) von € 5.000 oder € 10.000 .

zitat..
rabaum schrieb: Ansonsten muss man sich das ganz im Detail ansehen, weil das Risiko sehr individuell sein kann.

Genau. Und wenn man im gefährdeten Gebiet wohnt, ist man sich dessen bewusst. So wie es sich jetzt darstellt betrifft es nun Gebiete/Regionen die noch nie von Hochwasser betroffen waren und sich auch dementsprechend vorab keine Gedanken gemacht haben + höhere Prämien die für eine höhere Deckungssumme anfallen würden, gar nicht akzeptiert hätten.

Ich wage sehr zu bezweifeln dass eine Versicherung höhere Summe anbieten wird wenn nicht dementsprechend mehr Prämie verlangt wird....  


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  •  derbauer
  •   Bronze-Award
17.9.2024  (#6)
Vielleicht ist hier der richtige Platz um ein paar Dinge bestätigen zu lassen durch euer Wissen bzw. ein paar andere zu erfahren.

Was ich ziemlich gesichert weiß (aber korrigiert mich wenn ich falsch liege)

- nur Funktionseinschränkung bzw. falls es so weit kaputt ist, dass es die Funktion nicht erfüllt wird bezahlt ... gilt für z.b. zerschlagene Dachziegel, zerschlagene Fassade, zerschlagene Raffstores, Rollläden, usw. (bis zu welchem Betrag ? weiß ich nicht)
- Optische Schäden werden normal von keiner Versicherung bezahlt, außer es ist explizit mitversichert was so gut wie keiner macht ... dh. ein total zerdelltes aber dichtes ALU Dach, zerdellte aber funktionierende Raffstores bzw. Rolläden, Fensterbänke usw. sind NICHT gedeckt
- Hochwasser welches von außen hineinrinnt ist versichert (glaube bei mir 10k)
- Grundwasser ist laut Versicherungsvertreter nicht versicherbar - nie
- Naturkatastrophenversicherung welche ich zusätzlich habe zahlt auch wenn mir Grundwasser in den Keller laufen würde wo z.b. meine Wärmepumpe steht, oder sich Werkzeug oder sonstiges befindet

Was ich mich frage - die Naturkatastrophenversicherung zahlt ja dann auch bei Grundwasser oder?

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
17.9.2024  (#7)

zitat..
derbauer schrieb: Optische Schäden werden normal von keiner Versicherung bezahlt, außer es ist explizit mitversichert was so gut wie keiner macht

Definitiv zu allgemein und nicht richtig. Gibt alleine hier im Forum genügend Beispiele, wo optische Schäden versichert waren, mich eingeschlossen. 

Alle anderen Punkte sind so individuell und vom jeweiligen Vertrag abhängig. Damit man herausfindet, was genau versichert ist, hat es sich für mich bewährt, die Polizze aus dem Portal herunterzuladen und dann mit der Suchfunktion im PDF Reader zu filetieren.


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  •  atma
  •   Gold-Award
17.9.2024  (#8)
wir haben zb einen Zusatz zur Versicherung für Hochwasser mit 100k - ist anfragepflichtig und die Versicherung verlangt auch ordentlich Geld dafür. 
Aber das ist möglich und der Makler muss dafür halt was tun.

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  •  derbauer
  •   Bronze-Award
17.9.2024  (#9)
Ok, soweit klar, aber eine Naturkatastrophenversicherung mit z.b. 50k müsste ja alles abdecken was so auftreten kann - wie z.b. Grundwasser, Hochwasser, Hagel, Blitzschlag, ...falls es nicht sowieso schon wo anders versichert ist.

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  •  alv123
  •   Bronze-Award
17.9.2024  (#10)
Bei mir ist als Naturkatastrophe defkniert
"Schäden an den versicherten Gebäuden durch Hochwasser, Überschwemmung, Vermurung, Erdbeben, Lawinen (nicht Dachlawinen) und Lawinenluft-druck mitversichert. Alle Schäden, die aus ein und derselben Ursache im zeitlichen Zusam-menhang innerhalb von 168 Stunden in Öster-reich anfallen, gelten als ein Schadenereignis."

und als Hochwasser wird ua definiert:
"plötzliches Ansteigen des Grundwas-sersspiegels aufgrund außergewöhnli-cher Witterung."


 


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  •  Daniel2301
17.9.2024  (#11)

zitat..
derbauer schrieb:

Vielleicht ist hier der richtige Platz um ein paar Dinge bestätigen zu lassen durch euer Wissen bzw. ein paar andere zu erfahren.

Was ich ziemlich gesichert weiß (aber korrigiert mich wenn ich falsch liege)

- nur Funktionseinschränkung bzw. falls es so weit kaputt ist, dass es die Funktion nicht erfüllt wird bezahlt ... gilt für z.b. zerschlagene Dachziegel, zerschlagene Fassade, zerschlagene Raffstores, Rollläden, usw. (bis zu welchem Betrag ? weiß ich nicht)
- Optische Schäden werden normal von keiner Versicherung bezahlt, außer es ist explizit mitversichert was so gut wie keiner macht ... dh. ein total zerdelltes aber dichtes ALU Dach, zerdellte aber funktionierende Raffstores bzw. Rolläden, Fensterbänke usw. sind NICHT gedeckt
- Hochwasser welches von außen hineinrinnt ist versichert (glaube bei mir 10k)
- Grundwasser ist laut Versicherungsvertreter nicht versicherbar - nie
- Naturkatastrophenversicherung welche ich zusätzlich habe zahlt auch wenn mir Grundwasser in den Keller laufen würde wo z.b. meine Wärmepumpe steht, oder sich Werkzeug oder sonstiges befindet

Was ich mich frage - die Naturkatastrophenversicherung zahlt ja dann auch bei Grundwasser oder?

optische Schäden waren seinerzeit immer mitversichert, aufgrund der Tarifänderungen im laufe der zeit haben sich die Bedingungen geänderunt und meist ausgeschlossen bzw. mit einer geringen Summe versichert. (max. 10.000,-)
Einzig die Ergo Versicherung ist mir bekannt die teilweise noch eine Versicherbarkeit der optischen schäden bis zu einer höhe von max. 37.873,- anbietet. 

Eindringen und Anstieg von Grundwasser sind teilweise noch gedeckt, es gibt aber auch Versicherer die das explizit ausgeschlossenhaben. Bei manchen steht explizit drin das das Wasser durch Grundwasseranstieg durch Fenster oder Türen eindringen muss, bei manchen steht das wiederrum nicht drin - heißt es kann auch durch undichte Bodenplatten eindringen. Hier steckt der Teufel im Detail - also Bedingungen durchlesen :)

LG 




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  •  Daniel2301
17.9.2024  (#12)

zitat..
derbauer schrieb:

Ok, soweit klar, aber eine Naturkatastrophenversicherung mit z.b. 50k müsste ja alles abdecken was so auftreten kann - wie z.b. Grundwasser, Hochwasser, Hagel, Blitzschlag, ...falls es nicht sowieso schon wo anders versichert ist.

Die NatKat Deckung enhält Erdbeben, Lawinen, Hochwasser/Überschwemmungen und Muren und plötzlicher Anstieg von Grundwasser. 

Hagel ist in der Sturmversicherung und Blitzschlag in der Feuerversicherung versichert.


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  •  alv123
  •   Bronze-Award
17.9.2024  (#13)

zitat..
Daniel2301 schrieb:

──────..
derbauer schrieb:

Vielleicht ist hier der richtige Platz um ein paar Dinge bestätigen zu lassen durch euer Wissen bzw. ein paar andere zu erfahren.

Was ich ziemlich gesichert weiß (aber korrigiert mich wenn ich falsch liege)

- nur Funktionseinschränkung bzw. falls es so weit kaputt ist, dass es die Funktion nicht erfüllt wird bezahlt ... gilt für z.b. zerschlagene Dachziegel, zerschlagene Fassade, zerschlagene Raffstores, Rollläden, usw. (bis zu welchem Betrag ? weiß ich nicht)
- Optische Schäden werden normal von keiner Versicherung bezahlt, außer es ist explizit mitversichert was so gut wie keiner macht ... dh. ein total zerdelltes aber dichtes ALU Dach, zerdellte aber funktionierende Raffstores bzw. Rolläden, Fensterbänke usw. sind NICHT gedeckt
- Hochwasser welches von außen hineinrinnt ist versichert (glaube bei mir 10k)
- Grundwasser ist laut Versicherungsvertreter nicht versicherbar - nie
- Naturkatastrophenversicherung welche ich zusätzlich habe zahlt auch wenn mir Grundwasser in den Keller laufen würde wo z.b. meine Wärmepumpe steht, oder sich Werkzeug oder sonstiges befindet

Was ich mich frage - die Naturkatastrophenversicherung zahlt ja dann auch bei Grundwasser oder?
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optische Schäden waren seinerzeit immer mitversichert, aufgrund der Tarifänderungen im laufe der zeit haben sich die Bedingungen geänderunt und meist ausgeschlossen bzw. mit einer geringen Summe versichert. (max. 10.000,-)
Einzig die Ergo Versicherung ist mir bekannt die teilweise noch eine Versicherbarkeit der optischen schäden bis zu einer höhe von max. 37.873,- anbietet. 

Eindringen und Anstieg von Grundwasser sind teilweise noch gedeckt, es gibt aber auch Versicherer die das explizit ausgeschlossenhaben. Bei manchen steht explizit drin das das Wasser durch Grundwasseranstieg durch Fenster oder Türen eindringen muss, bei manchen steht das wiederrum nicht drin - heißt es kann auch durch undichte Bodenplatten eindringen. Hier steckt der Teufel im Detail - also Bedingungen durchlesen :)

LG

Ja. Bei mir steht zB dass mangelhafte bzw. undichte Keller ausgenommen sind. Die Frage ist, was undicht genau bedeutet. Es gibt ja unterschdl Belastungsstufen bis zu denen Dichtheit gegeben sein soll. Wenn nicht drückendes Grundwasser im Normalfall als Lastfall anzusehen ist, muss ein Keller wohl kaum derart dicht ausgeführt worden sein.


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  •  Daniel2301
17.9.2024  (#14)
In diesem Sinne undicht bedeutet das das Wasser nicht durch Fenster bzw. Türen eingedrungen ist somit auch keine Deckung. 

z.B.: 
Der Versicherungsschutz bezieht sich keinesfalls auf Schäden infolge Wassereintritts in undichte Baulichkeiten (zum Beispiel undichte Keller) ausgenommen das Wasser ist als Folge einer Ursache gemäß Punkt. 2 (Hochwasser/Überschwemmung) sowie Punkt 3 (Vermurung) und 5 (Lawinen) in diese Baulichkeiten nachweislich durch ordnungsgemäß verschlossene Öffnungen (zum Beispiel Türen, Fenster) gelangt.

somit auch keine Deckung

edit:

es gibt aber auch bedingungen wo dies nicht niedergeschrieben ist und somit auch bei der Schadenabwicklung nie thema war das das wasser durch die bodenplatte eingedrungen ist. 

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  •  stefan4713
18.9.2024  (#15)
das mit  dem hochwasser versicherungen kam gestern wieder in den nachrichten
in den "roten zonen" gibts keine versicherung gegen hochwasserschäden
das absurde dabei,  sehr viele gebäude sind schon jahrzehnte dort und diese roten zonen wurden erst in den letzten jahren gezogen - dort wo gemeinden fleißig geld verdient haben

die idee lt. experten ist, es ähnlich dem hagelschutz österreichweit/flächendeckend zu machen

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  •  HAR80
  •   Bronze-Award
18.9.2024  (#16)
Hagel ist halt flächendeckend, wenn auch in unterschiedlicher Wahrscheinlichkeit. Aber Hochwasser ist nur in bestimmten Gegenden eine Gefahr. Die Allgemeinheit dafür aufzukommen lassen ist verfassungsrechtlich nicht soo trivial bzw ohne Verfassungsbestimmung eher nicht zulässig. Diesen Vorschlag brachte die Versicherungsbranche schon beim Hochwasser 2002. Unwahrscheinlich das das kommt. Wollen selbst die meisten Versicherungen nicht.

Die Zonen sind gegen Wasser eigentlich nur noch schwer versicherbar und wenn dann sind die Deckungssummen niedrig. Gestern meinte ein Vertreter der OÖ Versicherung, sie haben im Schnitt gegen Hochwasser nur noch 7.000€ Deckungssumme in den Verträgen. Das ist ein Tropfen auf den heißen Stein. Der Bund zahlt über den Katastrophenschutz 20% (ob der Katastrophenschutz die eigene Arbeitszeit fiktiv mitreinrechnet und zu 20% ersetzt, weiß ich nicht, bei anderen Bereichen tun sie es). Angekündigt ist, dass der Bund für die Beseitigung der Schäden zinsenlose Darlehen vergeben wird mit Haftung beim Bund. Aber wie immer in der Politik, solange es kein Gesetz gibt ... abwarten.

Wen es betrifft: abklären ob man beim Bund die eigene Arbeitszeit angeben kann und mit welchem Stundensatz.

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  •  Heimdall
18.9.2024  (#17)
Ich hab mich vor zwei Jahren intensiv mit dem Thema Gebäudeversicherung beschäftigt und wurde bei der Allianz fündig (mit einem wirklich sehr guten Preis-Leistungsverhältnis): Schäden durch außergewöhnliche Naturereignisse (nicht jedoch Erdbeben) - an den versicherten Gebäuden insgesamt bis 50,00% der Versicherungssumme; Erdbeben bis € 50.000,--. Mir waren diese beiden Parameter damals sehr wichtig und kein anderer Versicherer konnte hier mithalten.

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
19.9.2024  (#18)
Nachdem es thematisch hier am ehesten reinpasst, eine wichtige und gute Nachricht der FMA zum Thema KIM-V und deren Anwendung auf Kreditaufnahmen für die Beseitigung der aktuellen Hochwasserschäden:

https://www.fma.gv.at/hochwasserschaeden-kredite-fallen-nicht-unter-kim-v/

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