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ebenfalls bei Energie Netze Steiermark. Das soll echt ein Problem darstellen? |
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Bei Netz OÖ explizit erlaubt: https://www.netzooe.at/photovoltaik/kleinsterzeugungsanlage |
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Hat halt doch Vorteile, wenn man nicht alles meldet........im vorauseilenden Gehorsam |
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Ich würde da mal die e control anschreiben, weil laut TOR ist eine Schieflast durch einphasige Stromerzeuger bis zu 3,68kVA pro Aussenleiter erlaubt. |
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Ja, macht technisch keinen Sinn. Ob du 10kW dreiphasig einspeist und 0,8kW zusätzlich einphasig ändert an der Schieflast nichts. Außer natürlich sie wollen nicht, dass aus 10kW 10,8kW werden könnte. OÖ scheint das egal zu sein, Steiermark nicht. |
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Ich habe auch im Herbst 2022 ein BKW errichtet und gemeldet und im Herbst 2023 eine PV Anlage mit 5 Kw ( Linz Netz ). Das BKW durfte ich ohne Probleme weiter betreiben. |
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Der österreicher hat das mit dem melden irgendwie in den Genen und erst wenn der Stempel vom Amt drauf ist ist alles gut und er schläft besser |
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Ich bin da geteilter Meinung. Grundsätzlich finde ich es in Ordnung dass "Kleinerzeugungsanlagen" gemeldet werden müssen. Der Netzbetreiber sollte schon wissen was sich bei ihm mit Netz abspielt. Die Meldung ist sehr niederschwellig und es ist keine Genehmigung erforderlich. Kein Verständnis habe ich, wenn der Netzbetreiber einen Rückbau einer Kleinsterzeugungsanlage fordert um eine Einspeisezählpunkt zu erteilen. Was für eine (unnötige) Ressourcenverschwendung! |
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Bin auch bei Energie Steiermark und hab die Kleinerzeugeranlage gemeldet. Bei mir hat sich aber niemand gemeldet, dass ich diese außer Betrieb setzen soll, nachdem ich eine ordentliche PV gemacht hab. Grundsätzlich ist das recht unproblematisch abgelaufen, einzig die Dauer der Inbetriebnahme seitens Energie Steiermark war verbesserungswürdig. Über welche Wege hast du diese Info bekommen? greets |
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https://bikeboard.at/forum/topic/257080-explosion-der-energie-preise/?do=findComment&comment=3081616 |
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Haben's dir die Kleinerzeugeranlage dann aus dem Einspeiseportal entfernt? Bei mir ist sie neben der großen Anlage gelistet. Gehen scheinbar unterschiedlich mit ihren Teilnehmern um... Hab meine Anlage aber auch bereits seit 2022 und zuletzt im März 2024 erweitert. greets |
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@slammer wen meinst du? Ich bin ja nicht der Betroffene. |
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Das wird jetzt wieder eine Grundsatzdiskussion. Ich kaufe bei dem Dienstleister 4kVA Bezugsleistung und habe eventuell noch einen Einspeisepunkt von 10kVA gekauft. Wie und was ich dann damit mache ist zu 100% meine Entscheidung. Ich melde auch keinen Heizstrahler, keine Sauna und keinen Hochleistungshaarfön. Ich darf die gekaufte Leistung zu jedem beliebigen Zeitpunkt beziehen bzw. einspeisen ... oder auch nicht - rein meine Entscheidung. Ich kann mir eine 150kW PV montieren und damit Bitcoin farmen wenn ich will ... solange ich die Leistunglimits am Übergabepunkts einhalte |
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Hallo ck, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Balkonkraftwerk vom Netz zu nehmen wegen Netzzugang für neue PV? |
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Du hast keine 10kva einspeisepunkt gekauft wohl nur das netzzutrittsentgelt (aber sicher nicht das netzbereitstellungsentgelt) und ja - großverbraucher à la sauna, wallbox, lwp,... gehören (an)gemeldet beim netzbetreiber sein netz - seine regeln (und nicht deine😆) |
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Natürlich hab ich das Netzbereitstellungsentgelt bezahlt für den Bezug von 12kW, was sonst ? "gehören gemeldet" ist genau das was ich mit der sprichwörtlichen Obrigkeitshörigkeit der Österreicher gemeint hab 😜 |
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Bei 12kW Bezugsrecht müsstest du aber eine 40A Sicherung haben, die normale 25A hat nur 4kW. Bei der Meldepflicht von Großverbraucher geht es darum die Netzrückwirkungen zu beurteilen (wird an dem jeweiligem Netzverknüpfungspunkt berechnet). Weiters ist es relevant das Großverbraucher im Netz-Rechenmodell abgebildet werden, um vernünftige Lastflussberechnungen durchführen zu können. Das hat nix mit Hoheit sondern mit technischen Aspekten zu tun. Umso wichtiger wenn die Reserven weniger werden und sich trotzdem alle wünschen das alles geht. Warum das BKW vom Netz gehen soll versteh ich auch nicht, idealerweise hätte die Beurteilung mit 10,8kW gemacht werden sollen (ansonsten kann man es auch mit Rückleistungsbeschränkung lösen). Schieflast dürfte aus meiner Sicht kein Thema sein. |
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korrekt Das ist aber komplett was anderes - ein Großverbraucher kann die Netzstabilität unter Umständen auch im Alleingang beeinflussen - ich nicht. Die Netz OÖ weiß auch nicht zu welchen Uhrzeiten das Unternehmen in dem ich arbeite die Härtereiöfen anwirft - da gehts aber kurzfristig um 5 MW. Glaubt doch keiner wirklich dass die bei der Netz OÖ eine Datenbank haben in der drinnensteht wer daheim einen Infrarotstrahler, einen Hochleistungsfön oder eine Hanfplantage gemeldet und laufen hat. Die sind mit den Basisdaten zu ihren Zählern schon überfordert |
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Was meldepflichtig ist und was nicht kann man u.a. in der TAEV nachlesen. In der Lastflussberechnung werden Dinge wie Wärmepumpen, Durchlauferhitzer, Nachtspeicherboiler, Wallboxen auch vom normalen Hausanschluss berücksichtigt. |
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Du Revoluzzzer du 😜 lustig diese Energie Castros |
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Hi, Soll ja keine komplizierte Sache sein ein Balkonkraftwerk vom Netz zu nehmen im schlimmsten Fall könnte ich dir helfen wenn du Rat brauchst ... ich würde es austecken wenn die große Anlage fertig installiert ist wieder anstecken und nicht mehr melden.... fertig... 👋 |
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Nachdem der Betroffene nicht hier im Forum ist, wird das schwierig. Abgesehen davon braucht er keinen Rat. Das war nicht die Frage. |
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