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Unfallversicherung - Gutachten Invalidität zu gering

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  •  karl1911
  •   Bronze-Award
1.11. - 5.11.2024
8 Antworten | 7 Autoren 8
8
Hallo vielleicht hat jemand Erfahrung mit meinem Problem.
Durch einen Unfall erlitt ich einen Meniskus Einriss, welcher genäht werden musste. 
Nach einem Jahr, wurde meine Unfallversicherung darüber in Kenntnis gesetzt, dass ich immer noch eine Beeinträchtigung verspühre.
Von der Versicherung wurde ich zu einem Gutachter bestellt.
Dieser stellte ein Gutachten aus, in dem stand, dass er eine Beeinträchtigung von 3% gegeben ist. Es sei jedoch ein Drittel abzuziehen, da evtl. Vorschäden bestanden.
Das ergibt eine Beeinträchtigung von 2%!!!
Da ich immer noch gröbere Probleme mit dem Knie, insbesondere beim bergab gehen oder laufen habe, entfinde ich diese 2% als viel zu gering.
Hat jemand von euch eine ähnliche Erfahrung gemacht?
Gibt es eine realistische Chance dagegen Einspruch zu erheben?
Ich sehe nicht ein, mich mit einer minimalen Summe abspeisen zu lassen für einen Dauerhaften Schaden.
Vielen Dank!

  •  Melmar
  •   Bronze-Award
1.11.2024  (#1)
Ich hatte vor ca. 25 Jahren einen Dienstunfall. Hinteres Kreuzband und rechtes Seitenband gerissen. Dazu noch mehrere Einrisse des Meniskus und einen Knorpelschaden. Nach erfolgter OP 3 Monate im Krankenstand mit Reha.
Bei mir bestanden laut OP-Bericht auch Vorschäden, von denen ich nichts wusste. Warscheinlich aus der Jugendzeit.
Wurde von der Versicherung nach Graz (bin Osttiroler) bestellt. Aufgrund der Vorschäden wurde eine Versicherungsleistung abgelehnt. Bekam gerade mal ein ÖBB-Ticket und ein innerstädtisches Verkehrsmittel ersetzt. Das war`s dann.

Habe bis dato Probleme, und somit auch einen Dauerschaden, mit meinem Knie, aber ich bin zufrieden. Könnte schlimmer sein. Den genauen Grad der Beeinträchtigung laut Gutachten müßte ich nachsehen. Glaube so 10%, was aber egal ist, denn das Teil mit den Waggons dran ist ja schon lange abgefahren.

lG

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  •  csblack
  •   Silber-Award
1.11.2024  (#2)
Im Normalfall wissen die Sachverständigen, was sie tun... Und eigentlich sollte man doch froh sein, dass es nur 2% vom Beinwert sind und nicht mehr....

Aber zur Frage selbst: du kannst selbst einen medizinischen Sachverständigen beauftragen und wenn dieser zu einem höheren Wert kommt der Versicherung vorlegen..diese wird wahrscheinlich in erster Linie eine ergänzende Stellungnahme bei dem von ihnen beauftragten SV einholen oder einen weiteren SV beauftragen. 
Dann liegen quasi drei Gutachten vor und im Normalfall wird man versuchen, eine Einigung zu finden wenn nicht zwei Gutachten auf die gleichen % kommen. 

Bedenke, dass wegen subjektiver Ansichten ein Gutachten nicht außer Kraft gesetzt werden kann und du quasi den Gegenbeweis erbringen musst, dass eine höhere Einschränkung vorliegt. Auch werden dir die Kosten des von dir in Auftrag gegebenen Sachverständigen nicht ersetzt werden. Maximal wenn dem Erstgutachter sehr grobe Fehler nachgewiesen werden können. Kostenpunkt sind zwischen € 600 und € 1.200.

Sollte es zu keiner außergerichtlichen Einigung kommen gibt es noch den Weg vor Gericht.... Den Weg würde ich allerdings nur dann beschreiten, wenn eine Rechtschutzversicherung dieses Verfahren deckt.

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  •  mycastle
  •   Gold-Award
4.11.2024  (#3)
google ml nach Einschätzungsverordnung Behinderung,
da steht ein fehlendes Knie, also <bein ab, dann kannst du auch deine Erfolgsaussichten einschätzen mehr herauszuholen
Sonst wird deinem Knie nur Krafttraining helfen, entweder nur mit Gewichtsmanschetten oder ein TENS Gerät noch dazu, da bist bei 30-40 Euro dabei. So bleibt Dein Knie am längsten fit.
Übe dies auf einer Reha oder GVA.

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  •  Landei
  •   Gold-Award
4.11.2024  (#4)
Mein Achillessehnenriss während eines Fußballspiels wurde zuerst von der Versicherung abgelehnt (Vorschäden) und später gar nicht erst als Unfall anerkannt. Bin auf Grund von Rechtschutz vor Gericht mit der Sache und selbst der Richter war dieser Meinung (kein Unfall). Außer Spesen nix gewesen. Schon klar ärgert man sich da. 

zitat..
karl1911 schrieb: Da ich immer noch gröbere Probleme mit dem Knie, insbesondere beim bergab gehen oder laufen habe, entfinde ich diese 2% als viel zu gering.

dass das persönliche Empfinden spielt hier keine Rolle. 


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  •  MiMo2402
  •   Bronze-Award
4.11.2024  (#5)
Viele offene Fragen:

Private Unfallversicherung oder Sozialversicherung?
Freizeit- oder Arbeits-/Dienstunfall?
Kausalität gegeben?

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  •  karl1911
  •   Bronze-Award
5.11.2024  (#6)
Hallo, zuerst einmal vielen Dank für eure Tipps und Erfahrungsberichte!

Es handelte sich um einen Dienstunfall, welcher auch als solcher anerkannt wurde.
Zusätzlich habe ich eine private Krankenversicherung welche auch den Sachverständigen mit dem Gutachten beauftragte.
Ich bin ganz bei euch, wenn ihr sagt, dass man froh sein muss, dass es wieder so geworden ist. Nichts desto trotz, passt das Verhältnis von Diagnose zum tatsächlichem Schaden nicht zusammen. Ein gesunder Fuß, mit welchem ich vorher keine Probleme hatte, schmerzt bei gewissen Bewegungen und man kann auch deutlich einen "Fehlgang" beim gehen/laufen bergab sehen. 
Genau dafür bezahlt man doch für so eine Versicherung seit Jahren ein, dass, wenn man wirklich einen Schaden hat, diesen auch angemessen abgegolten bekommt. 

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  •  csblack
  •   Silber-Award
5.11.2024  (#7)
Wer sagt, dass es nicht angemessen ist? Das ist rein dein subjektives Empfinden...

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
5.11.2024  (#8)
Für Unfälle gibt es gewisse Standard-Werte, die herangezogen werden. Für einen Meniskus-Einriss kommen mir deine genannten 3-5% angemessen vor.

zitat..
karl1911 schrieb: Genau dafür bezahlt man doch für so eine Versicherung seit Jahren ein, dass, wenn man wirklich einen Schaden hat, diesen auch angemessen abgegolten bekommt. 

Manche Anstalten bezahlen gar nichts (mehr), wenn es sich nur um einen Einriss handelt. Erst bei vollständigem Riss.
Das hat den logischen Hintergrund, dass die vielen kleinen Schäden um die 5% Dauerinvalidität einen Gutteil der Schadenszahlungen ausmachen.
Das kostet der Versicherungsgemeinschaft viel, ist aber dem Grundgedanken, einen wirtschaftlich beeinträchtigenden Unfallschaden abzudecken, abträglich.

zitat..
karl1911 schrieb: Zusätzlich habe ich eine private Krankenversicherung welche auch den Sachverständigen mit dem Gutachten beauftragte.

Da vermischt du etwas. Warum sollte das die private KH beauftragen? Wenn der Einriss in deiner Versicherungspolizze Deckung findet und eine OP notwendig ist, wird auch die OP bezahlt.
Das hat nichts mit der Abdeckung über den Titel "DI" zu tun. 


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