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...oder einfach alles dem Käufer "umhängen" was interessiert es mich als Verkäufer, wie der das macht? Der soll mit der Kohle kommen oder überweisen (und zwar alles), dann bekommt er auch die Papiere |
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Er holt das Auto mit Überstellungskennzeichen... |
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Kaufvertrag machen, Überweisen lassen, Vollmacht zum Abmelden samt anderen Papieren schicken. Viel besser wär natürlich vor Ort als Zug um Zug Geschäft. Je nach Situation von Angebot und Nachfrage wird man sich das als Verkäufer eher nicht antun wollen und den Käufer mit Überstellungstaferln kommen lassen.
Niemals mit Anzahlung, wer weiß was dazwischen alles passiert, mit so was kann man in eine Pattsituation kommen wo man das Geld nicht hat und das Fahrzeug auch nicht wem anderen verkaufen kann. |
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Hallo rabaum, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Auto in anderes Bundesland verkaufen und überstellen |
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Fahrzeug abmelden geht von überall - das ist auch deine einzige Aufgabe. Sprich: Ihr unterschreibt den Kaufvertrag. Er überweist oder gibt die Kohle vor bzw. bei Abholung. Fahrzeug wird abgeholt. Entweder mit Hänger oder halt Überstellungskennzeichen. |
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Und am Kaufvertrag vermerken bis wann das Fahrzeug abzuholen ist. |
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Damit hatte ich noch keinen Kontakt. Habe mir jetzt mal alles dazu durchgelesen. Die Überstellungskennzeichen können dann auch erst am Verkaufsort bei der Zulassungsstelle geholt werden, weil man dafür auch schon den Typenschein braucht, wenn ich das richtig verstanden habe. |
Pattsituation stimmt, aber hast du das nicht immer, wo eine Seite in eine gewisse Vorleistung geht? Wenn ich sage, ich bekomme 5.000 EUR vorab und 5.000 EUR erst bei Übergabe, dann ist der finanzielle Druck, das Auto wie vereinbart zu holen ja groß genug, würde ich meinen. Natürlich wäre es eleganter, alles Zug um Zug zu machen. ||
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Ich habs immer so gemacht, dass sich der Verkäufer das Auto ansieht und wenn´s passt, den Kaufvertrag mit einer Anzahlung (zb. 500 €) unterschreibt. Man kann dann ja noch drauf vermerken, dass er´s innerhalb einer Woche holen muß, sonst ist die Anzahlung weg und man verkaufts an jemand anderen. Ich persönlich würd sicher nicht die Hälfte als Anzahlung da lassen...was passiert, wenn der Noch-Besitzer das Auto schrottet, es abbrennt, gestohlen wird usw.? Ich glaub, da ist eher von so blauen Kennzeichen (Probefahrtkennzeichen) die Rede. Für die Überstellungskennzeichen um 190 € kannst das Auto ja dann fast schon abholen lassen. Aber alles in allem zerbrichst du dir den Kopf vom Käufer... |
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Damit kann er es aber in seinem Heimatbezirk nicht anmelden. Der Vertrag mit der kleinen Anzahlung löst nicht das Problem der Distanzabwicklung. Und mit einer Mini-Anzahlung bekommt er keine Dokumente. Alles im Vorfeld zu verlangen ist auch nicht angemessen. Nein nein, das ist schon etwas ganz anderes. Die blauen Taferl gibts ja nur für gewerbliche Händler. Hier die beiden Varianten erklärt: https://www.oesterreich.gv.at/themen/mobilitaet/kfz/5/Seite.061900.html https://www.oesterreich.gv.at/themen/mobilitaet/kfz/5/Seite.062200.html |
Das ist korrekt. Es ist ein Entgegenkommen von meiner Seite, weil der Käufer sehr korrekt unterwegs war und die anderen Kontakte im näheren oder ebenfalls weiteren Umfeld lauter Schwindlige waren. Die wollten unverschämte Zugeständnisse oder haben unverschämte Basarangebote gemacht. Wir haben uns auf einen fairen Preis geeinigt, wo ich dann nicht 10 weitere Interessenten abklappern will, was mir in Summe noch mehr Zeit kostet, als würde ich ihm den Wagen bringen (überspitzt gesagt). ||
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Najo, dann bleibt nix anderes übrig, dass er eben zwei mal kommen muß. Beim ersten mal Kaufvertrag unterschreiben, (Teil)Summe bezahlen, Typenschein mitnehmen, Summe überweisen, anmelden, abholen. Ich glaub, dass auch beim Abmelden der Typenschein benötigt wird, d.h. das müsstest dann schon vorher machen. Das ganze ist natürlich immer eine gewisse Vertrauensfrage, auf beiden Seiten. Schon klar, aber oft borgen sich diese Leute die blauen Taferl aus. |
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Was spricht gegen Kaufvertrag unterschreiben (lassen), dann wird der Kaufpreis überwiesen, danach abgemeldet und die notwendigen Unterlagen zugeschickt. Dann kann der Käufer anmelden und abholen. Man kann ja auch schriftlich vereinbaren, dass das Auto zwischenzeitlich nicht mehr bewegt wird. |
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Ich hab bisher gebrauchte Autos immer mit den alten Kennzeichen überstellt, selber und auch die Käufer. Du lässt ihn einen Revers unterschreiben dass er ab Übernahme verantwortlich ist und das Auto am nächsten Tag abmeldet... Easy. Ist natürlich ein Restrisiko... |
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Die Variante habe ich vorhin mit einem Freund auch gedanklich durchgespielt und sie gefällt mir eigentlich recht gut. Allerdings ist es etwas abgewandelt zu deiner Variante, ich habe ein Wunschkennzeichen, daher brauche ich die Taferl wieder retour. Käufer kommt zu mir: 1) Geld gegen Auto, Zug um Zug. 2) Käufer fährt mit bestehenden Taferl heim. Im Kaufvertrag wird vermerkt, ab wann der Käufer genau übernommen hat, sollte ein Unfall oder eine Strafe anfallen. 3) Typenschein bleibt noch bei mir. 4) Taferl werden zu mir geschickt, ich gehe damit abmelden. 5) Typenschein wird nachgeschickt. 6) Käufer kann anmelden. |
Wäre ich Käufer, würde ich das nicht machen. Du gehst mit 100% Vorleistung ins Rennen und hast genau gar nichts in der Hand außer ein Papierl (Vertrag). ||
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ich hab erst kürzlich mein auto in oÖ von graz kommend geholt besichtigung natürlich im erstn termin - dannach 1.) keine anzahlung, weil dem verkäufer klar war, das ich seriös bin 2.) seinen kaufvertrag mehrfach in details verändert, wichtig sind termine 3.) persönlicher kontakt und verschriftlichen sofern möglich - abmelden bis, fahrzeug ist nicht bei der bank, übersenden typenschein/pickerl, dannach überweisen des gesamtbetrages 4.) gaaaanz wichtig, aushändigen des fahrzeuges nur nach erhalten des gesamtbetrages!!! 5.) den käufer kann ich aktiv beim organisieren unterstützen anbei der kv den wir damals gemacht haben bin dann mit den fahrzeugpapieren anmelden gegeangen, mit dem zug hingefahren, er hat mich von bahnhof geholt, kurze einweisung/übergabe - fertig |
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Kann der Käufer eventuell in Linz ein Auto zu seinem alten Auto als Wechselkennzeichen dazu melden? Hier wäre es ja nur die Eintragung und kein neues Taferl, dass bei der Zulassungsstelle im Schrank liegen muss. |
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@bluefox: Wenn der Bezirk angrenzend ist und die Zulassungsstelle diesen Bezirk anmeldetechnisch versorgt, ja. Bundeslandübergreifend ist das nicht möglich. |
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eine zweite variante hatte ich vor 5 jahren - verkäufer baden bei wien, ich in der weststeiermark fahrzeug besichtigt und nicht gekauft erst nach wochen sind wir übereins gekommen (nicht jedes auto verkauft sich gut/schnell...) dannach hat er mir den kaufvertrag zugesandt, gegenseitig bestätigt und er hat das auto zu uns nach hause überstellt, mit seinen kennzeichen ich hab bezahlt (KP war allerdings unter 10K), hatte das auto + KV und hab ihn dann zum zug gebracht - er hat mir dann den typenschein per post gesandt - fertig nachdem ich das auto und KV hatte, habe ich kein problem das ganze geld zu bezahlen |
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Im schlimmsten Fall muss der Käufer halt 2 mal vorbeikommen wenn er keinen Hänger oder Überstellungskennzeichen hat. Die meisten Verkäufe laufen trotzdem noch in Bar und wenn die Kohle übergeben ist+validiert, gibts das Auto+Schlüssel. Ob er das Auto dann noch da lassen muss/will ist seine Sache. Abmelden dann noch lokal und Typenschein wird eingeschrieben nachgeschickt. Auch jenseits der 50k. Ich lass jedenfalls niemanden mit meine Kennzeichen irgendwohin überstellen, selbst wenn man auch das ganze vorher schriftlich festhält, zwecks Haftungsübernahme,etc. Murphys Law! keine Vorkasse keine Überweisung keine Treuhandgeschichten oder Schecks keine Überstellungsfahrten mit fremden Kennzeichen keine Spedition keinen (dubiosen) Vollmachten |
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Dabei ist wichtig, dass man zur Bank dann den Kaufvertrag mitnimmt (Herkunftsnachweis über 10 k€), sonst kann man das Geld nicht einzahlen. |
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Und warum keine Überweisung @Innuendo? Live mit SEPA Express überweisen wäre für mich sicherer als eine Bargeldtransaktion. |
Kann ich verstehen, nur was soll im schlimmsten Fall passieren? Wenn er die Taferl nicht zurückschickt, bekommt er den Typenschein nicht geschickt. Wenn er ein Ding dreht, ist festgehalten, dass du es als Fahrzeughalter nicht warst. Die Sorgfaltspflicht ist trotzdem nicht verletzt, weil du jemanden fahren lassen darfst, wenn du darüber Kenntnis hast. ||
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Dass er einen Unfall hat. |
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Überweisungen kann man zurückrufen bzw. bei gehackte Konten/Identitäten gibts da die wildesten Szenarien. Einfach mitn Bargeld und dem Käufer zusammen auf die Hausbank und direkt einzahlen. Wenn er dem zustimmt, dann ist das schon mal ein gutes Zeichen. :) Bei einem Versicherungsschaden kanns dann auch immer Probleme geben. Fahrerkreis/Bonus-Malus,etc. Selbst wenn du das Auto selbst überstellst gabs da schon Diskussionen. Der Kratzer ist neu, die Reifen wurden runtergespult, etc. Meist gehts eh gut, aber Risiko minimieren hilft bei den paar Prozent wo ansonsten Ärger vorprogrammiert ist. Hab selber schon so einiges erlebt und nen Bekannten bei der Cyberkrim. |
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Hallo Innuendo, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. |
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