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Fehler Gartenmauer - Wie vorgehen?

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  •  Snima
  •   Bronze-Award
12.11. - 13.11.2024
9 Antworten | 7 Autoren 9
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Hallo zusammen!

Ich habe vor kurzem eine Gartenmauer von einer Bauerfirma errichten lassen.

60 Laufmeter waren es insgesamt jedoch haben Sie das alles ohne Sollbruchstellen bzw. Dehnfugen gemacht.
Auf meine Beschwerde hin wurden insgesamt 3 Schnitte gemacht ... mMn immer noch viel zu wenig aber irgendwie sind mir die Risse dann doch lieber als wenn mir die Gartenmauer überall rostet ... weil das Eisen geht ja überall durch.

Zusätzlich wollte ich eine Einfahrt in den Garten.
Mein Vorschlag währende des Bauens war hier doch nur eine Fundament zu machen und keine Gartenmauer. Sie haben aber gemeint, sie bekommens auch mit Gartenmauer hin.
Diese wurde um 20  - 30cm zu hoch gemacht.
Schaut aus wie gewollt und nicht gekonnt.
Natürlich wird jetzt gemeint, es ist ja so eh besser und ich soll mir doch Holz hinlegen um reinzukommen. 

Wie sollte man hier vorgehen?

Bei einer Rechnung von ca. 15.000 Euro:
a) Wieviel Abzug ist da gerechtfertigt, wenn ich es akzeptiere ( bzw. muss)?
b) Falls ich möchte, dass sie es noch tiefer stemmen wieviel Geld sollte ich dann abziehen?

Btw. von der Baufirma war jemanden zum Einmessen des Bauwerks da 🙃.

Danke!!

  •  hartbau
  •   Bronze-Award
12.11.2024  (#1)
Bitte kurz Fotos machen. Ich kann mir von der Beschreibung, speziell die Einfahrt,, nicht ganz vorstellen was das Problem ist. 

zitat..
Snima schrieb: Btw. von der Baufirma war jemanden zum Einmessen des Bauwerks da

Hoffentlich.


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  •  Jacky1905
  •   Silber-Award
13.11.2024  (#2)
Wie is es denn im Einreichplan eingezeichnet? Das ist ja zumeist auch der Ausführungsplan der Baufirma, außer es ändern sich noch Kleinigkeiten, die besprochen und notiert werden.

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  •  Snima
  •   Bronze-Award
13.11.2024  (#3)
Hier das Bild! 

Die "Einfahrt" ist ca. 25 cm über dem Asphalt.
Fairerweise muss man sagen, dass die Mauer betoniert wurde bevor der Asphalt eingebaut wurde.
Der Bagger hat die Mauer beim Reinfahren beschädigt, aber ich denke das man da einfach eine Phase mit einem Diamantschleifer anbringen kann.


_aktuell/20241113125782.jpg

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  •  renovator
  •   Bronze-Award
13.11.2024  (#4)
so wie es auf dem Bild aussieht ist das fertige Niveau des Gartens auf Höhe Oberkante der Mauer!? wenn du also eine "Zufahrt" zum Garten haben willst müsste ja der Garten Richtung Asphalt abfallen...da wär mir ehrlich gesagt eine schöne ebene Fläche im Garten lieber. Andererseits, bestellt ist bestellt und gehört auch so ausgeführt, da hast du schon Recht.
Wie oft schätzt du dass du in den Garten fahren wirst (womit)?
Wieso wurde alternativ dazu nicht einfach das Niveau der Einfahrt höher gemacht?


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  •  DrShouter
  •   Gold-Award
13.11.2024  (#5)
Naja was war von dir gewünscht bzw. beauftragt? Ihr werdet euch doch hoffentlich über die Ausführung der Einfahrt unterhalten haben. Kann man natürlich so machen wie am Foto - musst du halt immer Pfosten unterlegen.

Ich hätte Granit Flachbordsteine gesetzt - da hätte der Asphaltierer schön zubeasphaltieren können und in den Garten kommst auch mit dem Hänger etc. besser rein.

Wenns dir nicht gefällt stemms halt einfach wieder weg? Die paar Meter sind ja mit ordentlichem Stemmhammer gleich weg.

Wenn du nichts konkretes vereinbart hast - würd ich dir als Baufirma etwas pfeifn und den vollen Betrag verlangen.

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  •  Snima
  •   Bronze-Award
13.11.2024  (#6)
Ehrlich gesagt beschränkt sich die Nutzung auf wenige Male im Leben emoji .
Die Zufahrt höher zu machen, ging nicht weil sonst das Gefälle auf der öffentlichen Straße nicht mehr gepasst hätte. Eine Rampe hätte schon zu weit in die Straße reingeragt.

Natürlich habe ich dem Polier gesagt was ich will und er hats zugestimmt es umsetzen zu wollen. Vereinbart ist aber alles nur mündlich, aber halt .... es offensichtlich dass ich mir keine Stufe die keinen Nutzungsvorteil hat gewunschen habe.

Wenn ich mir mit einem Hilfsmittel Zufahrt verschaffen muss, dann hätte ich mir diesen Auslass auch ganz sparen können, hätte vermutlich schöner ausgeschaut und selbe Nutzung zugelassen.

@DrShouter 
Sorry aber wenn ich lese "Die paar Meter sind ja mit ordentlichem Stemmhammer gleich weg.", dann weiß ich dass du sowas noch nie selber gemacht hast.  

Für mich gibts 3 Optionen:
1) Nachlass ... die Frage ist nur wieviel damit ich Punkt 2 oder 3 besser pushen kann
2) Baufirma(!) stemmts weg
3) Baufirma betoniert darauf und gleicht die Stufe an

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  •  DrShouter
  •   Gold-Award
13.11.2024  (#7)

zitat..
Snima schrieb:

@DrShouter 
Sorry aber wenn ich lese "Die paar Meter sind ja mit ordentlichem Stemmhammer gleich weg.", dann weiß ich dass du sowas noch nie selber gemacht hast.  

Für mich gibts 3 Optionen:
1) Nachlass ... die Frage ist nur wieviel damit ich Punkt 2 oder 3 besser pushen kann
2) Baufirma(!) stemmts weg
3) Baufirma betoniert darauf und gleicht die Stufe an

Hahaha - ich hab schon viel zu viel in meinem Leben gestemmt. Aber gut, sagen wir mal, ich hab vom stemmen keine Ahnung, dann zumindest von meinem Brot und Butter Beruf als Jurist.

Und da sag ich dir, dass du aufgrund deiner "Ausführungen" was tatsächlich vereinbart wurde, rechtlich weder 1,2 oder 3 durchsetzen wirst können. Du kannst natürlich die Baufirma jetzt erpressen und auf Nachbesserung pochen - wird er schon machen da er noch kein Geld hat. Ist es die feine Art - Nein.

Du bestellst ja beim Dachdecker auch nicht nur "ein Dach" und beschwerst dich dann im Nachhinein das er dir statt Prefa Luxus Blachdach ein Betonsteindach gemacht hat.

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  •  rocko567
13.11.2024  (#8)
ich find hier hats der asphaltierer aber auch bisserl verbockt. wenn der die mauervertiefung sieht könnt er ruhig mal fragen was es damit aufsich hat und ob er das fertige straßen niveau um 15-20 cm anheben soll....

ich bin bei @DrShouter - gescheiten hydromeissel ausborgen und ran ans werk.
links und rechts vier schnitte mit der diamantflex und den rest mit betonkosmetik.

so lassen würd ichs nicht. das hat ja so überhaupt keinen rewag.



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  •  newer
  •   Bronze-Award
13.11.2024  (#9)
Ich schätze mal, dass es keinen Nachlass geben wird. Wenn Punkt 2 oder 3 angewendet werden, sowieso nicht, da die Baufirma,dann ja den "Schaden" ausgebessert hat.

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