Ich habe eine Frage zum Thema Unternehmerbestätigung bzw. Abnahmeprotoll.
Als ich vor Jahren saniert habe hat mir der Elektriker mit der Rechnung eine Unternehmerbestätigung und ein Abnahmeprotokoll mitgeschickt.
Jetzt habe ich von einer anderen Firma eine Leitung vom Haus zum Carport inkl. Unterverteilung (Starkstrom,...) installieren lassen und nur eine Rechnung erhalten.
Gibt es irgendwelchen Grund dass ich erneut eine Abnehmebestätigung benötigen würde?
Z.B: Als Nachweis bei einem Versicherungsfall falls durch einen technischen Defekt ein Brand entsteht, jemand zu Schaden kommt, etc..
Oder reicht hier grundsätzlich die Rechnung als Nachweis aus?
Ich habe vor ca 1 Monat genau das gleiche Vorhaben wie du umgesetzt und ebenfalls "nur" eine Rechnung erhalten. Auf meine Nachfrage hatte er eben auch gesagt dass die Rechnung reicht und diese bestätigt das alles fach- und normgerecht umgesetzt wurde.
Die Bestätigung ist notwendig, wenn noch kein Zähler installiert wurde. Den bekommt man nur mit der Bestätigung vom Baustromverteiler zum Hausverteiler neu montiert.
Ansonsten gibt es auch die Erfordernis vom EVU, dass bei wesentlichen Änderungen auch eine Neu-Abnahme notwendig wird. Das ist vermutlich nach Einschätzung des Elektrikers nicht gegeben und wenn Du darauf bestehst, wird er aus Eigenschutz den Auftrag der Prüfung der gesamten Elektroinstallation verlangen und verrechnen müssen, er haftet ja dafür.