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Elektroinstallation "Abnahmebetätigung" wichtig?

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  •  Anton111
14.11. - 16.11.2024
5 Antworten | 5 Autoren 5
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Hallo!

Ich habe eine Frage zum Thema Unternehmerbestätigung bzw. Abnahmeprotoll.

Als ich vor Jahren saniert habe hat mir der Elektriker mit der Rechnung eine Unternehmerbestätigung und ein Abnahmeprotokoll mitgeschickt.

Jetzt habe ich von einer anderen Firma eine Leitung vom Haus zum Carport inkl. Unterverteilung (Starkstrom,...) installieren lassen und nur eine Rechnung erhalten.

Gibt es irgendwelchen Grund dass ich erneut eine Abnehmebestätigung benötigen würde?

Z.B: Als Nachweis bei einem Versicherungsfall falls durch einen technischen Defekt ein Brand entsteht, jemand zu Schaden kommt, etc..

Oder reicht hier grundsätzlich die Rechnung als Nachweis aus?

  •  Lu1994
  •   Silber-Award
14.11.2024  (#1)
Es sollte die Rechnung eines Elektrikers reichen, er muss es ja normgerecht ausführen 

Das Protokoll braucht es meine ich nur, wennst was selbst gemacht hast bzw keine Rechnung dafür hast

Wobei da Punkte wie Erdungswiderstand erfasst werden und ob es einen Elektroplan gibt (falls nein ist das schonmal ein leichter Mängel)

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  •  chavez
15.11.2024  (#2)
Ich habe vor ca 1 Monat genau das gleiche Vorhaben wie du umgesetzt und ebenfalls "nur" eine Rechnung erhalten. Auf meine Nachfrage hatte er eben auch gesagt dass die Rechnung reicht und diese bestätigt das alles fach- und normgerecht umgesetzt wurde.

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  •  Anton111
15.11.2024  (#3)
Vielen Dank! 

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
15.11.2024  (#4)
Versicherungstechnisch sollte es mit einer offiziellen Rechnung passen, also auch von meiner Seite keine Einwände.

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  •  cc9966
  •   Gold-Award
16.11.2024  (#5)
Die Bestätigung ist notwendig, wenn noch kein Zähler installiert wurde. Den bekommt man nur mit der Bestätigung vom Baustromverteiler zum Hausverteiler neu montiert.

Ansonsten gibt es auch die Erfordernis vom EVU, dass bei wesentlichen Änderungen auch eine Neu-Abnahme notwendig wird. Das ist vermutlich nach Einschätzung des Elektrikers nicht gegeben und wenn Du darauf bestehst, wird er aus Eigenschutz den Auftrag der Prüfung der gesamten Elektroinstallation verlangen und verrechnen müssen, er haftet ja dafür.

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