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Immobilienverkauf über Rechtsanwalt

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Zusammenfassung anzeigen (Beta)
  •  berhan
  •   Gold-Award
28.11. - 29.11.2024
8 Antworten | 6 Autoren 8
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Ich habe nun vielleicht einen potentiellen Interessenten für meine ETW gefunden. Dieser möchte den Kauf über einen Bekannten, einen Rechtsanwalt mit Spezialisierung Immobilienrecht, abschließen.

Ich habe den Kauf meiner Immobilien bis dato immer mittels Notar durchgeführt. Wie unterscheidet sich nun der Notar gegenüber einem Rechtsanwalt? Und ist es empfehlenswert den Vertrag von einem eigenen Rechtsanwalt vor Unterfertigung prüfen zu lassen?

  •  HAR80
  •   Bronze-Award
28.11.2024  (#1)
Der Anwalt handelt im Auftrag seines Mandanten. Du bist nicht der Auftraggeber. Der Notar hat euch beide zu beraten ... 

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  •  Mitleser
  •   Bronze-Award
28.11.2024  (#2)

zitat..
berhan schrieb: Und ist es empfehlenswert den Vertrag von einem eigenen Rechtsanwalt vor Unterfertigung prüfen zu lassen?

in dieser Konstellation auf alle Fälle! ich kann dir in wien einen top immobilienrechtler empfehlen falls du noch keinen zur hand hast.


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  •  rabaum
  •   Gold-Award
28.11.2024  (#3)

zitat..
HAR80 schrieb: Der Notar hat euch beide zu beraten .

Nein.

Den Notar brauchst du sowieso immer für den Notariatsakt bzw. die Beglaubigung der Unterschriften. Der Anwalt ist dann nur der Vertragserrichter.

Der Notar kann auch beides gemeinsam machen.


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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
28.11.2024  (#4)
Die Wahl des Kaufvertragserrichters/Treuhänders obliegt prinzipiell dem Käufer (dieser bezahlt ihn auch).

Hinsichtlich den Ablaufprozess (Kaufvertragserrichtung, Einrichtung Treuhandkonto, Übernahme Treuhandschaft, Lastenfreistellung, Intabulierung Eigentums- und Pfandrechte, etc. etc.) unterscheidet sich zwischen Notar und Anwalt nicht wirklich etwas. Jedenfalls gilt: der Notar/Rechtsanwalt ist hinsichtlich Transparenz und korrekter Abwicklung Käufer und Verkäufer gleichermaßen verpflichtet.

Hinsichtlich Kosten verrechnet sowohl Rechtsanwalt wie Notar einen prozentuellen Betrag in Abhängigkeit des Kaufpreises plus die Ausgaben für die Barauslagen). Einen kleinen Unterschied kann es bei den Nebengebühren geben, da der Notar hier beispielsweise die Beglaubigungskosten (die Beglaubigung selbst kann ja nur durch einen Notar erfolgen) in sein Gesamthonorar hineinrechnen kann. Diese (vergleichsweise geringen) Kosten kann der Rechtsanwalt dafür wieder durch ein niedrigeres prozentuelles Honorar jedoch wieder wettmachen.

Für dich als Verkäufer kann es jedenfalls nicht schaden, den Vertrag ebenfalls anwaltlich prüfen zu lassen - weit vor der Unterschrift bereits im Entwurfsstadiums.

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  •  HAR80
  •   Bronze-Award
28.11.2024  (#5)
@rabaum sorry, aber mein Text stimmt. In der Phase des Vertragsentwurfes und um diese Phase ging es dem Threadersteller, ist eben ein Unterschied zwischen Notar und Rechtsanwalt in Bezug auf Aufklärungspflichten. Oder anders ausgedrückt, wem gegenüber die juristische Fachkraft verantwortlich ist.

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
28.11.2024  (#6)
Was meinst du mit verantwortlich?
Der Kaufvertragserrichter/Treuhänder macht einen Entwurf und legt diesen beiden Vertragsparteien vor. Wenn da Dinge drinnen stehen, die benachteiligend für den Verkäufer sind, dann wird dieser dem Vertrag nicht zustimmen.

Aufgeklärt muss in beiden Fällen werden - immer. Viele Transaktionen beispielsweise im Bereich des BTVG und generell im großvolumigen Bau werden von Anwälten begleitet und die Vertragsabwicklung/ Treuhandschaft von den Käufern bezahlt. Auch hier gibt es in der Transparenz Null Unterschied zu einer notariellen Begleitung.

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  •  FranzGrande
  •   Bronze-Award
28.11.2024  (#7)
Es ist rechtlich ganz klar; der Notar soll unparteiisch sein: "Der Notar hat bei seinen Amtsgeschäften als öffentliche Urkundsperson, bei Verfassung von Privaturkunden und Ausübung seiner Vertretungsbefugnisse, bei beratender und gutachtlicher Tätigkeit auch bei einseitiger Auftragserteilung seine Unparteilichkeit zu wahren."
(STR 2000)
Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, die Rechte seiner Partei zu vertreten (§ 9/1 RAO).

Inwieweit diese Unterscheidung beim Kauf einer Eigentumswohnung relevant ist, sei dahingestellt. Das ist auch für einen Durchschnittsanwalt machbar, um die notarielle Beurkundung kommt man typischerweise nicht wirklich herum.

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  •  berhan
  •   Gold-Award
29.11.2024  (#8)
Vielen Dank für die informativen Antworten, dann werde ich mir zur Vertragsprüfung einen Anwalt suchen müssen. Gibt es da vielleicht Möglichkeiten über den Rechtsschutz?

zitat..
Mitleser schrieb: in dieser Konstellation auf alle Fälle! ich kann dir in wien einen top immobilienrechtler empfehlen falls du noch keinen zur hand hast.

Ja gerne, vielleicht auch per PM.


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