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Arbeitnehmer-Veranlagung: Internetkosten vs. 2 Personen

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  •  MissT
  •   Gold-Award
22.12. - 25.12.2024
31 Antworten | 14 Autoren 31
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Vielleicht kann mir jemand bei folgender Frage rund um das Thema Arbeitnehmer-Veranlagung/Werbungskosten weiterhelfen:

Unser Internet-Vertrag läuft nur auf meinen Namen und ich mache gemäß Aufteilung privat vs. beruflich einen Teil davon steuerlich geltend. Natürlich nutzt auch meine Lebensgefährtin im gemeinsamen Haushalt das Internet, ebenfalls sowohl privat als auch beruflich. Ist es möglich, dass sie den beruflich genutzten Anteil ebenfalls steuerlich geltend macht? Wenn ja: Ist diesbezüglich etwas zu beachten? Oder anders gefragt: Ist es ein Problem, dass der Anschluss (= Rechnung) offiziell nur auf mich läuft und wenn ja - wie ist das am besten zu lösen?

  •  Bungi
  •   Bronze-Award
24.12.2024  (#21)
@Rabaum: MissT geht es nicht um die HO-Pauschale. Lies ihre Frage doch nochmals.
DrShouter hat die Frage ebenfalls nicht beantwortet. 
@­MissT: bin immer noch der Meinung, dass das nur ein Steuerberater, AK oder Finanzamt beantworten kann.

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
24.12.2024  (#22)
Ja ich weiß, daher zielt meine Frage in eine andere Richtung. Sind abseits der neuen Pauschale tatsächliche Kosten überhaupt noch absetzbar oder ganz gestrichen worden?

Wenn ganz gestrichen, brauchen wir über Teilung derer nicht mehr philosophieren.

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  •  satking
24.12.2024  (#23)
die einzig wahre Antwort kann nur sein

Nachfragen!!!
entweder beim Steuerberater oder mal beim Finanzamt 

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  •  Lu1994
  •   Silber-Award
24.12.2024  (#24)
Man kann Sachen wie Internet, Fahrtkosten etc abschreiben wenn man in Ausbildung ist, sprich Studenten, natürlich aliquotiert, gleiches gilt dann auch für Hardware wie Tablet, Laptop etc, wenn's mehr als 1K Brutto kostet muss man es aber abschreiben, sprich PC auf 3 Jahre bspw, Softwarelizenzen wie AntiVirus, Office, Adobe, etc kann man klarerweise auch aufs Studium abschreiben. 

Ist man "nur" berufstätig ist im Grunde alles durch den Absetzbetrag abgegolten, entweder zahlt der DG den Betrag aus, oder er wird bei der ANV berücksichtigt, deswegen müssen die DG auch die Telearbeitstage dokumentieren

Ich hab jedes Jahr eine Nachforderung der Belege und Kostenaufstellung inkl Begründung und es gab nie Beanstandungen vom Finanzamt, die Prüfung dauert nur immer sehr lang

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
24.12.2024  (#25)

zitat..
Bungi schrieb: @Rabaum: MissT geht es nicht um die HO-Pauschale. Lies ihre Frage doch nochmals.
DrShouter hat die Frage ebenfalls nicht beantwortet. 

Wär´s nicht besser, wenn sie gleich die HO Pauschale geltend machen (sind 300 € pro Jahr, ohne Nachweis).
BTW, die HO Pauschale hat nix damit zu tun, ob du von deinem AG etwas dafür bekommst oder nicht.

zitat..
MissT schrieb: Ist es möglich, dass sie den beruflich genutzten Anteil ebenfalls steuerlich geltend macht? Wenn ja: Ist diesbezüglich etwas zu beachten? Oder anders gefragt: Ist es ein Problem, dass der Anschluss (= Rechnung) offiziell nur auf mich läuft und wenn ja - wie ist das am besten zu lösen?

Ja, kann sie.
Ihr müsst es glaubhaft belegen können (zb. durch Notiz, etc.).
Ich frag mich aber, ob das überhaupt Sinn macht.
Angenommen, der Internetanschluß kostet 40 € pro Monat.
Also 20 pro Person, angenommen du veranschlagst dafür die Hälfte, was eh schon sehr viel ist, sinds 10 € pro Monat bzw. 120 € pro Jahr.
Es werden automatisch 132 € pro Jahr geltend machen, ohne Nachweis, und das wird gleich von der Lohnsteuerbemessungsgrundlage abgezogen.




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  •  Benji
  •   Gold-Award
24.12.2024  (#26)
Au weh, das Schwarmwissen scheint hier ordentlich zu versagen emoji

zitat..
gdfde schrieb: die HO Pauschale hat nix damit zu tun, ob du von deinem AG etwas dafür bekommst oder nicht.

Wie kommst denn darauf? Die Pauschale kann dir entweder der AG auszahlen, oder du kannst sie selbst geltend machen, aber natürlich nicht beides!

Aber das generelle Mißverständnis ist ein anderes, und das ist leider kaum bekannt: manche Berufe wie (speziell) Lehrer:innen wurden bei der Ausgestaltung der HO/Telearbeits-Pauschale leider "vergessen": Die Pauschale steht nur zu, wenn du den ganzen Tag im HO bist. Bei Lehrer:innen ist es idR anders: sie verbringen ein paar Stunden in der Schule, und machen viel Vor- und Nachbereitung zu Hause. Und das berechtigt leider nicht den Anspruch auf HO-Pauschale emoji

zur eigentlichen Frage der Aufteilung kann ich leider nix beitragen (ich bin Arzt, Jim, kein Steuerberater) aber ich verstehe auch dass man nur deswegen nicht zum (teuren) Steueronkel pilgert.

Und nochwas: Die angesprochene Änderung von "HomeOffice" auf "Telearbeit" hat primär (positive) Auswirkungen auf die Unfallversicherung (man ist auch "nicht zuhause" unfallversichert, bzw. zählen Unfälle im Nicht-Homeoffice auch als Arbeitsunfälle)

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  •  sir0x
  •   Bronze-Award
24.12.2024  (#27)

zitat..
Benji schrieb: Wie kommst denn darauf? Die Pauschale kann dir entweder der AG auszahlen, oder du kannst sie selbst geltend machen, aber natürlich nicht beides!

Stimmt so auch nicht, da es hier nur um die max. 300€ steuerfrei geht und somit, wenn dir der AG weniger als 300€ auszahlt, man die Differenz dann selbst geltend macht.


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  •  Lu1994
  •   Silber-Award
24.12.2024  (#28)
Nachdem hier ein paar meinen man sollte zum Steuerberater gehen bzw dass der teuer ist

Die Arbeiterkammer macht jedem Arbeitnehmer die ANV gratis, sprich Termin ausmachen, alle Belege mitnehmen und FinanzOnline Zugang haben, dann machen die es einem, kenne genug die jedes Jahr hingehen und auch Einsprüche gegen FA Bescheide einholen von der AK

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  •  Bungi
  •   Bronze-Award
25.12.2024  (#29)
Ich empfehle allen diesen Link als Infoquelle für die AN-Veranlagung 2024.
Zu diesem Thread speziell das Kapitel Werbungskosten.

https://www.bmf.gv.at/dam/jcr:0c40b589-5eef-44fa-88e5-e61f3ad6f3be/241218_Steuerbuch2025_DE_BF.pdf

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  •  FranzGrande
  •   Bronze-Award
25.12.2024  (#30)

zitat..
MissT schrieb: Ist es möglich, dass sie den beruflich genutzten Anteil ebenfalls steuerlich geltend macht? Wenn ja: Ist diesbezüglich etwas zu beachten? Oder anders gefragt: Ist es ein Problem, dass der Anschluss (= Rechnung) offiziell nur auf mich läuft und wenn ja - wie ist das am besten zu lösen?

Grundsätzlich sind Arbeitsmittel wie Internet, PC in Privat- und Berufanteil aufzuteilen. Für den PC gibt es in den LStR Rz 339 einen typisierten Privatanteil von mindesten 40%, d.h. man hat üblicherweise kein Problem 60% der Kosten für einen PC als Werbungskosten anzusetzen. Wenn man das auf den Internetanschluss überträgt (hier gibt es keine konkreten %-Sätze), können 60% der Internetkosten als Werbungskosten angesetzt werden. 
Zum PKW gibt es die Aussage, dass dieser nicht im Eigentum der betreffenden Person stehen muss, damit die Kosten angesetzt werden können (LStR Rz 372).

Das heißt zusammenfassend, dass ich davon ausgehen würde, dass der Internetanschluss anteilig bei der Lebensgefährtin und bei dir angesetzt werden kann, unabhängig davon, auf wen der Anschluss lautet. ABER: Die Privatnutzung muss ausgeschieden werden und wenn man diese mit 40 % annimmt, können die restlichen 60 % von deiner Lebensgefährtin und dir angesetzt werden. Der Effekt (60% bei einer Person oder z.B. je 30% bei zwei Personen) wird überschaubar sein.

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
25.12.2024  (#31)

zitat..
Benji schrieb: Wie kommst denn darauf? Die Pauschale kann dir entweder der AG auszahlen, oder du kannst sie selbst geltend machen, aber natürlich nicht beides!

klar geht beides, eben bis zu einem Höchstbetrag von 300 € pro Jahr emoji


zitat..
Benji schrieb: Die Pauschale steht nur zu, wenn du den ganzen Tag im HO bist. Bei Lehrer:innen ist es idR anders: sie verbringen ein paar Stunden in der Schule, und machen viel Vor- und Nachbereitung zu Hause. Und das berechtigt leider nicht den Anspruch auf HO-Pauschale

Najo, die Pauschale steht dir zu, wenn du an dem Tag ausschliesslich von zu Hause gearbeitet hast.
Das sagt nichts über die Stundenanzahl aus.

Viele Lehrer haben zb. freie Tage oder sind zb. auch am Wochenende tätig...
Es ist bei den Lehrern ja nicht geregelt, wann sie zb. die Hausübungen/Schularbeiten verbessern...das kann auch um 22 Uhr am Abend sein oder am Samstag um 8 in der Früh.




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