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Stipendium als Einkommen bei Hypothekar/Konsumkredit/Steuerrechtlich

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  •  casamandl
8.1. - 10.1.2025
5 Antworten | 5 Autoren 5
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Hallo liebes Forum, 

da ich mit dem Gedanken spiele mich beruflich neu zu orientieren - dh. Raus aus Vollzeit und für die nächsten 3-4 Jahre Teilzeit plus Selbsterhalterstipendium - stellen sich mir folgende Fragen: 

  • Wie wird das Stipendium bei einer möglichen Umschuldung/Nachverhandlung mit der Bank bezüglich eines bestehenden Hypothekarkredites bewertet? Wird das Stipendium als vollwertiges Einkommen angerechnet? 
  • mögliche Neuaufnahme eines Konsumkredit/Autofinanzierung - Bewertung Stipendium als Einkommen? 
  • Steuerlicher Aspekt - wird ein Stipendium als "vollwertiges Einkommen" im Sinne der Einkommenssteuererklärung erfasst?  Dies wäre für mich interessant da ich weitere finanzielle Vorteile haben sollte wenn ich... Es ist nicht möglich, von der Zahlung der Kapitalertragsteuer befreit zu werden, dennoch besteht die Möglichkeit, dass man sich unter bestimmten Voraussetzungen (nämlich bei einem Erwerbseinkommen von maximal 11.000 Euro jährlich), die bezahlte KESt. im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung oder Einkommenssteuererklärung wieder vom Finanzamt zurückzuholen.


Würde mich über vorhandene Erfahrungswerte/Meinung freuen. 

  •  prich
8.1.2025  (#1)
Hallo
  • Wie wird das Stipendium bei einer möglichen Umschuldung/Nachverhandlung mit der Bank bezüglich eines bestehenden Hypothekarkredites bewertet? Wird das Stipendium als vollwertiges Einkommen angerechnet? 
    -Weiß ich nicht.

  • mögliche Neuaufnahme eines Konsumkredit/Autofinanzierung - Bewertung Stipendium als Einkommen?
    -Weiß ich nicht, stell ich mir aber schwierig vor.

  • Steuerlicher Aspekt - wird ein Stipendium als "vollwertiges Einkommen" im Sinne der Einkommenssteuererklärung erfasst?  Dies wäre für mich interessant da ich weitere finanzielle Vorteile haben sollte wenn ich... Es ist nicht möglich, von der Zahlung der Kapitalertragsteuer befreit zu werden, dennoch besteht die Möglichkeit, dass man sich unter bestimmten Voraussetzungen (nämlich bei einem Erwerbseinkommen von maximal 11.000 Euro jährlich), die bezahlte KESt. im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung oder Einkommenssteuererklärung wieder vom Finanzamt zurückzuholen.

    -Also bei der Einkommensteuer/Arbeitnehmerinnenveranlagung ist es bei mir das Selbsterhalterstipendium damals nicht aufgeschienen ist so gesehen kein Einkommen.

    Du musst jedoch allgemein aufpassen, der mögliche Zuverdienst ist stark begrenzt. Der Zuverdienst ist aufs Studienjahr bezogen und glaube auch mit dem Studienjahr aliquotiert(Einkommen vor Antritt und nach Abschluss zählt nicht als Zuverdienst dieses Jahres).

    Weiters gibt es noch Unterhaltspflichten zu beachten, nach der Heirat wurde meine Frau für mich "unterhaltspflichtig" was mein Stipendium um ~200€/Monat reduziert hat. (Basis war der Vorjahreslohnzettel meiner Frau, die nach der Heirat bereits in Elternkarenz war.🤬)
    Ein weiteres Missgeschick hatte ich auch noch, ich ließ mir nach meiner Kündigung das Geld aus einer Vorsorgekasse auszahlen, Auszahlung 6.Okt. (ging nicht früher) Studienantritt 1.Okt >> Versicherungsleistung zählt als Einkommen und war im Studienjahr, drei ganze Monate Stipendium zurückzahlen müssen.
    KEST kannst glaub ich wirklich zurückholen... 

    Eins noch, spielen kannst dich mit der Stipendienstelle nicht, die hängen direkt am Finanzamt...

    LG


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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
9.1.2025  (#2)

zitat..
Wie wird das Stipendium bei einer möglichen Umschuldung/Nachverhandlung mit der Bank bezüglich eines bestehenden Hypothekarkredites bewertet?

Bei der Nachverhandlung von Konditionen erfolgt keine Bonitätsprüfung. Daher ist für diesen Fall die "Teilumstellung" auf Stipendium nicht von Relevanz.

Anders sieht es aus, wenn es um eine mögliche Umschuldung des Hypothekarkredites auf ein neues Institut geht (hier erfolgt eine neuerliche Bonitätsprüfung), wobei man zwischen Regulatorik und bankinterner Bewertung der Leistbarkeit unterscheiden muss.

Die Regulatorik (KIM-V) sagt: "Einkommensbestandteile einschließlich Transferzahlungen sind nur zu berücksichtigen, soweit sie verifiziert, regelmäßig und nachhaltig sind." Obwohl beim Selbsterhalterstipendium "verifiziert und regelmäßig" zutrifft, wird es bei "nachhaltig" (im Sinne von "Dauerhaft über die Gesamtkreditlaufzeit") schwer. Insofern wird dieser Anteil des Einkommens bei der Berechnung des DSTI nicht berücksichtigt werden können.

Bei der Leistbarkeitsrechnung selbst hängt es von der Sichtweise der jeweiligen Bank ab.

zitat..
mögliche Neuaufnahme eines Konsumkredit/Autofinanzierung - Bewertung Stipendium als Einkommen?

Im Gegensatz zu eigentumsbildenden Hypothekarkrediten, hat die verordnungsgebende Behörde bei Konsum- oder Autokrediten kein Problem mit der laufenden Kreditvergabepraxis. Hier gibt es zumindest regulatorisch keine diesbezügliche Einschränkung. Ob das Stipendium als "verwertbares" Einkommen zählt, kann ich jedoch leider auch nicht sagen.

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  •  Stoffal02
  •   Silber-Award
9.1.2025  (#3)
Meine Frau will sich auch umorientieren, nur bin ich, wie oben schon einmal erwähnt wurde, ihr gegenüber "unterhaltspflichtig" und somit verringert sich der Betrag von 1372 auf ca. 500 Euro... 

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  •  speckulazius
  •   Bronze-Award
10.1.2025  (#4)
Hatte selbst mal ein Stip und meines Wissens ist ein Stip nichtmal pfändbar. Sprich für die Bank eher irrelevant weil sie nicht drauf zugreifen kann.

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  •  speeeedcat
10.1.2025  (#5)
Ein Stipendium ist dem Arbeitslosengeld gleichzusetzen, und somit für die Bank nicht ansetzbar, da nicht pfändbar.

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