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Kabel dimensionieren - 6mm² ... wieviele kW ?

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
8.1. - 9.1.2025
6 Antworten | 5 Autoren 6
6
Hallo zusammen,

ich hab bei einem Freund eine Hausinstallation mit einer ca. 20m langen 5-poligen 6mm² zuleitung (Kabel aus ca. 2020).
Wir haben jetzt diverse Kabelrechner und Belastbarkeitsrechner durch und die erlauben bei einem 6mm² Kabel alle i.d.R. 40-45A bzw. eine Absicherung von 40A, was einer Leistung von 9kW je Phase (oder 27kW dreiphasig) entsprechen würde.
D.h. die Hauszuleitung bzw. Vorzählersicherung könnte ruhig auf 40A angehoben werden.
Mir kommt das relativ viel vor ehrlich gesagt.

Ist das zulässig ?

lg
Gawan

  •  Dirm
  •   Bronze-Award
9.1.2025 0:30  (#1)
Was ist denn euer Ziel?
Hat im Vorzählerbereich nicht sowieso der Energiversorger mitzureden?
Möglich/erlaubt/sinnvoll sind dann auch wieder verschiedene Dinge...

1
  •  Kleinermuk
  •   Gold-Award
9.1.2025 3:15  (#2)
Das hängt von verschiedenen Faktoren, wie Verlegeart, Anzahl der belasteten Leitern und Länge ab. Verlegeart A2 (Kabel im Rohr unter Putz) mit 3 belasteten Leitern bis 40m einfache Länge sind es 25A (B/C/D). Mit diesen LS-Werten ist man immer auf der sicheren Seite (CU) 1.5=13A, 2.5=16A, 4=20A, 6=25A, 10=35A, 16=50A

1
  •  Executer
  •   Gold-Award
9.1.2025 5:56  (#3)
Die Hauszuleitung ist nach Vorgaben des Netzbetreibers zu dimensionieren, das beginnt üblicherweise bei 16mm2 Cu bzw 25mm2 Alu. Hat mit der nächsten Versicherung (die im Kabelverteiler bzw in der Trafostation ist) zu tun, bzw. der Nullungsbedingung.

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
9.1.2025 6:52  (#4)

zitat..
Executer schrieb:

Die Hauszuleitung ist nach Vorgaben des Netzbetreibers zu dimensionieren, das beginnt üblicherweise bei 16mm2 Cu bzw 25mm2 Alu. Hat mit der nächsten Versicherung (die im Kabelverteiler bzw in der Trafostation ist) zu tun, bzw. der Nullungsbedingung.

Das habe ich vielleicht falsch ausgedrückt - die Hauszuleitung ist irgendwas größeres vom Netzbetreiber, keine Ahnung, da sehen wir nicht rein.

Die geht von unten in den Hauptverteiler, dort in die Vorzählersicherung und über den Zähler - danach aber nur eine einzelne 5-polige Klemme und von der gehen die 6mm² zu einem primären Unterverteiler der zugleich der Hauptverteiler für die Wohneinheit ist. Dort sitzen dann auch der FI und der ganze Rest.

Die Frage ist ob - wenn sich der Tarifschalter von 25A auf 40A erweitern lässt (Rückmeldung vom Netz ausständig) - diese 40A über die 6mm² drübergehen dürfen/können und dann die Wohneinheit mit den 40*230*3 = 27kW versorgt werden kann. Ziel ist es die zwei Wallboxen a 11kw und die LWP LWP [Luftwärmepumpe] zu versorgen (in Summe ca. 25kW, aber über Stunden)




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  •  Fani
9.1.2025 10:57  (#5)

zitat..
Gawan schrieb:

──────..
Executer schrieb:

Die Hauszuleitung ist nach Vorgaben des Netzbetreibers zu dimensionieren, das beginnt üblicherweise bei 16mm2 Cu bzw 25mm2 Alu. Hat mit der nächsten Versicherung (die im Kabelverteiler bzw in der Trafostation ist) zu tun, bzw. der Nullungsbedingung.
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Das habe ich vielleicht falsch ausgedrückt - die Hauszuleitung ist irgendwas größeres vom Netzbetreiber, keine Ahnung, da sehen wir nicht rein.

Die geht von unten in den Hauptverteiler, dort in die Vorzählersicherung und über den Zähler - danach aber nur eine einzelne 5-polige Klemme und von der gehen die 6mm² zu einem primären Unterverteiler der zugleich der Hauptverteiler für die Wohneinheit ist. Dort sitzen dann auch der FI und der ganze Rest.

Die Frage ist ob - wenn sich der Tarifschalter von 25A auf 40A erweitern lässt (Rückmeldung vom Netz ausständig) - diese 40A über die 6mm² drübergehen dürfen/können und dann die Wohneinheit mit den 40*230*3 = 27kW versorgt werden kann. Ziel ist es die zwei Wallboxen a 11kw und die LWP LWP [Luftwärmepumpe] zu versorgen (in Summe ca. 25kW, aber über Stunden)

Ist bei Verlegeart B1/B2 nicht zulässig. Brauchst aber ohnehin einen Elektriker für solche wesentlichen Änderungen, also mit diesem besprechen.


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  •  Gawan
  •   Gold-Award
9.1.2025 11:08  (#6)

zitat..
Fani schrieb:

──────..
Gawan schrieb:

──────..
Executer schrieb:

Die Hauszuleitung ist nach Vorgaben des Netzbetreibers zu dimensionieren, das beginnt üblicherweise bei 16mm2 Cu bzw 25mm2 Alu. Hat mit der nächsten Versicherung (die im Kabelverteiler bzw in der Trafostation ist) zu tun, bzw. der Nullungsbedingung.
───────────────

Das habe ich vielleicht falsch ausgedrückt - die Hauszuleitung ist irgendwas größeres vom Netzbetreiber, keine Ahnung, da sehen wir nicht rein.

Die geht von unten in den Hauptverteiler, dort in die Vorzählersicherung und über den Zähler - danach aber nur eine einzelne 5-polige Klemme und von der gehen die 6mm² zu einem primären Unterverteiler der zugleich der Hauptverteiler für die Wohneinheit ist. Dort sitzen dann auch der FI und der ganze Rest.

Die Frage ist ob - wenn sich der Tarifschalter von 25A auf 40A erweitern lässt (Rückmeldung vom Netz ausständig) - diese 40A über die 6mm² drübergehen dürfen/können und dann die Wohneinheit mit den 40*230*3 = 27kW versorgt werden kann. Ziel ist es die zwei Wallboxen a 11kw und die LWP LWP [Luftwärmepumpe] zu versorgen (in Summe ca. 25kW, aber über Stunden)
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Ist bei Verlegeart B1/B2 nicht zulässig. Brauchst aber ohnehin einen Elektriker für solche wesentlichen Änderungen, also mit diesem besprechen.

bei B1/B2 wärens 34 bzw. 36A korrekt ?
Wie ist die Verlegeart "in der Bodenplatte unterm Estrich" zu interpretieren ?  ist das B1 ?

die frage ist ob er - bevor der Elektriker kommt den Tarifwahlschalter hochdrehen - sich noch darum kümmern muss den Kabelquerschnitt zu erhöhen - was aber vermutlich nicht ohne gröbere Stemmarbeiten möglich ist ... sieht dann wohl so aus


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