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Traufenhöhe bei Attika nur auf 3 Seiten

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  •  zweissnix
18.1.2025 0
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Hallo,
ich hätte eine Frage zur Bemessung der Traufenhöhe bei einem Nebengebäude direkt an der Grundstücksgrenze.
Es handelt sich um ein Nebengebäude mit 3-seitiger Attika. Die offenen Seite zeigt zum Nachbargrundstück. Die Dachrinne/Traufe ist auf einer Höhe von 2,80 Meter. Die Endhöhe Attika ist auf 3,10 Meter vom tiefsten Punkt vom Fußboden aus gemessen. Danach steigt das Gelände entlang des Nebengebäude leicht an.

Im OÖ Baurecht steht Folgendes:

Darf mit Garten- oder Gerätehütten bis an die Nachbargrundgrenze herangerückt werden?
Ja, soweit der Bebauungsplan nichts anderes festlegt, unter folgenden Voraussetzungen (vgl. § 41 Abs. 1 Z. 5 Oö. BauTG 2013):
  1. Bei einem Abstand von weniger als 2 m zur Nachbargrundgrenze sind in der der Nachbargrenze zugewandten Außenwand Türen, Fenster und Verglasungen unzulässig. Diese Einschränkung gilt allerdings nicht für Gewächshäuser.
 2. Die Summe aller im jeweiligen Seitenabstand gelegenen Längen der Bauwerke (einschließlich Dachvorsprünge) darf 15 m nicht überschreiten.
 3. Die Traufenhöhe darf 3 m über dem Erdgeschoßfußboden nicht überschreiten.

Welche Höhe ist denn jetzt für mich entscheidend: Die Dachrinne als Traufenhöhe oder die Endhöhe der Attika als Traufenhöhe.

Vielleicht kann jemand etwas zu diesem Thema sagen.
Danke Zweissnix



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