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Energie Steiermark - Fernsteuerung Wechselrichter via Steuerleitung

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  •  Ezem2112
6.2. - 7.2.2025
8 Antworten | 5 Autoren 8
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Liebe Community;
ich hab im Frühjahr des VJ meine PV Anlage aufrüsten lassen auf 8,45kWp und blöderweise damals auf die Steuerung für die Batterie verzichtet, weil ich mit gedacht habe, dass ich mir die Batterie irgendwann ins Carport reinstelle ....... . Da das in Österreich aber vermutlich noch mehrere Jahre bis Jahrzehnte dauern wird bis das frei geschaltet wird & ich eigentlich nicht gewillt bin jetzt höhere Netzkosten zu bezahlen, muss der Eigenverbrauchsanteil gesteigert werden.

Da ich nicht schon wieder meinen quasi neuen WR WR [Wechselrichter] tauschen will, bleibt eigentlich nur eine Batterie, die man in den Wechselstromkreis reinhängen kann & da gibts dann halt die Möglichkeit einer Sax Batterie, SIGEnergy & Enercab / Victron. Bei den letzten beiden kann man sogar noch zus. PV Module dazu hängen - ich hab ja noch Platz auf dem Carportdach & dann kann ich sogar die Steuerbefreiung für Batterie & Module noch mitnehmen.

Ein Problem von dem ich gehört habe ist, dass bei allen neuen Anlagen seitens Energie Steiermark eine Steuerleitung gefordert wird, dass die mittels Fernabschaltung meinen WR WR [Wechselrichter] abschalten können & wenn ich das richtig verstanden hab, dann sogar in der Art, dass ich meinen selbst produzierten Strom auch nicht mehr nutzen kann, weil eben der WR WR [Wechselrichter] aus ist ......... .

Das ich nicht mehr einspeisen kann, würde ich ja noch verstehen, aber dass ich dann gezwungen bin den Strom extern zu zu kaufen, obwohl ich selber welchen hätte, das finde ich ehrlich gesagt schon ein wenig bedenklich ..... wer kann denn kontrollieren, wann die Energie Steiermark meinen WR WR [Wechselrichter] abdreht & ob das technisch notwendig war ....... . So wurde es mir zumindest erzählt, ob das in Realität wirklich so ist kann ich nicht sagen - ich möchte an der Stelle auch nix verbreiten, was nicht der Realität entspricht ........deshalb bitte ich an der Stelle um die Meinung der Wissenden in diesem Forum.

Meine aktuelle Anlage ist auf 10kWp Einspeisung genehmigt & eben noch ohne diese Steuerleitung, da im Frühjahr 2024 errichtet.

Deswegen suche ich nach einer Möglichkeit zu einem Anlagenupdate mit
*) Batterie & zus. PV Modulen (die dann nur die Batterie laden & nix einspeisen, wenn diese voll ist)
*) mit der Möglichkeit den Überschußstrom aus meiner bestehenden Anlage zu nutzen
*) und das Ganze ohne die bestehende Freigabe auf 10 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] zu gefährden, die ja an sich sehr gut ist ............. .

Hat jemand eine Idee wie man das hinkriegt - lt. Energie Steiermark gibt es die Möglichkeit der Meldung einer "Netzneutralen Anlage" - siehe auch HP der ENergie Stmk. :

Netzneutrale Anlage: Es muss technisch sichergestellt sein, dass es zu keinem Zeitpunkt zu einer Einspeisung in das Stromnetz kommen kann. Erzeugungsanlagen welche netzneutral betrieben werden erhalten keinen Netzzugangsvertrag, da die erzeugte Energie ausschließlich für den Eigenverbrauch vorgesehen ist.

Kann ich mit diesem Kunstgriff eine Neugenehmigung & somit das Vorschreiben der Steuerleitung umgehen, weil die Bestandsfreigabe quasi "erhalten" bleibt? Ich würde dann nur die zusätzliche Netzneutrale Anlage melden ....... . Bitte um weitere Ideen, falls Ihr welche habt bzw. Eure Meinung dazu.

Danke & lG Klemens

  •  BungalowImGruen
  •   Bronze-Award
6.2.2025  (#1)

zitat..
Ezem2112 schrieb: Ein Problem von dem ich gehört habe ist, dass bei allen neuen Anlagen seitens Energie Steiermark eine Steuerleitung gefordert wird, dass die mittels Fernabschaltung meinen WR WR [Wechselrichter] abschalten können & wenn ich das richtig verstanden hab, dann sogar in der Art, dass ich meinen selbst produzierten Strom auch nicht mehr nutzen kann, weil eben der WR WR [Wechselrichter] aus ist ......... .

Hast du dafür irgendwelche Belege?
Hier im Forum wird dieses Thema eigentlich nur im Zusammenhang mit NÖ Netz besprochen, von E-Netze Steiermark (nicht Energie Steiermark 😉) hab ich diese Vorgaben noch nicht gehört.


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  •  Ezem2112
6.2.2025  (#2)
............... hat mir mein Elektriker gesagt, dass das jetzt gemacht werden muss - aber wie geschrieben, ich will da kein Gerücht in die Welt setzen, deswegen die Frage ins Forum ..... .

Am liebsten wäre mir die bestehende Anlage bleibt bestehen (auch genehmigungstechnisch) wie bisher & ich mach das Update so wie beschrieben.

Wenn ich die neuen Module einspeisefähig neu mit einreiche, dann krieg ich evtl. ein neues Netzanschlußkonzept & darf vl. gar keine 10 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] mehr einspeisen ..... das will ich natürlich verhndern.
lG Klemens

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  •  Deep
6.2.2025  (#3)

zitat..
BungalowImGruen schrieb:

──────..
Ezem2112 schrieb: Ein Problem von dem ich gehört habe ist, dass bei allen neuen Anlagen seitens Energie Steiermark eine Steuerleitung gefordert wird, dass die mittels Fernabschaltung meinen WR WR [Wechselrichter] abschalten können & wenn ich das richtig verstanden hab, dann sogar in der Art, dass ich meinen selbst produzierten Strom auch nicht mehr nutzen kann, weil eben der WR WR [Wechselrichter] aus ist ......... .
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Hast du dafür irgendwelche Belege?
Hier im Forum wird dieses Thema eigentlich nur im Zusammenhang mit NÖ Netz besprochen, von E-Netze Steiermark (nicht Energie Steiermark 😉) hab ich diese Vorgaben noch nicht gehört.

Ich habe die Vorgabe bekommen:

_aktuell/20250206189672.png

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  •  Deep
6.2.2025  (#4)

zitat..
Ezem2112 schrieb:

............... hat mir mein Elektriker gesagt, dass das jetzt gemacht werden muss - aber wie geschrieben, ich will da kein Gerücht in die Welt setzen, deswegen die Frage ins Forum ..... .

Am liebsten wäre mir die bestehende Anlage bleibt bestehen (auch genehmigungstechnisch) wie bisher & ich mach das Update so wie beschrieben.

Wenn ich die neuen Module einspeisefähig neu mit einreiche, dann krieg ich evtl. ein neues Netzanschlußkonzept & darf vl. gar keine 10 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] mehr einspeisen ..... das will ich natürlich verhndern.
lG Klemens

Wenn du neu beantragst, dann beeinflusst, dass nicht deine bestehende Netzzugang. Also man kann sich dann immer noch dazu entscheiden die Neubeantragung nicht durchzuführen.


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  •  sudo
6.2.2025  (#5)
Das wird hier in Kapitel "7.2.2 Umsetzung Anlagen >=3,68kVA bis <250kVA" beschrieben:
https://www.e-netze.at/downloads-data/pdf.aspx?pdf=Ausf%C3%BChrungsrichtlinien%20f%C3%BCr%20Niedersapnnungsanschl%C3%BCsse%20Juni%202024.pdf

Zusammengefasst: Netzwerkkabel vom SmartMeter zum Wechselrichter

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  •  Deep
6.2.2025  (#6)

zitat..
Ezem2112 schrieb:  & wenn ich das richtig verstanden hab, dann sogar in der Art, dass ich meinen selbst produzierten Strom auch nicht mehr nutzen kann, weil eben der WR WR [Wechselrichter] aus ist ......... .

Das ist nicht mein Verständnis. Der WR WR [Wechselrichter] darf nur keine Wirkleistung mehr einspeisen.


zitat..
Ezem2112 schrieb: ..... wer kann denn kontrollieren, wann die Energie Steiermark meinen WR WR [Wechselrichter] abdreht & ob das technisch notwendig war ....... . So wurde es mir zumindest erzählt, ob das in Realität wirklich so ist kann ich nicht sagen - ich möchte an der Stelle auch nix verbreiten, was nicht der Realität entspricht ........deshalb bitte ich an der Stelle um die Meinung der Wissenden in diesem Forum.

Ich finde es ehrlich gesagt auch fragwürdig. Nicht um sonst gibt es bereits Grenzwerte welche dem WR WR [Wechselrichter] sagen zu welchen Rahmenbedienungen eingespeist werden darf. Dann muss man halt die Grenzwerte hinterfragen wenn es darüber nicht funtkioniert...




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  •  Puitl
  •   Silber-Award
6.2.2025  (#7)

zitat..
Deep schrieb:

Ich habe die Vorgabe bekommen:

Ok betrifft Wirk-/Blindleistung und hat nichts mit Abschaltung zu tun...


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  •  Deep
7.2.2025  (#8)
Kann dann ja gerne mal berichten wie oft es tatsächlich zur 0W Einspeisung kommt.

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