|
|
||
Hast du dafür irgendwelche Belege? Hier im Forum wird dieses Thema eigentlich nur im Zusammenhang mit NÖ Netz besprochen, von E-Netze Steiermark (nicht Energie Steiermark 😉) hab ich diese Vorgaben noch nicht gehört. |
||
|
||
............... hat mir mein Elektriker gesagt, dass das jetzt gemacht werden muss - aber wie geschrieben, ich will da kein Gerücht in die Welt setzen, deswegen die Frage ins Forum ..... . Am liebsten wäre mir die bestehende Anlage bleibt bestehen (auch genehmigungstechnisch) wie bisher & ich mach das Update so wie beschrieben. Wenn ich die neuen Module einspeisefähig neu mit einreiche, dann krieg ich evtl. ein neues Netzanschlußkonzept & darf vl. gar keine 10 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] mehr einspeisen ..... das will ich natürlich verhndern. lG Klemens |
||
|
||
Ich habe die Vorgabe bekommen: ![]() |
||
|
||
|
||
Wenn du neu beantragst, dann beeinflusst, dass nicht deine bestehende Netzzugang. Also man kann sich dann immer noch dazu entscheiden die Neubeantragung nicht durchzuführen. |
||
|
||
Das wird hier in Kapitel "7.2.2 Umsetzung Anlagen >=3,68kVA bis <250kVA" beschrieben: https://www.e-netze.at/downloads-data/pdf.aspx?pdf=Ausf%C3%BChrungsrichtlinien%20f%C3%BCr%20Niedersapnnungsanschl%C3%BCsse%20Juni%202024.pdf Zusammengefasst: Netzwerkkabel vom SmartMeter zum Wechselrichter |
||
|
||
WR WR [Wechselrichter] darf nur keine Wirkleistung mehr einspeisen. Ich finde es ehrlich gesagt auch fragwürdig. Nicht um sonst gibt es bereits Grenzwerte welche dem WR WR [Wechselrichter] sagen zu welchen Rahmenbedienungen eingespeist werden darf. Dann muss man halt die Grenzwerte hinterfragen wenn es darüber nicht funtkioniert... |
Das ist nicht mein Verständnis. Der||
|
||
Ok betrifft Wirk-/Blindleistung und hat nichts mit Abschaltung zu tun... |
||
|
||
Kann dann ja gerne mal berichten wie oft es tatsächlich zur 0W Einspeisung kommt. |
Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen
Kostenlos registrieren [Mehr Infos]