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Das sollte prinzipiell überhaupt kein Problem sein wenn du die notwendigen Papiere beim Kauf erhalten hast (COC) Ansonsten wars das tatsächlich. Die Sperre rausnehmen lassen für die entfallene NoVa wäre noch ein Stolperstein, aber mittlerweile funktioniert das glaube ich soweit automatisiert. Ansonsten ein kurzen Anruf beim FA und es sollte erledigt sein. |
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Nein ist kein Problem und an einem Vormittag erledigt. Du kaufst das Auto beim Händler in DE. Entweder netto oder er erhebt als Sicherheitsleistung die 19% Umsatzsteuer. - passt. Dann bekommst du die Papiere (EG-Übereinstimmungserklärung) und alle Unterlagen und die schickst du dann an den Generalimporteur in Österreich (bzw. falls es den nicht gibt, an das zuständige Amt der Landesregierung deines Wohnsitzes). Das Auto wird dann in die Genehmigungsdatenbank in Österreich eingepflegt. In der Regel kostet der Vorgang ca. 180 EUR herum, richtig. Du bekommst das Datenblatt des Autos und musst dann bei deinem Wohnsitzfinanzamt das NoVA 2 Formular befüllen. Das heißt nur so - NoVA gibts noch keine auf E-Autos - aber die Umsatzsteuer musst du dann bezahlen. Sobald du das gemacht hast, ist der Sperrvermerk in der Genehmigungsdatenbank aufgehoben und das Fahrzeug kann ganz normal zugelassen werden. Entweder holst du das Auto in DE dann mit Überführungskennzeichen ab oder holst es ganz normal mit deinen österreichischen Taferln ab (Achtung: Kennzeichenhalter mitnehmen, die deutschen sind kleiner als unsere!). Der Händler wird und muss dir dann bei Vorliegen der Bestätigung über die Entrichtung der Umsatzsteuer in Österreich die 19% Umsatzsteuer retour überweisen. Im Endeffekt hast du also 1% Umsatzsteuer mehr zu zahlen + Import (Eintragung) -> rechne da grob mit ein paar hundert Euro alles zusammen. Fertig. Wenn du es also kaufst und die Unterlagen per Post bekommst und die dann an den Importeur einschickst und danach mit den Papieren zum Finanzamt gehst und dort bar bezahlst und danach anmeldest, kannst du das alles an einem Vormittag erledigen und das Auto danach einfach hereinholen. Der Importeur legt keine Hürden, er ist verpflichtet dazu, das Auto zu übertragen, aber du unterwirfst dich damit natürlich auch den Garantiebedingungen (und Servicebedingungen) des Importeurs hier und es kann auch sein, dass die österreichische Neufahrzeug-Mobilitätsgarantie dann in Österreich nicht gilt (heißt, die deutsche gilt - heißt: du rufst halt die Deutsche Nummer an im Pannenfall und die schicken dir halt den Abschlepper (wurscht...)). Der Händler in DE muss die Umsatzsteuer übrigens NICHT kassieren. Er kann und sollte - denn er ist sonst verantwortlich für die Abfuhr der Umsatzsteuer ans Finanzamt.
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Habe ich gerade wieder mal hinter mir (aber Gebrauchtwagen) und es war wiedermal ein Traum wie das reibungslos läuft 😎. korrekt: COC-Papier ist wichtig, dass es vorhanden ist. NoVA: auch bei Elektroauto braucht man einen kurzen (unkomplizierten) Telefon-Termin beim Finanzamt. Ablauf mit Gebrauchtwagen jedes mal gleich bisher: - mit Kurzzeitkennzeichen + Kurzzeitversicherung (Summe ca.200€) das Auto nach Österreich bringen. Das kann man online ganz einfach selber organisieren wenn man von einer Privatperson kauft, oder man fragt den Händler/Verkäufer, der hat das meist schon hundertfach gemacht und verlangt ca. 150-250€ (Kennzeichen für 5 oder 30 Tage) - am besten gleich die Autobahnvignette fürs ganze Jahr kaufen (Klebevariante weil sich das Kennzeichen ja noch ändert), oder die teure 10Tagesvignette - auf die Herstellerseite gehen und auf "Händler in meiner Nähe finden" drücken, und dort den nähesten "zertifizierten" Großhändler raussuchen (Linz, Amstetten, St. Pölten usw.). - dort zur Sicherheit anrufen und nachfragen ob sie das eh machen (Übertragung der Fahrzeugpapiere in die österreichische Datenbank). - zu dem Händler fahren und mit allen Unterlagen (COC Papier, Kaufvertrag, Fahrzeugpapiere) und 180€ war das bisher immer in ca. 48 Stunden erledigt. Ich wurde bisher immer sehr freundlich behandelt. - NoVA: sobald dieser Übertrag fertig ist, einfach online einen Telefontermin/Videocalltermin beim Finanzamt ausmachen um den Sperrvermerk in der Genehmigungsdatenbank aufheben zu lassen. Das ging auch alles sehr rasch innerhalb von 10 Minuten. (in den "Bemerkungen zum Termin" gleich reinschschreiben dass es sich um ein Elektroauto handelt, dann kommt man gleich dran, weil keinerlei aufwändige NoVA Berechnungen notwendig sind. - zu einer KFZ-Anmeldestelle fahren und dort alles vorlegen. - bei den älteren Autos schauen sie die "HU" Hauptuntersuchung vom deutschen TÜV/DEKRA an, bei den neueren Gebrauchten, ob schon ein Pickerl-Termin fällig gewesen wäre - Taferl. fertig.
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Hallo ghueller, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: E-Auto selbst aus Deutschland importieren |
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Hallo Tomlinz, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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Ich würde das Auto auch vorher schon komplett in AT AT [Außentemperatur] anmelden (wenn du keine Besichtigung vorab brauchst) und mit den AT AT [Außentemperatur] Kennzeichen und Vollkasko abholen. Eigentlich sollten die Händler wissen, dass für einen Neuwagen (unter 6M/6000km) in der EU netto bezahlt wird und keine Hinterlegung der MWST verlangen. Vor allem wenn du das Auto mit den AT AT [Außentemperatur] Kennzeichen abholst = die 20% MWST in AT AT [Außentemperatur] wurden bezahlt. Er hat ja ohnehin das Auto als Sicherheit. |
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Bezahlst du dann schon vorab den Gesamtbetrag? |
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Ich habe vorab den gesamten Betrag gezahlt, auch mit D Mwst. Auf Netto wollte sich der Höndler nicht einlassen. Habe dann mit der Ö Finanzamt Bestätigung die D Mwst zurück bekommen. |
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Ja, aber natürlich nur beim Kauf von einem offiziellen Markenhändler. |
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Ich habe vor ein paar Jahren unser aktuelles Auto als Jahreswagen (14 Monate, 14k Kilometer, normaler Verbrenner) von Privat gekauft und selbst importiert. Gemeiderat und Tomlinz haben perfekt beschrieben, wie das abläuft. Ich kann dazu nur mehr folgende Ergänzung machen: Melde in Deutschland unbedingt ein sogenanntes "Ausfuhrkennzeichen" an - mit dem kannst du die Kfz-Haftpflicht auch für zB 1 Monat bezahlen und fährst dann mit diesem Kennzeichen legal und versichert in Österreich für 1 Monat herum. Der beschriebene Eintrag in die Genehmigungsdatenbank kann nämlich gerne auch bis zu 2 Wochen dauern, so wie in meinem Fall. Das weißt du vorher allerdings nicht. Das bereits erwähnte "Kurzzeitkennzeichen" (das habe ich damals genommen, da ein wenig billiger - logisch da die Versicherung viel kürzer gültig ist) gilt für maximal 5 Tage. Ich musste das neue Auto dann eineinhalb Wochen auf einem privaten Parkplatz abstellen bis der Eintrag da war und ich die Nova etc. bezahlen und das Auto anmelden konnte.
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ja, stimmt, guter Einwand. Das 30 Tage-Kennzeichen heißt dann nicht mehr "Kurzzeitkennzeichen", das hab ich in einen Topf geworfen. Die 5 Tage sind mir auch zu kurz. Vor allem, da der Tag der Ausstellung dazuzählt, an dem das Kennzeichen meist noch nicht am Auto ist und dann mach ich so einen Autokauf gern Freitags, somit da auch gleich mal das Wochenende weg und schwupps sind Montag auf Dienstag schon die 5 Tage um. |
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