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[NÖ] Frage Aufschließung Ergänzungsabgabe KORREKTURBESCHEID

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  •  Starkregen
17.3. - 18.3.2025
2 Antworten | 2 Autoren 2
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Hallo,
ich [NÖ] habe das Forum im Internet gefunden und bringe einen ungewöhnlichen Fall:

- Baubescheid für minimalen Zubau März. 2018
- Fertigstellungsanzeige Jan 2023
- NÖ jetzt obligate Ergänzungsabgabe für Aufschließung wegen Zubau von Bauklasse 1 auf Bauklasse 1,25 im Feb 2023 erhalten.
- Betrag bezahlt
- Jetzt März 2025 kommt "Korrektur-Bescheid" der Gemeinde.
- Grund dafür: Zahlendreher.   Das Grundstück ist 957 m2 groß,, sie haben mir aber für 597m2 vorgeschrieben.
Frage: Auslöser für Ergänzungsabgabe war doch der Baubescheid von März 2018
Da müsste doch spätestens ab 1. 1. 2025 Verjährung eingetreten sein.
Oder gilt das für einen Irrtum nicht?
(OT: Es war nur ein minimaler Zubau und die ursprüngliche Summe war mir bereits mehr als genug. Wenn ich gewusst hätte dass Ergänzung zu zahlen ist hätt ich es womöglich gelassen.)
Danke für jede Hilfe!
Alles Gute für eure Projekte!
 
 

  •  malli
18.3.2025 6:48  (#1)
Auf welcher gesetzlichen Grundlage wurde der "Korrekturbescheid" erstellt?
Normalerweise kann man nur innerhalb 1 Jahres den Bescheid ändern wenn Rechenfehler unterlaufen sind.

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  •  FranzGrande
  •   Bronze-Award
18.3.2025 11:50  (#2)
Welcher Titel zur Korrektur des Bescheids wurde denn angeführt? § 293 BAO? Grundsätzlich bin ich bei Dir, die Verjährung nach § 207 BAO (fünf Jahre + ein Verlängerungsjahr aufgrund des Bescheids) wäre mit Ende 2024 abgelaufen, wenn nicht im Jahr 2024 weitere Erhebungshandlungen der Gemeinde erfolgt sind. Die von malli angesprochene Jahresfrist des § 302 Abs 2 Z 1 BAO wäre auch schon abgelaufen.

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