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Die Wohnung befindet sich vermutlich in einem Gebäude, das (weil baubewilligt vor 09.05.1945) der Vollanwendung des Mietrechtsgesetzes unterliegt - und das mit einem
Somit: richtig - die Abtretungsmöglichkeit der Mietrechte besteht für Ehegatten und eingetragene Partner, Verwandte in gerader Linie und Geschwister, jedoch: sofern diese mindestens die letzten 2 Jahre (bei Geschwistern 5 Jahre) mit der Mieterin im gemeinsamen Haushalt gelebt haben. Keine Nachfrage ist vielleicht untertrieben, jedoch sind bei unbefristeten MRG - Vollanwendungsmietverträgen die Risiken nicht unerheblich. Der bestehende Mieter genießt sowohl hinsichtlich Miethöhe als auch Kündigung erhöhte Schutzrechte. So ist die Beendigung des unbefristeten Mietverhältnisses nur durch Aufkündigung (die gerichtlich erfolgen muss) aus wichtigem Grund möglich, ebenso wie durch Auflösung aus wichtigem Grund bzw. halt durch einvernehmliche Auflösung (die unwahrscheinlich erscheint). Es gibt am Markt auch Teilnehmer, die speziell dieses Segment bespielen. Spezielle Wohnungsangebote stellt beispielsweise die Wiener Privatbank (Alt-Wiener Vorsorgewohnungen) zur Verfügung. Aus Kreditvergabesicht zählen jene Punkte, die sonst auch bei der Finanzierung von Anlagewohnungen gelten: Belehnwert und Darstellung Kreditrückführung. Bei der hypothekarischen Besicherung wird es hilfreich sein, wenn Wohnungseigentum begründet wurde und es sich nicht um nur um schlichtes Miteigentum handelt (beginnend mit dem WEG 1948 wurden ja auch "Mischhäuser" zugelassen, wo ein Teil Wohnungseigentum war und andere Teile ideelles (=schlichtes) Eigentum darstellten). Ideelles Eigentum ist bei Banken naturgemäß weniger beliebt als Wohnungseigentum, an dem man sich an den konkreten Nutzwerten besichern kann. Das mag auch mit ein Grund sein für: Betreffend Rückzahlung wird dein Einkommen der Anker für die Darstellung sein. Die Miete ist zwar anzusetzen (nach KIM-V möglich, wenn es ein bestehendes Mietverhältnis gibt), jedoch fällt diese angesichts der geringen Höhe nicht großartig ins Gewicht. Kategorie D besteht, wenn sich die Wohnung entweder in einem nicht-brauchbaren Zustand befindet (was ja nicht der Fall sein dürfte, andernfalls dort niemand wohnen würde), und/oder kein Wasser und/oder kein WC im Wohnungsinneren vorhanden ist. |
... der mit dem Kategorie D-Mietzins abgerechnet wird. ||
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Hallo quarki, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Altbauwohnung Wien Kategorie D bzw. Neuling will Betongold |
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Hallo LiConsult, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können. | ||
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Die Eigenbedarfskündigung bringt man i.d.R. nicht durch - Es muss ja auch wirklich dringender Eigenbedarf vorhanden sein ohne Alternativen - Wenn du jetzt schon im Gemeindebau wohnst wird das daher noch schlechter argumentierbar sein |
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Als sichere Anlage würde ich sowas nicht mehr bezeichnen, also dem privaten Käufer eher abraten weil zu spekulativ und ohne Grundkenntnisse des MRG sowieso ..... |
Nicht nur die WPB, auch viele andere Marktteilnehmer, die aktuell richtig krachen, haben die unbefristet-vermieteten Wohnungen im Angebot. BBB ist z.B. gerade in Abwicklung, andere sind noch nicht öffentlich aber natürlich verfügbar. Man benötigt entweder viel Sitzfleisch und die finanzielle Möglichkeit 1. ohne Kredit kaufen zu können bzw. 2. zuschießen zu können. Tatsächlich sind da etliche Schnäppchen am Markt und wenn man die Hintergründe (Mieter, Kinder, gemeinsamer HH) kennt erst recht. ||
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