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Von meiner Seite aus leider nachvollziehbar. Rohbaulichte = Ziegel oder Holzkonstruktion Durchgangslichte = verputzt oder beplankt und gespachtelt |
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Wer hat die Maße abgenommen und dann bestellt? |
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Ich, bestellt habe ich es im Baumarkt. |
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Ich kann mir dazu irgendwie kein Bild machen. Hast du eine Skizze oder ein gutes Foto, wo man das erkennt? |
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Dort kannst dir leider nicht viel mitdenken erwarten fürchte ich |
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Vorher war eine normale Innentüre mit Zarge montiert. Die Glasschiebetüre verläuft aussenlaufend. https://www.kunex.at/tueren/sondermodelle/glas-schiebetueren/ Ich wurde nach der Durchgangslichte gefragt bei der Bestellung gefragt und ich habe die damals vorhandene Durchgangslichte (inklusive der Zarge) angegeben - 80cm - und ich habe auch die Rohbaubreite der Öffnung angegeben - 88cm -, im Wissen, dass eine aussenlaufende Glasschiebetür keine Zarge hat. Geliefert wurde dann eine Tür, deren Breite zu der damals angegebenen Durchgangslichte passt - 85cm. |
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Und was ist jetzt das Problem, verstehe es nicht. |
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Ich würde meinen der TE braucht eine Türe, die 88 cm lichte Weite abdeckt, hat aber eine bekommen die für 80 cm ausgelegt ist Bei einer Baumarktbestellung bist mMn selbst verantwortlich, insbesondere weil nicht unbedingt die richtigen Bezeichnungen verwendet worden... Rohbaulichte = rohe Wand, kein Putz / keine Beplankung Durchgangslichte = verputzte Laibung Stocklichte = lichte Weite Türzarge |
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Verstehe deine Annahme, dann hat der TE eine falsche Tür bestelllt. Somit hätte der TE die alte Zarge rausgerissen. Der Bereich der ursprünglichen Zarge muss auch wieder verschlossen werden. Die Annahme das es dafür keine Zarge gibt (z.B. Durchgangszarge https://www.domoferm.com/de-at/produkte/stahlzargen/durchgangszargen ) ist natürlich falsch. Mit Foto wäre es einfacher. |
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![]() Wenn man will kann man vieles machen. Wir haben zB an die nackige Wand letztlich eine "integrierte Zarge" aus Fermacell gebastelt, angespachtelt und gemalt. Sieht auch gut aus. Nur sind das hält in der Regel keine Lösungen von der Stange. |
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Ich nehme an, es gibt eine Auftragsbestätigung auf der alles Relevante steht. |
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Ja, in der Auftragsbestätigung stehen die von mir durchgegebenen Maße. Ich bin irrtümlicherweise davon ausgegangen, dass die Durchgangslichte lediglich Türöffnungen mit Zarge meint und nicht die verputzte Laibung. Jetzt wo ich es besser weiß, wundere ich mich , dass der Händler mich nicht darauf aufmerksam gemacht hat, dass ein derart großer Unterschied zwischen Rohbaulichte und Durchgangslichte besteht - 8cm! Es kann schon sein, dass es Schiebetüren mit Zarge gibt. Ich habe die Kunex City Glas Float bestellt, die gehört ohne Zarge montiert und dementsprechend ist Rohbaulichte=Durchgangslichte. |
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Mit 4cm pro Seite wurde bei meinem Bau standardmäßig gerechnet, finde ich so gesehen absolut normal. Bringt dir zwar nichts - aber genau deswegen hab ich kein Fenster, keine Tür und kein Tor selber bestellt. Da darf wer kommen, sich die Situation ansehen, selber ausmessen. Wenn dann was nicht passen sollte ist es nicht mein Problem.
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Ned böse sein - du verwendest immer noch die falschen Bezeichnungen... und wenn du was Falsches bestellst kriegst halt was Falsches... |
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Dem Händler ist es egal ob du eine Verputze Leibung, eine Holzzarge oder Stahlzarge oder was auch immer hast. Er wollte die fertige Durchgangslichte von dir wissen, diese hast du ihm genannt und er hat die Glasplatte dahingehend bestellt. Plan A einfach auf einer Seite oder beidseitig putz auftragen oder Rigips Platten hinschrauben oder eine Zarge bestellen und einbauen (musst nur schauen ob es mit der Schiene passt). Aber wie schon von anderen geschrieben, meiner Meinung hat der Händler keinen Fehler gemacht. Sorry lg |
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