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Wien: Berater bzw. Auskunft über die Wiener Bauordnung? [W]

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  •  beatele
  •  [W]
  •  [Wien]
14.4. - 15.4.2025
4 Antworten | 3 Autoren 4
4
Hallo zusammen!
Hat jemand eine Idee, an wen wir uns da wenden können?

Der Planer hat etliche Dinge geplant, die nicht der Bauordnung entsprechen und wurde dementsprechend von der Baupolizei MA37 nicht zugestimmt.
Nun haben wir ein paar Sachen schon klären können, aber sobald wir einen Punkt klären, fällt dem Baupolizisten wieder was Neues ein und uns wird das komplette Sanierungs/Umbauprojekt total verleidet :(

Letztstand: Wir dürfen nicht das vereinfachte Baubewilliungsverfahren machen, nach §70a BO BO [Bauordnung/Baugesetz] sondern müssen eine normale Bauverhandlung mit ALLEN Anrainern machen nach §70  BO und das wird nun Monate dauern... 
dabei sanieren wir NUR ein Haus aus den 50ern, wir bauen das bestehende Dach zu einem bewohnbaren DG-Ausbau aus mit Gauben, die mittlerweile auch von der Größe passen, aber nun ist das Bestandgebäude (damals waren 7m erlaubt) - eben um diese 50cm zu hoch und wir müssten das Haus bzw. den Grund um diese 50cm anschütten, daher brauchen wir da die Zustimmung aller, auch der über der Straße wohnenden Anrainer.

Wir sind mittlerweile schon so frustriert - daher wollten wir euch fragen, ob es Sinn macht bei einem Rechtsantwalt bezüglich Baurecht nachzufragen. Oder ob es hier Tipps gibt...

Wir bekommen immer mehr das Gefühl, wir sollen zermürbt werden, um das Projekt abzubrechen und den Hut drauf zu hauen.

Vielen Dank im voraus!


  •  alv123
  •   Bronze-Award
15.4.2025  (#1)
Ein ZT muss die Bauordnung auch kennen und dementsprechend planen.

1
  •  PhilippG
  •   Bronze-Award
15.4.2025  (#2)
Du schreibst:

"Der Planer hat etliche Dinge geplant, die nicht der Bauordnung entsprechen und wurde dementsprechend von der Baupolizei MA37 nicht zugestimmt. "

Da würde ich eher den Fehler beim Planer sehen als bei der MA37. Die dürfen ja auch nicht zustimmen wenn etwas nicht der BO BO [Bauordnung/Baugesetz] entspricht. Und gerade DG Ausbauten und Gaupen sind eine eigene Wissenschaft in Wien wo die Gesetze auch in den letzten Jahren verschärft wurden.

Soweit ich weiss, geht das vereinfachte Verfahren nur, wenn es nur Standard Dinge gibt und evtl fällt das Aufschütten da nicht hinein. Wir wollten zB auch ursprünglich das Dach anders bauen (grössere Neigung als in der BO BO [Bauordnung/Baugesetz]) und da haben sie auch gesagt: "können wir machen, allerdings kein vereinfachtes Verfahren". Wir haben es dann nicht gemacht.

Aus meiner (laienhaften!! aber immerhin hatte ich auch viel mit der MA37 und Wr BO BO [Bauordnung/Baugesetz] zu tun beim Bau) Sicht: Die max Gebäudehöhe steht im Flächenwidmungsplan und ist definitiv nicht verhandelbar. Wenn die MA37 sagt, dass man zum Aufschütten ein normales Verfahren braucht dann wüsste ich nicht, wie man das umgehen könnte.

Wenn ich "devil's advocate" spiele und mich in die Situation der Nachbarn versetze: falls es so einfach wäre, dass man einfach die max Gebäudehöhe durch Aufschütten umgehen kann, dann hätte ich auch wenig Freude.

Ich nehme an auf die maximalen 7m kommen noch 3,5 hinzu fürs Dach? Dann sind das eh schon 10,5m was ja nicht wenig ist. 

Schwierig was man hier raten kann, ausser evtl versuchen einen Planer zu finden der sich genau mit DG Ausbauten in Wien spezialisiert und der Kontakte zur MA 37 hat.

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  •  beatele
15.4.2025  (#3)

zitat..
alv123 schrieb:

Ein ZT muss die Bauordnung auch kennen und dementsprechend planen.

Ja leider, der ZT hat uns auch superlange warten lassen, wenn es Änderungen im Plan gab - ich denke auch wir werden hier den Planer wechseln.


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  •  beatele
15.4.2025  (#4)

zitat..
PhilippG schrieb:

Du schreibst:

"Der Planer hat etliche Dinge geplant, die nicht der Bauordnung entsprechen und wurde dementsprechend von der Baupolizei MA37 nicht zugestimmt. "

Da würde ich eher den Fehler beim Planer sehen als bei der MA37. Die dürfen ja auch nicht zustimmen wenn etwas nicht der BO BO [Bauordnung/Baugesetz] entspricht. Und gerade DG Ausbauten und Gaupen sind eine eigene Wissenschaft in Wien wo die Gesetze auch in den letzten Jahren verschärft wurden.

Soweit ich weiss, geht das vereinfachte Verfahren nur, wenn es nur Standard Dinge gibt und evtl fällt das Aufschütten da nicht hinein. Wir wollten zB auch ursprünglich das Dach anders bauen (grössere Neigung als in der BO BO [Bauordnung/Baugesetz]) und da haben sie auch gesagt: "können wir machen, allerdings kein vereinfachtes Verfahren". Wir haben es dann nicht gemacht.

Aus meiner (laienhaften!! aber immerhin hatte ich auch viel mit der MA37 und Wr BO BO [Bauordnung/Baugesetz] zu tun beim Bau) Sicht: Die max Gebäudehöhe steht im Flächenwidmungsplan und ist definitiv nicht verhandelbar. Wenn die MA37 sagt, dass man zum Aufschütten ein normales Verfahren braucht dann wüsste ich nicht, wie man das umgehen könnte.

Wenn ich "devil's advocate" spiele und mich in die Situation der Nachbarn versetze: falls es so einfach wäre, dass man einfach die max Gebäudehöhe durch Aufschütten umgehen kann, dann hätte ich auch wenig Freude.

Ich nehme an auf die maximalen 7m kommen noch 3,5 hinzu fürs Dach? Dann sind das eh schon 10,5m was ja nicht wenig ist. 

Schwierig was man hier raten kann, ausser evtl versuchen einen Planer zu finden der sich genau mit DG Ausbauten in Wien spezialisiert und der Kontakte zur MA 37 hat.

Ja, die Idee mit dem Anschütten kam von der Baupolizei... das Grundstück neben uns ist unbebaut, aber aktuell ist dort eine Senke, also der Nachbar müsste eh auf Straßenniveau anheben ...

Ja, den Wechsel des Planers haben wir auch schon überlegt, mit dem Aktuellen sind wir mehr als unzufrieden :(




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