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Ich hab leider keine Lösung, aber ich kenn solche Situationen und kann nur aus Erfahrung sagen: Irgendwann wächst Gras über die Sache. Aber sowas ist unglaublich ärgerlich... |
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Wenn das mehrmals scheitert, nicht gewünscht wird oder irgendwas abgebrochen wird oder viel zu lange dauert, dann wird das vor Gericht geklärt. Und ich habe zumindest Beweise in der Hand, was wann besprochen und vereinbart wurde. Ich persönlich hätte das alles vorher geklärt und rechtlich absichern lassen, samt offenlegung der Einreichunterlagen und mehreren offenen Gesprächen unter Nachbarn. Niemals und unter keinen Umständen würde ich "in etwa" so wie die alte Garage bauen, noch würde mir niemals einfallen in solchen Dingen am Notar/Anwalt zu sparen. Wieso macht man sowas? Das ist DEIN Grund. Wenn das Verhältnis gut ist und man redet und er findet es halt schirch, dann kann ICH dort was anpflanzen. |
Ruhig und sachlich meine Punkte, welche mich ärgern argumentieren und gemeinsam eine Lösung finden. Jedes Mal ein Protokoll anfertigen, was besprochen wurde und beide unterzeichnen. Das schicke ich dann am nächsten Tag per Einschreiben an beide Parteien (nachweislicher Zeitstempel) und legs ungeöffnet in den Safe. ||
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Geh auf ihn zu, du hast es dir nochmal überlegt und möchtest ihm diesen Streifen nicht länger zur Verfügung stellen. Stell dich auf die Füße - es ist DEIN Grund. Man kann es nicht immer ALLEN recht machen. Er wird sich daran gewöhnen (müssen). Wenn er wieder erwähnt, wie "scheiße" deine Wand aussieht, dann erwähne doch, wie sehr dich sein Dachüberstand ärgert. Sorry - aber manche begreifens nicht anders. Man kann nicht immer everybody´s darling sein 🤷
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Es wurde im Vorfeld alles abgeklärt und rechtlich ist auch alles in Ordnung. Die Frage war wie man mit der jetzigen Situation umgehen soll. Nicht was man vorher hätte anders machen können. |
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Weißt du, das Problem ist dass ich schon 2x Schei**nachbarn habe, und mit diesem hier wollte ich das gute Verhältnis aufrecht erhalten. Und es geht mir auch nicht primär um den 40cm Kiesstreifen mit dem ich eh nix tun kann. Es geht vielmehr drum dass ich alles getan habe um den Nachbarn zu zeigen dass ich um gute Nachbarschaft bemüht bin. Dadurch dass ich das darling sein wollte meint man jetzt halt man kann sich alles herausnehmen. Da hast du völlig recht. Er hat schon gemerkt dass ich selbstbewusster auftrete und nur noch kurz angebunden bin. Und versprochen den Dachüberstand zu entfernen. "Sorry - aber manche begreifens nicht anders. Man kann nicht immer everybody´s darling sein" Ja, das habe ich jetzt auch gelernt. Bin halt grundsätzlich bemüht mit allen gut auszukommen, immerhin wohnt man nebeneinander und das für länger. |
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Es ist nachwievor mein Grund und das wird sich auch nie ändern. Zudem kann ich jederzeit, und das habe ich ihm gesagt, das widerrufen. |
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Ihm einfach sagen, dass du den Streifen selbst nutzen möchtest und er seinen Krempel von dort wegräumen soll innerhalb einer gewissen Frist (z.b. 2 Wochen). Und auch, dass er den Dachüberstand und den Holzbau, der auf dein Grundstück ragt, richtigstellen soll. Und ihm vielleicht mitgeben, dass es nicht relevant ist, ob ihm die Wand gefällt oder nicht. BTW, grundsätzlich muß er dich zu Reparatur- oder Wartungszwecken auf sein Grundstück lassen (mit entsprechender Vorankündigung). |
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Werde ich mir überlegen, je nachdem wie die Verhältnisse zukünftig sein werden. Wow, wahnsinn, er hat das jetzt erledigt habe ich erfahren. Grundsätzlich richtig. Aber der Ton macht die Musik. Sollte er nochmal ne blöde haben werde ich ihm das so sagen. Denn irgendwann ist auch mal gut, und die Wand kommt auch nimmer weg. Tja, offensichtlich sind die Beteiligten von der Gemeinde und die beiden Architekten die mich beraten haben anderer Meinung. Ganz ehrlich, ich trau keinem Experten mehr übern weg. Es wäre auch anders gegangen... |
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Nadann ist doch eh alles OK. Naja, das was rechtens ist, muss gemacht werden. Solang der Dachüberstand nicht weg ist, hat er seinen Krempel auf deinem Grund zu entfernen. Und selbst wenn der weg ist, würd ich sowas nicht zulassen. Ich würd ihm auch sagen, dass der 10cm überstand der Hütte ein absolutes No-Go ist. Sowas geht einfach garnicht. Aber im Sinne der guten Nachbarschaft könnte man eventuell ein Auge zudrücken, wenn denn sonst alles zu Deiner Zufriedenheit ist. Wenn nicht, dann muss das Ding weg, und das will er doch bestimmt nicht (Kosten, Streitereien, Blablubb) |
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Magst du vielleicht den Streifen bepflanzen, mach mit 20cm Abstand eine Rangkonstrzktion und lass es bewachsen, dann schaut dass ganze Stimmig und gewollt aus. Es sagt sich vielleicht leicht. Aber ärger dich nicht, bringt nichts, ich würde ihn leben lassen und den Streifen optisch gestalten. Es gibt so viel wichtigeres im Leben. LG |
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Wir hatten eine ähnliche Situation, und sind auch 40cm rein, damit wir uns das Zerstören des Nachbars Garten ersparen. Wir haben dann auch eine fertige Betonwand reinheben lassen die innen nur mit Ortbeton aufgefüllt wird. Weil 40cm ist für eine Schalung eher mühsam zu arbeiten. Wir durften 15m hier in OÖ verbauen und die Mauer ist 14,95m. Vielleicht 5m vom Garten des Nachbarn sind jetzt unverbaut. Natürlich war der Nachbar nicht begeistert, aber so ist das Leben. Auf den 40cm werden wir mal später Efeu odgl pflanzen, damit die graue Wand irgendwann eine gründe Wand wird. |
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Will der Nachbar ja nicht.... Ja das war auch ein kriterium. Mit der Schalung ging es eigentlich ganz gut. Aber Auf der GG hätten wir Nachbars Garten mit ausgehoben wegen dem Fundament welches dann wiederum paar cm. in seinen Garten geragt hätte. Sich nachher aufregen obwohl man alle Pläne unterschrieben hat, das ist es was ich nicht verstehe. Danke, da hast du Recht und deswegen werde ich es jetzt mal so lassen wie es ist und mich um wichtigeres kümmern. Das wurde erledigt. Leider brauchte es dazu eine etwas leicht schärfere Tonart. Ich finds einfach nur schade dass sich jeder immer nur selbst der nächste ist... Anders wärs auf dieser Welt wesentlich ruhiger und angenehmer. |
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Es ist richtig und wichtig, dass man um gute Nachbarschaft bemüht ist. Diese Bemühungen dürfen aber nicht einseitig sein. Ihr habt nach Gesetz gehandelt, ob es dem Nachbarn gefällt oder nicht ist unwichtig. Wenn du die Wand bewachsen lassen möchtest, dann tu es, es ist deine Wand. Was kommt als nächstes? Darf er eure Fassadenfarbe entscheiden? Darf er entscheiden wie hoch euer Gras wächst? Ganz ehrlich, es gibt Grenzen und die würde ich im höflich aber bestimmt aufzeigen. Und wenn er danach nichts mit dir zu tun haben möchte, na dann sei froh. Wer will schon mit solchen Typen ein Bier trinken? Ich nicht!
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Ich verstehe ehrlich gesagt deine Herangehensweise nicht so recht. Auf deinem Grundstück kannst du machen, was du willst...da hat der Nachbar kein Mitspracherecht (ausser Subjektiv-öffentliche Rechte, wie zb. Standsicherheit, Immissionen usw.) D.h. du brauchst ihn dazu auch nicht befragen und seine Meinung dazu einholen. Gleiches gilt natürlich auch für dich. Und da ist es dann auch nicht zulässig, dass dein Fundament ein paar cm auf das Nachbargrundstück rüberragt. Ich würde das klar regeln...jeder nutzt sein Grundstück...ansonsten hast irgendwann die Diskussion von Ersitzung usw. Ich hab den Eindruck, dass da schon einiges an Emotionen drinnen ist. Ich würd das klipp und klar und ohne Emotionen kommunizieren...machmal ist den Nachbarn nicht bewußt, dass sie kaum Rechte haben und noch weniger Mitspracherecht. |
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Ich verstehe dich vollkommen - ich bin auch ein Typ, der gerne in einem harmonischen Miteinander lebt und Streitigkeiten hasst. Dennoch muss man sich manchmal das Recht herausnehmen, für sein Recht zu kämpfen. Lass dir nicht die Butter vom Brot nehmen 😉 |
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Ich denke jeder Fall ist individuell daher schließe ich das Thema jetzt für mich ab. Bezüglich "Ersitzung". Dachte das hat man erst kürzlich abgeschafft dass sowas möglich ist? Frage mich sowieso wie sowas überhaupt im 21 Jhdt. noch möglich ist. Zur Sicherheit werde ich ein Schriftstück aufsetzen dass er akzeptiert binnen 14 Tagen sein Zeug zu räumen wenn ich das verlange. Sollte ihn das Schriftstück aufregen, darf er dann gleich räumen. Danke für euren Input |
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Schau nach ob dein Grundstück im Grenzkataster eingetragen ist, dann gibt es keine Ersitzung, du brauchst kein Schriftstück aufsetzen, und die Lage wird emotional nicht noch komplizierter. Du schreibst ja selbst, es wurde vorher alles abgeklärt und es ist alles in Ordnung. Ja, es hätte Optimierungspotential gegeben, aber jetzt ist es so wie es ist, schließ das gedanklich ab und spar dir die Nerven. Sogar mit den besten Nachbarn gibt es hin und wieder Interessenskonflikte, das liegt einfach in der Natur der Sache. Ich kann zB. ganz gut Pläne lesen, aber wie eine Wand an der Stelle auf mich wirkt könnte ich mir nur sehr schwer vorstellen. Das geht dem Nachbarn vielleicht ähnlich, und du weißt ja, man soll keinen bösen Willen unterstellen wenn Unvermögen ausreicht ![]() |
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Definitiv Genau das war auch mein Gedanke. Nicht noch mehr Öl ins Feuer gießen wenn es eh nichts an der Situation ändert. Ja, da hast du schon recht. Allerdings war davor auch schon eine Wand vorhanden, allerdings 1 Meter niedriger. Zu unsrem Glück muss ich halt auch sagen, wenn er das hinterfragt hätte, dann wäre es wohl nur ein Einzelcarport geworden. Das ist alles OK. Aber, im Nachhinein wenns nichts mehr änderbar ist, immer wieder drauf hinweisen wie scheiße die Wand ist, zeugt auch nicht gerade von Anstand. Danke für Deinen Kommentar, du triffst es auf den Punkt. Ich lass es jetzt gut sein und schließe auch damit ab. Es ist alles rechtlich OK, das ist das wichtigste. |
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Ich versteh das nicht ganz. Warum soll es den ein Einzelacarport werden, nur weil es ihm nicht gefällt? Es gibt eine Bauordnung, die zählt. Es ist völlig Irrelevant was der Nachbar dazu sagt. Er hat Parteienstellung und kann darauf achten dass die Bauordnung eingehalten wird, mehr aber schon nicht. Ob er dem Projekt zustimmt oder nicht, interessiert eigentlich niemanden solange es der Bauordnung entspircht. Oft glaubt man der Nachbar hat soviel "mitzuentscheiden", dem ist halt aber nicht so. Es gilt alleinig die Bauordnung! |
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Weil ich die Abstandnachsicht von ihm benötigt habe. Hätte er nicht zugestimmt, wäre min. 2 Meter Abstand notwendig gewesen. Dann wäre sich nur ein Carport und daneben ein Parkplatz ausgegangen. Was er sicher so auch nicht gewollt hätte...Aber dann hätte er auch nix mehr mitzureden gehabt. |
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