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Bauklasse1 - Bauklasse 1 ist grundsätzlich kein Problem. Wir ham auch EG + ausgebautes DG und sind noch in BK1.
Allerdings mußt Du den Keller ganz eingraben. Was meinst Du mit Energiehaus? - Niedrigenergiehaus vielleicht? |
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Bauklasse 1 - Danke für die Antwort.
Ja Niedrigenergiehaus habe ich gemeint. Auf einen aus der Erde herausragenden Keller müsste ich also verzichten? Mir ist die Formel zu berechnung der Gebäudehöhe nicht ganz klar: Fassadenfläche / Länge Was genau zählt zur Fassenfläche (auch Keller) und Länge von wo aus gemessen? |
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BK1 - Guten Morgen!
Ich fürcht ihr werdets verzichten müssen, wenn ihr ein EG + ausgeb. DG wollt und keine Pygmäenfamilie seid......... Bin auch net ganz sicher ich glaub die ganze Sichtbare Fläche und von Kante zu Lante gemessen, aber frag sicherheitshalber bei der Gemeinde nach. lg, Kraweuschuasta |
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Beispiel mögliche Höhen BK 1 - Sie können ca.15-20cm mit dem EG-Fok über das Terrain gehen
und erhalten dann ein Kniestockmauerwerk im DG mit einer Höhe von ca. 150cm. Daher keine im Energieausweis einzubeziehenden Geschoßreduktionsflächen.Die Gebäudehöhe in Niederösterreich bezieht sich grundsätzlich auf die Traufenseiten.Gebäudehöhe=Höhe von Terrain bis Höhe des Durchdringungspunktes der lotrecht verlängerten Aussenseite der Aussenwand durch die Dachhaut(Dach max 45 Grad).Am besten sie rufen mich an: 0699/15 25 35 45 |