Hallo! Ich hätte eine Frage bezüglich Kanalgebühren. Wir haben unseren 1. Erlagschein von der Gemeinde bekommen und die haben für´s EG 175 qm und für´s DG 140 qm berechnet. Wir haben aber zusammen um 80 qm weniger Wohnfläche als von der Gemeinde berechnet. Es steht in einem Absatz das der Keller und ev. Nebengebäude (Garage) nicht miteingerechnet werden. Ein Bekannter meint das der halbe Keller schon miteingerechnet wird. Wo kann man sich diesbezüglich informieren (ausser auf meiner Gemeinde)??? lg
Kanalgebühren - Die Höhe der Kanalgebühren ist durch Landesgesetz geregelt.
Die Gesetze können unter www.ris.bka.at (Suchwort Kanal) beim jeweiligen Bundesland gesucht werden. In Ktn. heißt's z.B. "Kärntner Gemeindekanalisationsgesetz".
Bei uns (NÖ)Bei uns z.B. (NÖ) wir die Bruttogeschossfläche gerechnet (also inkl. Außenmauern).
D.h. ich "darf" für die schön dick außen angebrachte Wärmedämmung fleißig Kanalgebühr zahlen, Anschlußgebühr wurde natürlich dafür auch nach dem selben Schlüssel fällig Pervers oder?
Jetzt hab ich´s - Also, ich hab mich jetzt informiert. Bei unserer Gemeinde (NÖ) wird´s so gerechnet: EG-Fläche (inkl. Aussenmauer + Wärmedämmung) minus Stiegen. Im OG (genauso) minus Stiegen und minus ev. Lufträume. Find ich voll schwachsinnig dieses System aber bitte, das sind die Gesetze in Österreich...
NÖ ist nicht gleich NÖ - bei meiner Gemeinde wird der Schlüssel aus der bebauten Fläche + Anzahl Stockwerke + Prozentsatz von der unbebauten Fläche als Berechnung herangezogen. Was ich weiss, ist eine Terasse auch eine bebaute Fläche!!! Macht wohl jede Gemeinde wie sie will.
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