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1 oder 2polig - Du meinst aber nicht LS 1+N oder doch? Die mehrpoligen LS sind für Geräte mit mehr als 3 Adern also nicht L1 + N + PE sondern L1 + L2 + N + PE (gibt was ich weiss bis 3 polige) so einen hab ich bei meiner Wärmepumpe dran. LG Gerhard |
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Vorteil - Du meinst warscheinlich einen LS mit abschaltbaren Nulleiter.
Bei diesem Typ von LS wird im Kurzschluss- oder Überlast-Fall der Nulleiter des betreffenden Stromkreises auch vom übrigen Netz getrennt. Der grosse Vorteil darin liegt, dass bei einem Nulleiter-Erdschluss (dadurch FI-Schalterfall) der fehlerhafte Stromkreis durch Abschalten der Sicherungen leicht aussfindig gemacht werden kann. Bei nur 1-poligen LS (alle Neutralleiter der einzelnen Stromkreise werden auf eine Nulleiterschiene aufgeführt, muss man im Fehlerfall den zugehörigen Neutralleiter von der N-Schiene abklemmen. Ich habe bei meiner E-Installation eine echte 2-polige Absicherung der Stromkreise gemacht (Aussen- und Nulleiter werden durch je einen eipoligen LS abgesichert). Das hat den Vorteil, dass bei einem L-N-Kurzschluss oder Überlastung des Stromkreises 2 Schutzeinrichtungen in Serie ansprechen. LG Peter |
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@Kleinermuk - Das mit dem Nullleiter-Erdleiter-Schluss klingt sehr plausible. Habe schon viele sogenannte Profis gefragt, aber praktisch keiner hatte dazu eine Erklärung parat.
Danke. lg, Klaus |
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@ kleinermuk - Deine erklärung ist gut. beim "fehlerstromsuchen" ist das ein grosser vorteil wenn der nulleiter abschaltbar ist. in der schweiz ist das sogar vorschrift dass der nulleiter abschaltbar sein muss!
Was du bei deiner installation gemacht hast ist allerdings heiss und verboten! warum? es kann sein dass jemand die sicherung herausnimmt um arbeiten an der installation durchzuführen (z.B. eine lampe aufhängen) wenn er das nicht weiss und nur den nulleiterautomaten herausnimmt, ist die gefährliche phase noch am gerät und sogar noch über rückspannungen, spannung auf dem abgeschalteten nulleiter. ich denke du hast 2-polige sicherungsautomaten (mit verbindungssteg) genommen. es kann bei denen durch fehlerhafte geräte genauso passieren dass bei kurzschlüssen der nulleiter abschaltet aber die phase nicht. |
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@heinzi -
Meine Elektroinstallation wurde vom zuständigen EVU ohne Einwände abgenommen und kann somit nicht verboten sein. Natürlich sind die Verbindungsstege angebracht. Wenn man Arbeiten an einer Elektroinstallation dürchführt, und dazu zählt auch das Aufhängen einer Lampe, so genügt es nicht, den zugehörigen Leitungsschutzschalter abzuschalten und dann an Werk zu gehen (leider wird das oft so gemacht). Man muss mittels Prüflampe auch sicherstellen, dass der betroffene Stromkreis auch wirklich spannungsfrei ist!!. Ausserdem muss man entsprechende Vorkehrungen treffen, die das Einschalten der Sicherung während der Arbeit verhindert. Es ist auch nicht verboten bei einem Vierleiternetz, 3 einpolige LS zu verwenden (wurde vor 8 Monaten bei meinem Bruder vom EVU höchstpersönlich eingebaut). Dann besteht die Möglichkeit, dass im Fehlerfall nur ein Aussenleiter abgeschalten wird. Es kann schon sein, dass es unterschiedliche Vorschriften in den jeweiligen Bundesländern gibt. Daher sollte man sich im Zweifesfall immer an das zuständige EVU um Auskunft wenden. LG Peter Posch |
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jodeswegen heisst auch so eine regel von den 5:
ALLPOLIG UND ALLSEITIG abschalten! u.a. eben wegen der Rückspannungen! |