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Zuerst wird die Finanzierung mit der Bank ausverhandelt, dann der Kauf über einen Notar abgewickelt und im Regelfall zeitgleich die Hypothek mit den neuen Eigentümern im Grundbuch eingetragen. Eine Treuhandvereinbarung regelt den Eigentumsübergang Zug um Zug - der Notar fordert bei der Bank das Geld an, diese überweist auf das Treuhandkonto. Zeitgleich mit der Eintragung ins Grundbuch, wird der Kaufpreis vom Notar an die Verkäufer ausgezahlt. |
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vorab: die Grunderwerbsteuer beträgt 3,5% (außer der Verkäufer ist ein naher Angehöriger, dann sind es nur 2%) und die Eintragung des Eigentumsrechtes ins Grundbuch beträgt 1,1%. Bemessungsgrundlage ist der Kaufpreis. Ich gehe im konkreten Fall davon aus, dass der Notar gleichzeitig Kaufvertragserrichter und Treuhänder ist. Aus folgendem Grund ist das für die finanzierende Bank wichtig: die Bank schickt an den Notar den Treuhandauftrag. In diesem wird festgehalten, dass die Bank die finanzierten Geldmittel auf die vom Notar eingerichteten Treuhandkonten (i.d.R. ein Konto für die Gebühren und Steuern und eines für den Kaufpreis) überweist und der Notar im Gegenzug dafür sorgt, dass a) der Verkäufer den Kaufpreis erhält und b) die Gebühren und Steuern überweist und c) du als Eigentümer (im B-Blatt) des Grundbuches eingetragen wirst und d) die Bank mit ihrem hypothekarischen Pfandrecht im Lastenblatt (C-Blatt) eingetragen wird. Diesen Treuhandauftrag unterschreibt der Notar und schickt ihn wieder an die Bank zurück. Nachdem die Bank das Treuhandschreiben wieder zurückerhalten und die durch dich beglaubigt unterfertigte Pfandbestellungsurkunde im Original vorliegen hat, ist sie in der Lage auf die Treuhandkonten zu überweisen. Betreffend Beglaubigung kannst du by the way Kosten sparen, in dem dir der Notar für die Beglaubigung der Aufsandungserklärung (Kaufvertrag) und die Beglaubigung der Pfandbestellungsurkunde nicht zwei mal die "volle Latte" verrechnet, sondern dir diesbezüglich eventuell preislich entgegenkommt. |
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Ganz einfach, kurz und prägnant erklärt: 1. Eintragung: 1,1% vom Kaufpreis. Damit wird (dein) Eigentum im Grundbuch verbrieft, und das lässt sich der Finanzminister zahlen. 2. Eintragung: 1,2% vom Finanzierungsbetrag für die Höchstbetragshypothek (meistens). Damit wird die Hypothek der Bank (für die Finanzierung eine Sicherstellung, daher kommt auch der Begriff Hypothekardarlehen) im Grundbuch einverleibt. Du kannst somit ohne Zustimmung der Bank nicht verkaufen. Die Gebühr geht wieder an das Finanzamt. Der Notar kann das Zug um Zug abwickeln und so (mitunter wesentlich) zur Beschleunigung beitragen. |
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Hallo Samu, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Ablauf - Eintrag Hypothek und Kauf in Grundbuch |
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