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Hast du einen m² Preis in deinem Angebot? Wenn ja, dann nur die m² bezahlen die gemacht wurden. Meine Flächen werden immer (Dach, Wand, Fassade .....) zu hoch abgerechnet, das ist in der Branche leider üblich. Bezahlt habe ich das aber nie. |
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Bei uns gab es auch ein Angebot, dass etwas über der m2 Anzahl war, allerdings nur 10% da der Chef meinte, dass man das mit dem Material zu Beginn schwer schätzen kann und es deshalb einen "üblichen" Aufschlag von 10% gab. Kann daher nur bestätigen, dass das in der Branche üblich zu sein scheint. Wir hatten uns dann aber auf einen Fixpreis geeinigt, der dann mit etwa 5% mehr Fläche war. An deiner Stelle würde ich das nicht bezahlen und darauf aufmerksam machen, dass das Nachtragsangebot nicht eingetroffen ist. Blöd nur, dass ihr der Firma den Auftrag erteilt habt, ohne das korrigierte Angebot erhalten zu haben. Ich würde hier aber dennoch auf ein Entgegenkommen der Firma bestehen. 30% mehr ist doch eine Menge... |
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Ich habe mich auf die Fläche lt. Einreichplan geeinigt. Jedoch hat es mich intressiert, wie es hier anderen geht. |
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wurde nur die Decke alleine gemacht? wenn ja, dann darf er sogar laut ÖNORM mehr Fläche abrechnen. mfg |
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Mit welcher Begründung darf diese dann abgerechnet werden? Da kann man sich dann auf Angebote nicht mehr verlassen. |
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Nach welcher ÖNorm ? In der ÖNORM B 2204:2019-11 habe ich diesebezüglich nichts gefunden, außer das 0,5 m² durchzurechnen sind. |
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Wenn Einheitspreisvertrag (200m2 Putz EP 12€) dann wird nach den tatsächlich Erbrachten Leistungen abgerechnet. Wenn Pauschalangebot, dann noch den vereinbarten Pauschalangebot. Gibt es einen Einheitspreisvertrag und es wurde nirgends vermerkt eine Pauschale einfach die Rechnung korrigieren und die tatsächlich erbrachte Leistung bezahlen. die geltende ÖNORM hierfür ist die B2110 |