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Abrechnung Decke spachteln / Aufmaß [OÖ]

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  •  Everest
  •   Bronze-Award
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
6.9. - 11.9.2020
7 Antworten | 5 Autoren 7
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Hallo! 
Ich habe in meinem neubau die Ortbetondecke spachteln lassen. Dem Auftrag liegt ein Angebot zugrunde. Jedoch war im Angebot ein Fehler vorhanden. Die Fläche war um ca. 30 % größer als die tatsächliche Fläche. Bei der Vorortbesichtung wurde darüber gesprochen und ein Nachtragsangebot versprochen. Dieses Nachtragsangebot wurde nie übermittelt. 

Das anbietende Unternehmen hat den Auftrag erhalten. Nach Abschluss der Arbeiten wurden die ursprünglich angebotene, aber ca. 30 % zu große Fläche abgerechnet. Die Begründung war, dass mehr Material benötigt wurde und dieses in der zustätzlichen Flächen (30 %) eingerechnet ist. Das Unternehmen hat gemeint, das dies in der Branche so üblich sei.

Was sagt in diesem Fall die Önorm (Flächenberechnung)? Meiner Ansicht nach, müsste dann der m2 enstprechend höher sein. Im Nachhinein wäre somit die Spachetelung teurer gewesen, als die Decke gleich zu verputzen.

Besten Dank!

  •  berhan
  •   Gold-Award
6.9.2020  (#1)
Hast du einen m² Preis in deinem Angebot? Wenn ja, dann nur die m² bezahlen die gemacht wurden.

Meine Flächen werden immer (Dach, Wand, Fassade .....) zu hoch  abgerechnet, das ist in der Branche leider üblich. Bezahlt habe ich das aber nie.

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  •  csblack
  •   Silber-Award
6.9.2020  (#2)
Bei uns gab es auch ein Angebot, dass etwas über der m2 Anzahl war, allerdings nur 10% da der Chef meinte, dass man das mit dem Material zu Beginn schwer schätzen kann und es deshalb einen "üblichen" Aufschlag von 10% gab. Kann daher nur bestätigen, dass das in der Branche üblich zu sein scheint.

Wir hatten uns dann aber auf einen Fixpreis geeinigt, der dann mit etwa 5% mehr Fläche war.

An deiner Stelle würde ich das nicht bezahlen und darauf aufmerksam machen, dass das Nachtragsangebot nicht eingetroffen ist. Blöd nur, dass ihr der Firma den Auftrag erteilt habt, ohne das korrigierte Angebot erhalten zu haben. Ich würde hier aber dennoch auf ein Entgegenkommen der Firma bestehen. 30% mehr ist doch eine Menge...

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  •  Everest
  •   Bronze-Award
6.9.2020  (#3)
Ich habe mich auf die Fläche lt. Einreichplan geeinigt.
Jedoch hat es mich intressiert, wie es hier anderen geht.

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  •  flomax
  •   Gold-Award
6.9.2020  (#4)
wurde nur die Decke alleine gemacht? wenn ja, dann darf er sogar laut ÖNORM mehr Fläche abrechnen. mfg

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  •  Everest
  •   Bronze-Award
6.9.2020  (#5)
Mit welcher Begründung darf diese dann abgerechnet werden? 
Da kann man sich dann auf Angebote nicht mehr verlassen. 

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  •  berhan
  •   Gold-Award
6.9.2020  (#6)


zitat..
flomax schrieb: wurde nur die Decke alleine gemacht? wenn ja, dann darf er sogar laut ÖNORM mehr Fläche abrechnen. mfg

Nach welcher ÖNorm ? In der ÖNORM B 2204:2019-11 habe ich diesebezüglich nichts gefunden, außer das 0,5 m² durchzurechnen sind.

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  •  Schagerl2112
11.9.2020  (#7)
Wenn  Einheitspreisvertrag  (200m2 Putz EP 12€) dann wird nach den tatsächlich Erbrachten Leistungen abgerechnet.

Wenn  Pauschalangebot, dann noch den vereinbarten Pauschalangebot.

Gibt es einen Einheitspreisvertrag und es wurde nirgends vermerkt eine Pauschale 
einfach die Rechnung korrigieren und die tatsächlich erbrachte Leistung bezahlen.

die geltende ÖNORM hierfür ist die B2110

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