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Ich würde empfehlen einfach das Bauamt fragen. Kellerfenster sehe ich gar kein Problem und würde ich einfach machen, es sei den es ist Straßenseitig und damit ein gestalterisches Element. Generell sind Änderungen dann heikel wenn sie Anrainer betreffen also z.B. das Carport wenn es an der Nachbargrenze steht. Wir haben z.b. eine Teilunterkellerung eingreicht aber dann doch ganz unterkellert. Mir hat das Bauamt natürlich infofiziell gesagt. Es betrifft keine Nachbarn wir sollen am Schluß zur Fertigstellungsainzeige einfach einen Auswechslungsplan übergeben dann passt das schon. |
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