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Wie schaut das beim 1:1 Sonnenstrom der EVN aus. Kostet der 1:1 Strom wirklich nichts oder muss man Netzentgeld und Steuer zahlen. Bsp. Optima Garant Natur 21,02 netto 25,224 inkl. USt 6,1548 Netzentgeld plus 1,8 Steuer somit Total 33,1788 Cent pro KWh Kostet nun Strom im gleichen Monate mit der PV nichts oder doch Netzentgeld und Steuern und somit 12 Cent pro KWh? Darüber hinaus bekommt man ja in diesem Fall 21,02 Cent da ja bei der EVN Marktpreis Vergütung mit dem Nettobezugspreis gedeckelt ist. Aber wie ist es mit 1:1 aus, auch nur die 21,02 oder zumindest auch kein Netzentgeld. Denn wenn nur 21,02 würde es ja nur einen Vorteil geben wenn der Marktpreis unter die 21,02 sinken würde. Danke für die Infos und eure Erfahrungen. Bin eben auch am überlegen ob EVN 1:1 mit dem Garant Tarif oder Ömag mit Marktpreis. |
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www.spottyenergie.at Habe ich mir gerade angesehen Service Feevon 1.79 Cent/kWh Grundgebühr5.76 €/Monat Gibt es bei der Ömag auch solche Gebühren Oder bekommt man da wirklich den gesamten Marktpreis vergütet? Wie ist das denn wirklich mit der Steuerpflichtig auf Einspeisevergütung? Kann das jemand beantworten? Danke für die Infos |
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bin in der selben situation.. vorteil evn sonnenstrom: du bist nicht gebunden und kannst jeder zeit kündigen (außer 14 tägige kündigungsfrist gibt es) wenn du für den strom bei der evn zB 20cent pro kwh ohne netzgebühren bezahlst.. bekommst du das auch für das kwh einspeisstrom. vergütet wird mit diesem preis soviel wie du beziehst.. ab dem zeitpunkt wo du mehr einspeist als beziehst, bekommst du den marktpreis, wenn dieser niedrieger als bezugspreis ist.. also zurzeit ist marktpreis höher, deswegen würdest du weiter die 20cent(bezug) bekommen.. ich werde jetzt mal den sonnenstrom beantragen, da ich diesen sicher schneller als ömag bekomme.. und dann gleich wechseln.. |
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wieder was gelernt.. beispiel evn: Energiepreis excl. Energiepries inkl. + Netzentgeld inkl. + Abgaben inkl. = GESAMT inkl. 10 cent / kwh 12cent /kwh 5cent/kwh 3cent/kwh 20cent/kwh somit zahkst du bei der evn pro verbrauchten kwh 20cent inkl. mwst. (grundgebühr pro monat kommt noch dazu) fürs eingespeiste kwh bekommst du von der evn 10cent rückvergütet... also das wird dir gutgeschrieben.. rückvergütet wird der preis ohne mwst. dafür zahlst du keine netzentgeld oder abgaben. das wird monatlich berechnet. wenn du jetzt 500 kwh im monat benötigst, bekommst du fürs einspeisen für 500kwh diese 10cent.. alles darüber marktpreis (achtung, nur wenn marktpreis geringer)... zuerzeit ist marktpreis höher, deswegen würdest alles mit die 10 cent vergütet bekommen... |
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Um sicher zu gehen, dass ich es richtig verstanden habe. Wenn ich in einem Monat 1400kWh produziere 500kwh direkt Verbrauch 900kwh einspeise aber auch 500kwh beziehe Zahle ich für die 500 nur je 2Cent Steuer Nicht jedoch 5 Cent Netzentgeld und nicht 3 Cent Steuer des Netzentgeld? Die übrigen 400kwh bekomme ich mit 10 Cent vergütet Alles richtig verstanden? Wenn die 500kwh zu 2cent stimmen wäre es fast zu schön um wahr zu sein. Die 10cent Vergütung der 400kwh, müssen noch versteuert werden? Danke für die Info, der Wissenden |
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Du zahlst für den Bezug immer alle Steuern Netzentgelte und Abgaben! Die Einspeisung ist grundsätzlich auch Steuerpflichtig, es gibt aber einen Veranlagungsfreibetrag von 730 EUR pro Jahr. |
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du bezahlst für jedes verbrauchte kwh 20cent.. bekommen tust aber nur 10cent |
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Ganz normale EK Steuer? Wenn ja, was man hier so liest, haben das viele bei ihren Wirtschaftlichkeitsrechnungen vergessen. |
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Grundsätzlich ja, aber wenn man (noch) nicht einkommensteuerpflichtig ist hat man ja den Veranlagungsfreibetrag von 730 EUR und wenn die Anlage 2 Personen (zB Ehepaar) gehört, werden auch die Erträge geteilt. |
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wenn ich im Jahr 1400 Euro Gewinn mit der PV erziele, bin ich ja über den 730Eur Freibetrag. Zahl ich dann für die gesamten 1400Euro meine Einkommensteuer, oder nur für 1400-730=670 Euro? |
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670,- |
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Das ist falsch, es gibt eine Einschleifregelung "Sind im Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten, ist von den anderen (dh. nicht lohnsteuerpflichtigen) Einkünften ein Veranlagungsfreibetrag bis zu 730,00 € abzuziehen. Dieser Freibetrag vermindert sich um jenen Betrag, um den die anderen Einkünfte 730,00 € übersteigen, und beträgt bei 1.460,00 € Null." |
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ich tu mir schwer mit dem Satz^^ Also bei 1400 Gewinn, würde ich volle EK auf die ganzen 1400 Euro zahlen? |
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Ich komm auf folgendes: 1400 - (730 - (1400 - 730)) = 1340 auf die volle ESt. fällig sind |
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Es gibt dazu einen eigenen Thread. Was hier kursiert ist gefährliches, nichtmal, Halbwissen. |
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Ich nehme an die meinst diesen hier: https://www.energiesparhaus.at/forum-versteuern-der-pv-anlage-afa-etc/66664 Der ist aber thematisch etwas weiter gefasst und vermutlich hat nicht jeder Lust sich dort 10 Seiten durchzulesen. Damit meinst du vermutlich (auch) mich. Wenn du meine Ausführungen zur Veranlagungsgrenze als "gefährliches, nichtmal, Halbwissen." wäre es nett konkreter zu beschreiben was nicht korrekt ist, bzw festzuhalten dass du das nicht meinst. |
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Nein, damit meinte ich nicht dich. Aber das Thema ist etwas komplexer. Insbesondere wurde hier noch nicht über Afa etc. Gesprochen daher macht es durch aus Sinn den parallel Thread zu lesen. Dort wurde alles ausführlich beantwortet. |
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ich hätte das probiert, steig aber ehrlich gesagt aus (es werden verschiedene Varianten diskutiert, und ich komm da teils nicht mehr mit). Es wäre einfach toll, wenn man die steuerechtliche Lage für Privatpersonen beschreibt. Das mit der Einschleifregelung konnte ich mir mittlerweile selbst beantworten. wäre bei meinem Beispiel (1400-730) *2 = 1340 steuerpflichtiger Betrag (anstatt 1400) |
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So einfach ist es eben nicht. Es hat seinen Grund warum das seitenlang diskutiert wurde. |
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ich denke dass man die Eckpfeiler für Privatpersonen, welche nicht auf Kleinunternehmer Regelung verzichten wollen, sehr woll auf 1-2 Beiträge zusammen fassen kann. Im ausführlichen Thread werden ja diverse Alternativen besprochen, welche die Masse nicht in Betracht ziehen wird. Aber vielleicht bin ich da auch einfach blauäugig. |
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Danke für die Klarstellung! Ich bin der Meinung, dass die überwiegende Anzahl der privaten Betreiber nur nichtselbständige Einkünfte hat und unter 730 EUR bleibt, damit ist die Sache schnell geklärt, Fragen über AfA, Vorsteuerabzug und ähnliche Themen sind dann unnötig und verwirren nur. Wer über über 730 EUR aber unter 1460 liegt, für den kommt eventuell eine Teilung mit dem Lebensparter 50/50 in Frage, damit wird ein weiterer Teil der Fälle abzuhandeln sein. Wer dann noch übrig bleibt, dem würde ich den anderen Thread empfehlen. |
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