« Baurecht  |

Anzahlung unüblich?

Teilen: facebook    whatsapp    email
Zusammenfassung anzeigen (Beta)
  •  Guinness
18.10. - 3.12.2006
12 Antworten 12
12
Hallo!

Wir möchten ein schlüsselfertiges Haus bauen lassen und haben uns auch schon für eine Baufirma entschieden. Allerdings haben die erwähnt, dass sie eine Anzahlung vor Baubeginn verlangen. Jetzt habe ich von mehreren Seiten gehört, dass das absolut unüblich ist und eine Bankgarantie ausreichen muss. Stimmt das? Kann das jede Firma regeln wie sie möchte und wie wahrscheinlich ist es, dass ich die umstimmen kann?

Das Geld ist vorhanden, aber ich gebe es ungern aus der Hand bzw. vom Konto, solange noch keine Leistung da ist... die Baufirma hat übrigens im Allgemeinen einen guten Ruf, soviel ich mitbekommen habe - trotzdem möchte ich zuerst Resultate sehen!

Danke schon mal emoji

Grüsse
Melanie

  •  Liz25
18.10.2006  (#1)
bei kleinen Firmen üblich - Wir haben unser Haus über eine Zimmerei bauen lassen und da war eine Anzahlung bei Auftragsvergabe fällig. Ab diesem Zeitpunkt hatten wir jedoch das Recht, jederzeit zu den Produktionshallen zu kommen und unser Haus wachsen zu sehen. Bei kleineren, nicht so finanzstarken Firmen ist eine Anzahlung durchaus üblich, weil sie ja auch Material einkaufen und dieses bezahlen müssen. Aber die Anzahlung sollte den Materialwert nicht übersteigen, denn Arbeit wird erst bezahlt, wenn sie erbracht wurde.

1
  • ▾ Anzeige
    Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des Amazon-Partnerprogramms, das zur Bereitstellung eines Mediums für Webseiten konzipiert wurde, mittels dessen durch die Platzierung von Partner-Links zu Amazon.de Entgelte verdient werden können.
Hallo Guinness,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Anzahlung unüblich?

  •  baumasta007
19.10.2006  (#2)
Anzahlung - Das ist eigentlich egal, weil eine Bankgarantie auf erste Anforderung und ohne Begründung von der Bank an die Baufirma ausbezahlt wird. Auch bei einer Pleite.

1
  •  goldi78
20.10.2006  (#3)
Garantie - Wenn der Garantiebegünstigte die in der Garantie festgehaltenen Bedingungen der Inanspruchnahme erfüllt, ist die Bank zur Auszahlung des Garantiebetrages verpflichtet.

also ganz so ist es auch nicht hr. baumasta007

1


  •  baumasta007
20.10.2006  (#4)
@goldi - Du meinst also, die Bank schaut zuerst, ob der Keller schon steht, oder ob die Baufirma wohl noch solvent ist. Na dann, viel Glück

1
  •  chris
20.10.2006  (#5)
bei meiner Bank@Guinness: ev. ist die Firma ja bereit Dir im Gegenzug eine Bankgarantie über die Anzahlung zu geben?
@Baumasta: bei meiner Bank ist kein Cent Richtung Baufirma geflossen ohne dass die Bank bei mir rückgefragt hat ob die Forderung so OK ist. Und das würde ich von jeder Bank mit ordentlicher Betreuung erwarten, denn auch der seriösesten Baufirma können Fehler bei der Abrechnung der einzelnen Baustufen passieren!

1
  •  stephan79
20.10.2006  (#6)
.. - nicht unüblich ,ich hatte 4 angebote davon waren 3 mit anzahlung in verschiedenen höhen.lgstevie

1
  •  baumasta007
23.10.2006  (#7)
@chris - Das ist ja nett, dass sie dich fragen, aber der Sinn einer Bankgarantie ist, dass die Bank auch dann zahlt wenn du nicht zahlen willst bzw kannst.

1
  •  Margfrie
23.10.2006  (#8)
@baumasta007 - Na ganz so ist es nicht, denn sonst könnte ich das Geld ja gleich der Baufirma geben.
Der Sinn einer Bankgarantie ist, daß die Baufirma das Geld erst nach der erbrachten Leistung erhält. Wenn diese Leistung ordnungsgemäß erbracht wurde, dann muß die Bank zahlen. Bei Streitigkeiten wird ein Sachverständiger hinzugezogen der dann darüber befindet ob die Bank zahlen soll oder nicht.
Im Regelfall fragt die Bank beim Kunden nach und dieser gibt dann ( wenn alles passt ) die Zahlung frei.

1
  •  Liz25
24.10.2006  (#9)
Nicht ganz...Bankgarantie heißt: "zuerst zahlen, dann streiten". Sprich, die Bank muss jedenfalls zahlen (außer es kann nachgewiesen werden, dass das Bauunternehmen vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht berechtigt Leistungen verrechnet). Wenn gezahlt wurde, dann kann der Kunde bzw. dei Bank zu streiten beginnen. Im Regelfall wird dies der Kunde tun müssen, denn die Bank verlangt ja von ihm das Geld zurück. Jetzt liegt es am Kunden, zu beweisen, dass die Leistung nicht entsprechend erbracht wurde.

1
  •  Margfrie
24.10.2006  (#10)
Bankgarantie Beispiel - Die Textierung einer Bankgarantie als Beispiel:

Die Bezahlung erfolgt unwiderruflich
a.)gemäß dem Auftrag zugrundeliegendem Zahlungsplan und gegen Vorlage einer Abnahmeniederschrift unterfertigt von Herrn ...oder Frau...
oder
b.)bei Vorlage einer Bestätigung eines von ... beauftragten Sachverständigen über die ordnungsgemäße Ausführung des Leistungsumfangs gemäß Auftragsbestätigung

d.h. die Zahlung erfolgt nur dann wenn entweder Punkt a.) oder b.) erfüllt ist also nicht automatisch.


1
  •  corvus
24.10.2006  (#11)
Bankgarantie - Bei uns hat die Bank immer nachgefragt, ob die für die jeweiligen Teilbeträge relevanten Bauabschnitte ohne Mängel fertiggestellt wurden, bevor das Geld überwiesen wurde. Glücklicherweise war immer alles OK! emoji

1
  •  wulfo
3.12.2006  (#12)
Anzahlung ist auch beim Autokauf üblich - aber die Höhe ist wichtig. Mehr als 10-20% soll es nciht sein. ZB: Treppe, jeder Treppenbauer verlangt rund 30% Anzahlung, auch von uns Firmen, somit muß jeder vorstrecken! Jeder muß es Materiela einkaufen und somit ist eine Anzahlung schon wichtig. Auch ab dem Zeitpunkt, wo Preisgarantien tragen sollen! Bankhaftbrief ist die billigere und bessere Lösung. Bankgarantie ist immer ein Problem!

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Bauklasse I + II