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Gesetzliche Verpflichtung zur Heizlastberechnung - In Oberösterreich ist der WP-Anbieter gesetzlich verpflichtet, vor Herstellung der Heizungsanlage eine Heizlastberechnung nach den ÖNORMEN H7500 in Verbindung mit EN12831 zu erstellen, sofern der Auftraggeber nicht bereits eine ebensolche erstellen hat lassen. Ansonsten darf er dem Gesetz zufolge gar nicht mit der Montage einer Wärmepumpenheizung beginnen. GEsetzl. Grundlagen: § 8 OÖ Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz in Verbindung m. § 3 Ziffer 14. Dank an einen Bekannten für die Info. HK |
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War das auch 2006 schon so?
Denn da dürfte das ganze laut Beitrag ja stattgefunden haben. |
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@sm666 - Man muss das ganze ja ned im Detail verstehen und dem Installateur vorrechnen, aber ich vermute mal, dass da überhaupt keine Heizlastberechnung gemacht wurde...wie bei vielen anderen auch.
Meistens kommen halt irgendwelche überdimensionierten Heizungen dabei raus, weil´s die Installateure mit einem großen Bauchwehfaktor (zusätzlich zur daumen mal pi rechnung) anbieten, um ja auf der sicheren Seite zu sein und dann ned im ATV oder vor einem Gericht landen wollen. Ich erwähns nochmal, wenn der gute Herr seit 2006 in dieser Burg wohnt (ohne Dämmung), dann sollt er sich auch ned sonderlich wundern, wenns drinnen kalt ist...vielleicht ist die Heizung eh korrekt berechnet worden... |
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@johro, - Ja, ich habe die Pumpe draussen stehen, habe allerdings eine Verkleidung darüber, welche wie ein Stein aussieht.
Bei dieser Pumpe handelt es sich um das Vorgängermodell vom "Kühlschrank". Lg Harald |
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Inkrafttretdatum - @new_project
Inkrafttretensdatum 01.01.2003 |
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Na dann sollte der gute Mann seine Hütte mal fertig machen, damit diese Heizlast auch tatsächlich so ist wie in der Heizlastberechnung angegeben.
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das hätte aber der werte Herr Installateurkollege vom Nussbaumer auch checken können und wäre wohl besser gewesen, als die Leitungen anzugreifen und zu sagen, dass die WP WP [Wärmepumpe] unterdimensioniert ist (wo ich mich obendrein noch frage, wie er das einfach so feststellen kann, wenn er keine Berechnungen usw. gehabt hat). |
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Verkannt - @gdfde: Der Punkt aus dem Beitrag war ja nicht die Heizlastberechnung des Hauses, sondern dass für die verbaute Wärmepumpe mit gegebener Leistung - ob die jetzt zu stark oder schwach ist für das Haus sei dahingestellt - viel zu wenig Fläche Erdwärmekollektoren verlegt wurden. Das wird ja auch im Beitrag deutlich gesagt: Für diese Wärmepumpe mit ca 10kw (wenn ich mich recht erinnere) hättens ca. 400 m2 Kollektor verlegen müssen, und verlegt habens ca. 200... |
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@karner - Aber selbst das sollte berechnet sein (da gehört auch die Bodenbeschaffenheit usw.) miteinbezogen.
Und wenns nur die Kollektorfläche wäre, hätte man das ja einfach lösen können (halber Tag Bagger + zusätzliche 200 m Röhrln dazuverlegen und fertig..der Garten war eh noch Mondlandschaft, wenn ich das richtig in erinnerung habe). |
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zum 1. Beitrag - ..., dass die elektrisch zugeführte energie die aus dem Boden zuzuführende energie vermindert, stimmt ja wohl nicht.
der boden muss natürlich die gesamte heizlast tragen. coisa |
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i glaub - das Problem war, dass er ned mehr Garten zur Verfügung hat. Die haben scho alles an garten verwendet. Die Hütte ist ja auch riesig gewesen.
lg ran |
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Es kommt aber auch auf die Verlegeart und die Kollektoren an.
- "Künetten (wenn man das so schreibt)" baggern - oder vollflächig abtragen, legen und wieder zu baggern Bei der vollflächigen Abtragung braucht man weniger Platz da der Abstand genauer eingehalten werden kann als wenn man "Künetten" baggert. |