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Aufschließung, ich blick da nicht durch

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  •  waterboy83
30.11. - 3.12.2012
29 Antworten 29
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Liebes Forum,

kann mir jemand sagen was an Aufschließungskosten so auf mich zukommt?
Grund: 771 qm
Haus: 2 Stöckig, 127 qm wohnfläche plus keller
wohnort: Amstetten (NÖ)

Ich kenn mich mit den Berechnungsformeln nicht aus, kann mir jemand sagen, was mich da erwarten könnte?

LG WB83

  •  bono71
30.11.2012  (#21)
@wayfinder - plus keller, das ist e schon groß genug für 4 Leute

..war ja klar emoji ..diese Amstettner.
Naja ich brauch nix reden - baue in Strasshof *gg* Aber (offiziell) ohne Keller! emoji

Ich hab den Grund gekauft den keiner haben wollte weil er etwas komisch auf einem Eck liegt und dadurch auch viel Vorgarten und Zaun anfaellt.
Dafuer faellt er noch in die alte Aufschliessungsgebuehr - ich hab ca. 12,5k bezhalt. die neuen Gruende gegenüber kosten ca. 20k +/- 2k Aufschliessung (~650-1000m²).

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Hallo waterboy83,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Aufschließung, ich blick da nicht durch

  •  krusty
30.11.2012  (#22)
Seit Jänner 2012 beträgt der Einheitssatz in NÖ mindestens 450€.

http://www.noen.at/lokales/noe-uebersicht/pielachtal/aktuell/Streit-um-Aufschliessung;art2651,355899

lg
krusty

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  •  kalki80
30.11.2012  (#23)
@krusty...nur für die Gemeinden denen es finanziell aktuell nicht so gut geht...und von denen gibts in NÖ nicht zu wenig. Es bleibt immer noch in der Hand der Gemeinden wieviel sie verlangen. Das Land macht nur etwas mehr Druck.."Bevor ich euch was gib, helft euch zuerst selber!(?)"

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  •  kreuzenstein
3.12.2012  (#24)
@kalki80: Diese Aussage möchte ich doch etwas relativieren.. - Es ist sehr sinnvoll, dass die Kosten von der Gemeinde festgelegt werden. Topographie und die Dichte der Bauten treiben die Kosten. Wenn in einer Ortschaft, wo alle Häuser noch im Verbund stehen, auf planem Boden ein Kanal gebaut wird, ist das natürlich viel billiger, als wenn man Hanglagen hat, oder Siedlungen (die typischen Schandflecke der 70er).
Jeder Ort ist anders - daher sind auch die Kosten für jede Gemeinde andere.

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  •  ildefonso
  •   Silber-Award
3.12.2012  (#25)
@kreuzenstein - Seien wir uns doch ehrlich. In der Praxis ist das wichtigste Kriterium für die Gebührenhöhe (egal ob jetzt Aufschließung, Kanal, Friedhof oder was auch immer) die Finanzkraft der Gemeinde. Wenn in der Gemeindekasse ein Loch ist, dann versucht man, es über die Gebührenstruktur möglichst gut auszugleichen.

Da der Hebesatz überlicherweise gemeindeweit gleich ist, ist es diesbezüglich für den Häuslbauer egal ob man nun ein Grundstück in einer EFH-Siedlung hat oder ein sehr zentral gelegenes Grundstück.
Von daher ist der Steuerungseffekt mittels Einheitssatz überschaubar.

Wobei ich hier den Zusammenhang mit den 70er Jahren nicht verstehe: Wo ist/war denn im Dorf-/Stadtkern Platz für ein EFH? Egal ob 1960er oder 2010er Jahre: das EFH steht normalerweise fast nie direkt im Stadt-/Dorfkern (dort gibt's ja eher Wohnungen, Geschäfte/Dienstleister, öffentl. Gebäude etc.; meist noch dazu in weitgehend geschlossener Bauweise).
Vielleicht habe ich es aber auch nur falsch verstanden was Du meinst.

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  •  kreuzenstein
3.12.2012  (#26)
@ildenfonso: - Heutzutage bekommt man kaum noch eine Umwidmung für eine Siedlung, welche sich irgendwo abseits des Ortskerns befindet. Das war in den 70ern noch anders. Da enstanden "Neubausiedelungen" á 3 Häuser an allen verschiedenen entlegenen Lagen - nur nicht direkt am Ortskern anschliessend. Ich kann Dir davon genug Beispiele geben. Sowas kostet natürlich lawinös!

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  •  ildefonso
  •   Silber-Award
3.12.2012  (#27)
@kreuzenstein
asoo ... dachte dass du ingesamt EFH-Neubausiedlungen verurteilst, was ich schon etwas seltsam gefunden hätte. Denn die klassische EFH-Neubausiedlung kann man halt nicht im Gemeindekern unterbringen (weil dort im Regelfall einfach nix mehr frei ist), sondern muß man logischerweise irgendwo außen an den Kern "dranbauen".

Mich würde an so einer abgeschiedenen 5-Häuser-Siedlung schon die komplett fehlende Infrastruktur stören. Dort kannst ja überhaupt nix ohne Auto machen. Wir wohnen zwar in keiner Metropole, trotzdem war uns einen Grund wichtig bei dem wir in kürzester Gehentfernung Supermärkte, Volksschule, NMS (Gym hamma ned) und den gesamten Kleinstadtkern haben.

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  •  kalki80
3.12.2012  (#28)
@kreuzenstein - Mein Kommentar hat nur der Aussage von krusty widersprochen (Mindestsatz=450€). Dass die Gebühren in der Hand der Gemeinden bleibt ist vollkommen in Ordnung und ich widerspreche hier auch nicht. Es ist nur so, dass die Ausschließungsgebühr nicht nur für die Infrastruktur verwendet wird die für die Nutzung der Siedlungsfläche notwendig ist.
Es ist eben wirklich vom Land NÖ, in diesem Fall, gesagt worden: "Holt euch möglichst viel Geld von euren Gemeindebürgern,....erst wenn da nichts mehr geht könnt ihr von mir wieder was erwarten."
Und der Sprung von 350€ auf 450€ wie es bei mir war ist nicht unwesentlich!
Und ja...die Siedlung ist an den Ortskern angehängt! emoji

lg,

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  •  Jelly
3.12.2012  (#29)
Hallo an alle,

nur mal so eine kleine nebenfrage zum thema.

wenn das grundstück schon bebaut ist, und für diese Parzelle (wo das gebäude ein alter stadel drauf steht) schon die aufschlussgebühren bezahlt wurde, muss man für den rest, sollte man die beiden parzellen zusammenlegen, nur mehr die sogenannte ergänzungsabgabe bezahlen?!?!

wird diese genauso berechnet?

bei mir wären das ca. 400m² die noch aufzuschließen wären. die restlichen 300 sind schon aufgeschlossen ;)

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