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Bei Öffnungen (Fenster/Türen) ist die Grenze glaub ich 4m², d.h. alles darunter wird ignoriert, alles darüber wird abgezogen, dafür kommt die Laibung dazu.
Bei der Fläche wird glaub ich die fertige Fläche gerechnet, weil der Rest ist Verschnitt und der Putz muss ja auch so viel sein. ÖNorm dazu kenn ich aber leider nicht |
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es handelt sich scheinbar um - ÖNORM B 2259 Pkt. 5.5.2 Ausmaßfeststellung - gibts aber leider nicht zum downloaden. Danke erstmal aber vielleicht hat jemand noch genauere Detailinfos bzw. die Önorm als pdf oder so
Besten Dank |
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ÖNORM B 2259 - Ich nehme einmal an da ist die ÖNORM B 2259 zuständig, da habe ich leider nur eine alte (1999-05-01) zur Hand...
5.5.2 Ausmaßfeststellung 5.5.2.1 Längenmaß Nach Längenmaß werden festgestellt: 1) Gesimse, Leisten, Profilzüge, Nuten u. dgl., getrennt nach Art und den charakteristischen Maßen; 2) Eck-, Kanten- Sockel-, Dehnfugenprofile, getrennt nach Art, in ihrer größten Abwicklung; 3) Anschlussprofile, getrennt nach Art und Größe, in ihrer größten Abwicklung; 4) Fugendichtband, getrennt nach Art und Größe. 5.5.2.2 Flächenmaß Nach Flächenmaß werden festgestellt: 1) Wände und Untersichten; 2) Dachgaupen, Feuermauern über Dächern; 3) Sockel; 4) Flächen mit erhöhter mechanischer Beanspruchung (z. B. mit zusätzlicher Armierungsschichte). 5.5.2.2.1 Das Ausmaß wird in der Abwicklung der fertigen Oberfläche festgestellt. Vorspringende Flächen, wie Erker, Geschoßversatz, und rückspringende Flächen, wie Loggien, Nischen, werden ebenso in der Abwicklung der fertigen Oberfläche gemessen. Die Höhe ist nach tatsächlichem Ausmaß ohne Abwicklung festzustellen. Bei gekrümmten oberen und unteren Abschlüssen gilt die Höhe bis zum Krümmungsanlauf, zuzüglich zwei Drittel der Stichhöhe des Bogens. 5.5.2.2.2 Nicht abzuziehen sind: 1) Kontaktflächen von Gliederungselementen; 2) Anschlußflächen von Balkonen und Terrassenplatten sowie auskragenden Vordächern, soweit die Unterbrechung der Fassade eine Höhe von 20 cm nicht übersteigt. Für den Anschluß an die angrenzenden Bauteile erfolgt in diesem Fall kein Flächenzuschlag; 3) unbehandelte, zusammenhängende Flächen bis 0,5 m2 Einzelausmaß. 5.5.2.2.3 Öffnungen Zu berücksichtigen sind Öffnungen mit Einzelausmaßen, gemessen in der Architekturlichte, wie folgt: 1) Öffnungen bis 0,5 m2 sind nicht abzuziehen; 2) Öffnungen über 0,5 m2 bis 4,0 m2 sind nicht abzuziehen, wenn zumindest eine Leibungsfläche des WDVS WDVS [Wärmedämmverbundsystem] mit der Deckschichte versehen ist; 3) Öffnungen über 4,0 m2 sind generell abzuziehen; 4) Leibungsflächen des WDVS WDVS [Wärmedämmverbundsystem] von Öffnungen bis 0,5 m2 und über 4,0 m2 sind getrennt zu ermitteln, wobei eine Mindestbreite von 25 cm zu Grunde zu legen ist. |
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Top - besten Dank für den Auszug |