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jahallo!
das mit dem auszugshaus kenne ich ... lt. meinem vater der war mal landwirt und hat auch einen bauernhof und der hätte mir auch angeboten neben dem hof ein auszugshaus für uns zu bauen ... aber soweit ich weiss, gehört dann der hof und das auszugshaus zusammen dh wenn der hof verkauft wird, ist dann das auszugshaus auch betroffen ... ich hoffe, dass das korrekt ist ... aber so hats mir zumindest mein vater erzählt lg pezzi |
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Bundesland... wäre wieder einmal wichtig, da sich die Bestimmungen doch ein wenig unterscheiden.
Die Bezahlung von € 200.- (vermutlich an die SVB als Unfallversicherung) machen aus euch aber noch lange keinen Land- oder Forstwirt im Sinne des Raumordnungsgesetzes. Außerdem: Im "Ausziehhaus" wohnen die Ausnehmer (Landwirt in Pension) und das seid ihr nicht!! |
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Hallo Karl10, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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Ausziehhaus - Ein Ausziehhaus darf nur im Hofbereich, sprich nicht zuweit entfernt von den anderen Gebäuden errichtet werden.
Wer es bewohnt ist völlig egal, genehmigt wird es aber nur wenn die Landwirtschaft lebensfähig ist. Das ist ab 4 ha automatisch. Bei fragen michael.barthl@gmx.at! |
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@aborim - "...Wer es bewohnt ist völlig egal, genehmigt wird es aber nur wenn die Landwirtschaft lebensfähig ist. Das ist ab 4 ha automatisch...."
FÜR NÖ JEDENFALLS VÖLLIG FALSCHE AUSSAGE!!! |
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Solltest mal lesen ggg - §30 Abs. 5 ROG ROG [Raumordnungsgesetz/Raumplanungsgesetz] von 1994. Dient der Befriedung des familieneigenen Wohnbedürfnisses. Muß aber nicht erst zur Pensionierung des Bauern errichtet werden, sondern kann jederzeit erbaut werden. Wenn es benützungsbewilligt ist, kann dann jeder drin wohnen, es darf aber nicht vom Hof getrennt werden. Habe auch in NÖ schon mehrere solcher Häuser genehmigt bekommen mußt aber viele rennereien in kauf nehmen und bissi einfallsreich bei den ansuchen sein. Wenns steht ists da und gehört dir und du kannst es ganz normal nutzen. Dürfte ja auch vermieten nach dem Tot des Altbauern/bäuerin.
Und noch besser wenns Elternhaus nebenan ist, dann läßt sich das rechtlich noch leichter deichseln. Apropos nennt es sich Ausgedingehaus. lg |
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Blöde Frage...
Was bringt mir so ein Haus? Was ist der der Unterschied zu jedem x beliebigen anderen Haus? lg fruzzy |
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Vorteil - es steht mitten in der Pampa, also auf Grünland. Niedrigere Steuern, kommt aber wahrscheinlich auch wieder aus Bundesland draufan.
Auszugshäuser sind nämlich Bundesländerangelegenheit. @aborim: So einfach wie du es schreibst ist es uach in NÖ nicht. Wie du selbst zugibst muss man Bauer sein um eines bauen zu dürfen. Er verpachtet den Hof von daher ist er kein Bauer..... Benutzt es jemand anderes als der Altbauer dann ist die Widmung falsch und ist im Grundbuch zu berichtigen. Alles nicht so einfach wenn man sich ans Gesetz hält, du schreibst aber selbst "einfallsreich beim Ansuchen" > Klingt nicht sehr legal. |
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antwort - Wenn ein gebäude mal eine benützungsbewilligung als wohngebäude hat kann ich es vermieten, verpachten usw.
für den threaderöffner gehts darum, daß er kein grundstück kaufen muß, da eines vorhanden ist. ab einer gewissen größe der landwirtschaft ist es nicht notwendig sie selbst zu bewirtschaften. der sinn dahinter ist, daß nicht bauernhöfe gekauft werden und nur als bauplatz verwendet werden und sich keiner um die landschaftspflege kümmert, die ja eine hauptaufgabe der landwirte ist und wofür sie auch teilweise zu recht ihre förderungen bekommen. wenn es aber mein anwesen ist, meine eltern dort wohnen und mir 7 ha grund gehören spricht gar nichts dagegen vor allem wenn ich es selbst nutzen und nicht verkaufen will. nicht sehr legal ist relativ, wenn mir das gehört und ich beim ansuchen sage meine eltern ziehen dort ein und ich ins elternhaus tut das ja keinem weh´oder?? Der sinn dieser regelung ist ja nur, daß nicht mitten im grünland siedlungen entstehen. Im grundbuch oder flächenwidmungsplan kommt es zu keiner änderung sondern nur im baubescheid wird festgehalten, warum im freiland (ausnahme ausgedinge) eine baubewilligung erteilt wurde. und ein bißchen improvisieren ist allemal besser als ein baugrundstück um zig tausende euro zu kaufen, wenn man auf der anderen seite den grund hat. und wenns mal bewilligt ist ist alles legal, denn im bescheid steht nicht wer es bewohnen darf!!! |
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Hallo Gast Petzi, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: "Ausziehhaus" Ist das möglich?? |
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Was tun mit aborim??? - Dass hier jemand - teils sich selbst widersprechend, über weite Strecken absolut falsch, irreführend und gesetzwidrig, aber offensichtlich sehr überzeugt von sich selbst - seine postings einbringt, ist zwar für dieses sehr gute Forum bedauerlich und eine Rückschlag, wahrscheinlich aber nicht wirklich zu verhindern.
Aufs Äußerste bedenklich finde ich jedoch, dass aborim hier in unverschämt dreister und offener Art und Weise Anleitungen zu klaren Gesetzesumgehungen und Gesetzesverletzungen verbreitet und Forumsteilnehmer zu letztlich gesetzwidrigem Verhalten anleitet. Da wird davon geredet, dass es sich dann "noch leichter deichseln" (thread von 12:27)lässt; es wird empfohlen, zuerst etwas anzugeben (um die Bewilligung zu bekommen) und es dann nicht zu halten (nenn ich gelinde gesagt schwindeln und lügen, wenn nicht sogar mehr - thread von 16:43). Das wird dann verharmlost mit "ein bißchen improvisieren" und "bissi einfallsreich bei den ansuchen". Dem wird in erkennbarer, plumper Absicht die e-mail Adresse angefügt (11:08) und schließlich protzt er damit, dass er "auch in NÖ schon mehrere solcher Häuser genehmigt bekommen habe" (12:27). Gemeint offensichtlich nicht für sich selbst, sondern als "Berater" für andere, was damit klar macht, was er eigentlich will: Kommt zu mir, ich zeig´ (verkauf?) euch, wie man am Gesetz vorbei im Grünland zu einem Wohnhaus auf billigem Bauplatz kommt. Schließlich suggeriert er jedem Ehrlichen, der sich im Bauland einen teuren Bauplatz kauft, wie blöd der doch sei, wenn er nicht - mit ein bißchen Schwindeln halt - den kostenlosen Platz in schöner Grünlandlage nützt (16:43). Das ist jedenfalls nicht meine Ebene, untergräbt das Niveau dieses Forums und ist für mich sehr bedenklich. Ich kann natürlich im Detail all diese Fehlinformationen, Irreführungen und Gesetzesumgehungen ausführlich aufzeigen, begründen und belegen. Zuvor würde mich jedoch - auch vom team des energiesparhauses - interessieren, wie die community das sieht. |
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Wir sehen das ähnlich. - Uns ist das ja auch immer suspekt, wenn jemand innerhalb kürzester Zeit hier überall seine Spuren hinterlässt. Die Beiträge sind auch aus unserer Sicht mehr als eigenartig und teilweise ja auch völlig absurd, wie z.B. wie die Taupunkt-Thematik beim Dämmen gesehen wird. Aus diesem Grund haben wir jetzt einmal vom Hausrecht Gebrauch gemacht, die Werbeeinschaltungen entfernt und den Account von aborim geschlossen. Vielleicht hat dieser sinnlose Spuk ja damit ein Ende...
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@energiesparhaus - Danke |