« Baurecht  |

Bäume und Stützmauer an Grundstücksgrenze

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  Einfriedung
4.4. - 7.4.2025
3 Antworten | 2 Autoren 3
3
Hallo,

ich lebe in Tirol und hätte folgende zwei Fragen bei denen ich euch um Rat bitten möchte.

Mein neuer Nachbar (Multimillionär aus DE) plant neben seinem Chalet auch den Bau einer Stützmauer (1,5 m Höhe) im Abstand von 6 cm von der Grundstücksgrenze.

Frage 1:
Ist so ein geringer Abstand (6 cm) überhaupt erlaubt und bautechnisch möglich ohne, dass sein Fundament (Grabungsarbeiten) auf meinen Grund ragt?

Weiters stehen entlang der Grenze im Abstand von 10...80 cm mehrere Bäume/Sträucher (Kornendurchmesser ca. 6m) auf meiner Grundstücksseite.
Der Wurzelschutzbereich ragt somit deutlich in das Nachbargrundstück und dort vorallem genau in den Bereich, wo die Mauer (inkl. vieler tiefer Bohrungen+Betonfüllung) geplant sind.
Würde der Plan unverändert umgesetzt werden, wären meine Bäume definitiv tot und zu entfernen.

Frage 2: Kann ich den Erhalt meiner Bäume fordern oder muss ich die Entferung akzeptieren?
Ich fürchte, dass sie es auf eine Schadenersatzklage ankommen lassen und die Wurzeln ungefragt wegbaggern weil eine Veränderung an der geplanten Mauer teuerer und unerwünscht ist.
Ich bin wirklich besort, weil ich genau dieses Vorgehen bereits an einer anderen Grundstücksgrenze erleiden musste.

Vielen Dank für jede Hilfe!

  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
4.4.2025  (#1)
Du hast kein Recht auf die Wurzeln auf der Nachbarseite.
Damit ist eigentlich diesbezüglich alles gesagt.
Bäume so knapp an die Grundgrenze zu setzen ist sowieso eine Schnapsidee. Ich würde für Hecken 1m Abstand und für Bäume 1.5-2m vorschlagen, dann können die auch halbwegs langfristig wachsen. Der Nachbar kann sowieso alles abschneiden was über die Grundgrenze drüberwächst.

Ob die Stützmauer eine Baugenehmigung hat wäre der einzige Ansatzpunkt, sonst kannst faktisch wenig machen.

Du musst vermutlich sogar eine vorübergehende Nutzung deines Grundes beim Bau der Stützmauer dulden. Fundamente sollten auf seiner Seite bleiben, das ist auch machbar (je nach Typ der Stützmauer)

Die Mauer wird in vielen Bundesländern genehmigungspflichtig sein, ich kenn mich mit der Tiroler Bauordnung nicht spezifisch aus.

1
  •  Einfriedung
7.4.2025 10:14  (#2)
Die Bäume wurden damals mit dem Einverständnis des Nachbarn geplanzt.

1
  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
7.4.2025 10:35  (#3)
Davon hast du in der jetzigen Konstellation halt nix mehr.

1



Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen

 Kostenlos registrieren [Mehr Infos]

Nächstes Thema: Tirol, Erschließungsbeitrag bei Abbruch und Neubau