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Balkonkraftwerk zu bestehender PV - macht es Sinn?

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  •  aspire77
9.1. - 10.1.2025
12 Antworten | 7 Autoren 12
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Hallo, ich hab 9kWp am Dach mit 50:50 Süd und West Ausrichtung.

Leider hab ich nicht mehr Platz um die Anlage merklich zu vergrößern und somit spiele ich mit dem Gedanken auf der Ost Seite ein Balkonkraftwerk zu installieren.

4 Paneele würd ich wohl auf das Dach (35° Neigung) dorten bekommen, was 2kWp (800W Wechselrichter natürlich) wären. Gepaart mit einem 4,5kW Speicher.

Was kann man von so einem Balkonkraftwerk mit Ostausrichtung in etwa Jahresertrag erwarten? Vorteil ist halt das wir durch die PV ja eh schon Einspeisen und somit der Überschuss nicht einfach nur ins Netz fließen würde. 

  •  Bembel
  •   Bronze-Award
9.1.2025  (#1)
Warum nur 800W Wechselrichter?

Bis 3,6 kVA darfst du auch einphasig anschließen. Ich würde da einen 1500W Modulwechselrichter nehmen.

Rechtlich gesehen gilt auch ein 800W BKW bei bereits bestehender Einspeiseanlage als Erweiterung, die beim Netzbetreiber angemeldet werden muss. Die selbstauferlegte Beschränkung auf den  800W WR WR [Wechselrichter] macht da keinen Sinn.

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
9.1.2025  (#2)

zitat..
aspire77 schrieb: spiele ich mit dem Gedanken auf der Ost Seite ein Balkonkraftwerk zu installieren.

zitat..
Bembel schrieb: Rechtlich gesehen gilt auch ein 800W BKW bei bereits bestehender Einspeiseanlage als Erweiterung

Ganz genau. Du hast damit den ganzen Antrags- und Abnahmezirkus von neuem. Die Einfachheit des BKW hast du nur von null weg. Im Bestand ist das für mich nur umständlich. Dann lieber sauber auf der Fassade erweitern o.ä.


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  •  aspire77
9.1.2025  (#3)
Da geht's auch um die Rentabilität. Das Set kostet mich 1500 mit Speicher


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  •  ck
9.1.2025  (#4)

zitat..
aspire77 schrieb:

Da geht's auch um die Rentabilität. Das Set kostet mich 1500 mit Speicher

warum betonst du dann?

zitat..
aspire77 schrieb: 800W Wechselrichter natürlich


Die Restriktion mit dem Wechselrichter (noch dazu ist kaum ein Preisunterschied zwischen 800/1200/1600) macht wenig Sinn.

zitat..
aspire77 schrieb: Was kann man von so einem Balkonkraftwerk mit Ostausrichtung in etwa Jahresertrag erwarten?

Würde ich über PVGis ermitteln.


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  •  aspire77
9.1.2025  (#5)
Weil ich dachte das man da nur einen 800w Wechselrichter nutzen darf

1
  •  Fani
9.1.2025  (#6)

zitat..
aspire77 schrieb:

Weil ich dachte das man da nur einen 800w Wechselrichter nutzen darf

Wie beschrieben ist es kein Balkonkraftwerk, vulgo Kleinsterzeugungsanlage mehr wenn du eine bestehende PV erweiterst. Damit auch keine 800W Grenze anwendbar


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  •  ck
9.1.2025  (#7)

zitat..
aspire77 schrieb:

Weil ich dachte das man da nur einen 800w Wechselrichter nutzen darf

Nur wenn es sich um eine "Kleinsterzegungsanlage" handelt und ich dachte es wäre hinreichend geklärt, dass das nicht mehr gilt, wenn es bereits eine gemeldete Anlage gibt.

Oder nochmals anders ausgedrückt, in deinem Fall ist es kein "Balkonkraftwerk", daher gilt die 800W Restriktion auch nicht.


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  •  ck
9.1.2025  (#8)
Ergänzung:
@aspire77 kann heute keinen Beitrag mehr schreiben und ich bin mit ihm über PN in Kontakt.

Es handelt sich um Netz NÖ und nach seiner Nachfrage bei Netz NÖ aktzeptieren die auch eine "Kleinsterzeugungsanlage" wenn schon eine gemeldete PV Vorhanden ist.

Ich habe so etwas schon mal gehört (ich glaube aber OÖ), interessant dass da NÖ auch so handhabt, da dürfte jeder Netzanbieter anders agieren.

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  •  chris4789
  •   Bronze-Award
9.1.2025  (#9)
Interessant, normal schauen die Netzbetreiber ja nur auf die "Generatorleistung".
Wenn man da einen weiteren WR WR [Wechselrichter] installiert steigt die natürlich.
Im Gegensatz dazu machen ein paar Module mehr nichts aus, also das genaue Gegenteil wie in diesem Fall.
Echt komisch, berichte bitte weiter.

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
9.1.2025  (#10)

zitat..
chris4789 schrieb: normal schauen die Netzbetreiber ja nur auf die "Generatorleistung".

Nein, die schauen normalerweise auf beides. Die Engpassleistung definiert die Spitzenlast fürs Netz, aber die Generatorleistung wirkt sich in der Summe auf die Tagesverteilung aus, wie eingespeist wird.


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  •  tekov
9.1.2025  (#11)

zitat..
ck schrieb:

Ich habe so etwas schon mal gehört (ich glaube aber OÖ), 

Bei der NetzOÖ war das nachträgliche "dazu" melden des BKW über das Kundenportal möglich (Für den Schwiegervater erledigt :) 

Nie wieder was gehört von denen 
Bestehende Anlage samt Speicher seit 2023 in Betrieb, BKW im Oktober 2024 dazu gemeldet.


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  •  aspire77
10.1.2025  (#12)
Hallo, also Netz Nö wäre nicht Netz Nö wenn man nicht bei 2 Anrufen mindestens 4 Meinungen dazu erhalten würde.

Die erste Info war eine absolute Fehlinformation. Die zweite Dame verwies mich darauf das mit meinem Elektriker abzuklären denn die kennen scheinbar die Vorgaben von Netz Nö besser als Netz Nö selbst....

Ende der Geschichte ist das es wie schon oben von euch erklärt eine Anlagenerweiterung ist, egal ob nun Balkonkraftwerk mit 800W oder mehr - völlig egal.

Man braucht einen Elektriker und eine Fertigmeldung.

Also werden es dann auch mehr als nur die 800W bei mir und ich nutz die Dachfläche gleich ganz aus, samt passenden Wechselrichter.

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